Mit Beschluss Xa ARX 283/10 vom 09. Dez. 2010 hat der Bundesgerichtshof die Zuständigkeitsfrage des Amtsgerichtes Aurich zu Lasten des Amtsgerichtes Aurich entschieden und damit die Existenz des Rechtsweges gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art zu den ordentlichen Gerichten bestätigt.
Aber auch der BGH hat es […]
Wir veröffentlichen grundsätzlich keine Kommentare, welche den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder die Gültigkeit des Grundgesetzes in Frage stellen oder die Weiterexistenz irgendeines Deutschen Reiches proklamieren oder vertreten.