Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

BVerfGE 47, 46 - Sexualkundeunterricht

Kommentare lesen | Kommentar schreiben
Lizenzhinweis: Jede Übernahme unserer Beiträge bedarf ausdrücklich der Genehmigung.

BVerfGE 47, 46ff

21.12.1977 – 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75

I. Senat

BVerfGE 47, 46 - Sexualkundeunterricht


Seite 64


b) Lediglich soweit dieser Beschwerdeführer nach Ablauf der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG noch eine Verletzung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und des Art. 103 Abs. 1 GG gerügt hat, sind diese Sachrügen wegen Fristversäumnis unzulässig; denn sie stehen in keinem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit den rechtzeitig vorgebrachten Rügen.

(gez.) Dr. Benda Dr. Haager Dr. Böhmer

Dr. Simon Dr. Faller Dr. Hesse

Dr. Katzenstein Dr. Niemeyer

HINWEIS: Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG!

http:/www.servat.unibe.ch/dfr/bv047046.html

Lizenzhinweis: Jede Übernahme unserer Beiträge bedarf ausdrücklich der Genehmigung.

»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

Kommentare

Kommentare mit Bezug zum Thema werden nach Moderation veröffentlicht.

Eine Antwort schreiben

HTML-Tags erlaubt:<a href="http://link-zur-webseite.de" title="Linktitel">LINK</a>
<strong>FETT </strong><em>KURSIV</em><blockquote>„ZITAT“</blockquote>