Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung Nr. 120/2010 vom 29. Dezember 2010 zum Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07:
Inhalt
- 1) „Das allgemeine Vertrauen des Bürgers in den Fortbestand einer Rechtslage und seine danach erwartete zukünftige Leistungsberechtigung ist keine verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition.“
- 2) „Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.“
„Das allgemeine Vertrauen des Bürgers in den Fortbestand einer Rechtslage und seine danach erwartete zukünftige Leistungsberechtigung ist keine verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition.“
Artikel 1 Abs. 3 GG
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 20 Abs. 1, 3 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Rede der Vorsitzenden der CDU Deutschlands, Dr. Angela Merkel, MdB, anlässlich der Festveranstaltung „60 Jahre CDU“ am 16. Juni 2005, Berlin. Es gilt das gesprochene Wort:
„Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.“
Artikel 79 Abs. GG
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.