Auf der Internetseite “gustl-for-help.de“ erklärt sich der Richter i.R. Rudolf Heindl zu ”organisierter forensischer Kriminalität” in Bayern :
„Die Spitzenstellungen in der Justiz sind an denjenigen Stellen, an denen die CSU eine korrupte Justiz braucht, nur noch für diejenigen Richter und Staatsanwälte erreichbar, die in ihrer Berufstätigkeit unter Beweis gestellt haben, dass sie für die Polit- und Wirtschaftskriminalität brauchbar sind.
Strafrichter werden vom Justizministerium nach ihrer „Erfolgsstatistik” beurteilt. Als beruflicher Erfolg gilt die Verurteilung, als berufliche Schande gilt der Freispruch. Von der Prüfung und Beurteilung eines zur Anklage gebrachten Sachverhaltes durch einen unabhängigen Richter kann also keine Rede mehr sein. Beruflicher Erfolg im Sinne einer Beförderung hängt davon ab, dass der Richter von einer Persönlichkeit des Rechts, die dem Menschenrecht auf ein faires Gerichtsverfahren (Art. 6 EMRK) verpflichtet ist, zu einem Funktionär der Organisierten Forensischen Kriminalität mutiert.”
Es wird von hier aus angezweifelt, dass die Justiz in Bayern inzwischen auf dem Boden der Bayrischen Landesverfassung oder dem Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland funktioniert.
“Recht ist, was … nützt.”
Quod erat demonstrandum!
Ohne Worte:
http:/www.swr.de/report/-/id=233454/gp1=fromDetail/did=10583050/pv=video/nid=233454/zkqidj/