Jüdische Gemeinde in Oldenburg mag keine Informationen über die verfassungswidrigen Zustände beim deutschen Gesetzgeber, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung.

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Am 15.04.2013 hat die Grundrechtepartei an hoffentlich noch politisch interessierte Kreise in der Bundesrepublik Deutschland eine Informationsmail mit folgendem Inhalt versandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wussten Sie schon, dass…

http:/grundrechtepartei.de/Wussten_Sie_schon

http:/files.grundrechtepartei.de/Wussen-Sie-schon.pdf

Die Grundrechtepartei hat auf ihrer Seite 30 nicht unwesentliche Fakten gelistet, die jeder einzelne für sich bereits den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes in Frage stellt. Leider sind jedoch die wenigsten Menschen willens und in der Lage, dieses zu erkennen, so lange sie nicht selbst unmittelbar, wenigstens jedoch mittelbar betroffen sind.

Die bundesdeutsche Presse blendet alle diese Fakten, auch wenn man sie ihr dezidiert erläutert, vollständig aus ihrer Berichterstattung aus. Sie folgen damit bewusst oder unbewusst dem Willen des Nazijuristen Dr. Willi Geiger, der es in seiner Promotion 1941 bereits verlangte, dass ein pflichtbewusster Journalist im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit zwar nicht verfälschen, aber totschweigen müsse.

Weil der Inhalt des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland den allermeisten Menschen in Deutschland völlig unbekannt aber auch völlig egal ist, ist dieses Nachfolgesystem des NS-Terrorregimes bisher so erfolgreich. Die meisten Menschen kennen ihren zugedachten Status nämlich nicht, der da heißt, Mensch minderen Rechts mit der jederzeitigen Möglichkeit, ihm den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten zu bereiten und zwar von jedem daher gelaufenen Amtsträger, er muss es nur beginnen zu tun, dann erfährt er jede Unterstützung seines “Kollegenkreises”. “Marktführer” in dieser Hinsicht ist die Finanzverwaltung aber aufgrund des Wortes “Amtsträger” im § 353 Abs. 1 StGB sind es inzwischen nahezu alle Amtsträger, die für eine öffentliche Kasse tätig sind. Die GEZ ist übrigens auch eine öffentliche Kasse.

Die Expertisen der Grundrechtepartei geben Aufschluss über die bewussten Versäumnisse, die die geistige Elite 1949 bewusst und gewollt wider das Bonner Grundgesetz begangen hat und bis heute fortgesetzt begeht und niemand regt sich bis heute wirklich darüber auf.

http:/grundrechtepartei.de/Kategorie:Expertisen

Es hat den Anschein, als wenn selbst die Opfer nicht wissen, wer die Täter sind und wie ihnen aus welchen Gründen geschieht.

~~~~~

Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Oldenburg Jehuda Wältermann verbat sich daraufhin “weitere unerlaubte Werbemails”. Zukünftig muss sich Herr Wältermann vielleicht die Frage stellen lassen, warum zumindest er das ihm zur Verfügung gestellte Wissen über die “Unzustände” der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Kenntnis nehmen wollte, als es noch Zeit war. Sollte Herr Wältermann demnächst aber verstanden haben, so wird die Grundrechtepartei seinen dann hoffentlich geweckten Wissensdurst gerne helfen zu stillen.

(Originalartikel: /juedische-geme…rechtsprechung/220236/)

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14 Antworten zu “Jüdische Gemeinde in Oldenburg mag keine Informationen über die verfassungswidrigen Zustände beim deutschen Gesetzgeber, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung.”

  1. leser

    Ich glaub es nicht. Die mail soll Werbung sein? Die Gemeindemitglieder werden wohl vom Inhalt der mail keine Kenntnis erlangen und könnten später einmal erschrocken sein wenn es heißt, ihr seit doch selbst Schuld, ihr wolltet es ja nicht wissen, als euch die Grundrechtepartei informieren wollte.

    Ich jedenfalls bin entsetzt über die 30 Fakten, die da von der Grundrechtepartei gelistet worden sind “Wussten Sie schon, dass…”.

    Ich für meinen Teil wünsche weiterhin solche mails zu bekommen, denn die Presse in Deutschland unterlässt es ja tunlichst, diese Fakten selbst zu recherchieren und darüber zu berichten, obwohl doch Pressefreiheit herrscht, oder in solchen Fällen gerade mal nicht ?

    1. Evtl. mögen ja die deutschen Büros der türkischen Presse ein wenig “Werbung”.
      Bei Hart aber Fair empörte man sich Gestern das die V-Leute des Verfassungsschutzes
      trotz ihrer kriminellen Machenschaften mit Steuergeldern bezahlt werden.
      … wenn das mal nicht Ironie des Schicksals ist.
      Das Gewerbesteuergesetz vom 01.12.1936 trägt dazu wohl auch bei.

      1. leser

        Der MDR sendet heute Abend einen Beitrag zum Wahrschauer Getto. Damals gehörte dort dem Judenrat als Dolmetscher Marcel Reich-Ranicki an, der zu berichten wusste, dass in dem Moment, als die deutschen Soldaten bemerkten, dass sie mit den Juden ungestraft machen konnten, was sie wollten, alle Dämme gebrochen waren. Es wurde ohne Ende Gewalt im Getto durch deutsche Soldaten verübt. Am Ende waren es in ganz Europa 6 Millionen ermordete Juden.

        Ich habe den Eindruck, als wenn langsam aber sicher immer mehr die Dämme brechen, nur sind es dieses Mal z.B. alle Menschen in Deutschland, die die Finanzverwaltung z.B. für Steuerpflichtige hält, ob sie es sind oder nicht, spielt keine Rolle, denn alle Finanzbeamte sind ebenso straffrei gestellt wie alle anderen Amtsträger, die für eine öffentliche Kasse Steuern, Gebühren oder Abgaben überheben und des nicht in die eigene Tasche stecken. Eine geniale Tatsache in einem Rechtsstaat. Da kommt es auf ein paar Täter in Gestalt des bundesdeutschen Verfassungsschutzes auch nicht mehr an.

        Doch wissen will dieses alles niemand, noch nicht jedenfalls, oder?

  2. M. Marziewski

    Ich finde den Artikel eher hetzerisch. Laut Ihrem Zitat verbittet er sich unerlaubte Werbemails, die Überschrift hat er anscheinend nicht ausgesagt. Grenzt das nicht an Verleumdung??

    1. Der Titel des Artikels ist eine Schlussfolgerung aus der offensichtlichen Ablehnung der entsprechenden Informationen, welche dazu unzutreffend als “unerlaubte Werbemails” bezeichnet wurden, also mit unzutreffenden Eigenschaften bedacht wurden ohne Kenntnisnahme der damit verbundenen Informationen.

      Woraus Sie nunmehr Hetze gegen den und Verleumdung des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Oldenburg ableiten wollen, müssten Sie schon etwas näher erklären. Vielleicht recherchieren Sie die entsprechenden Informationen und lesen den Artikel noch einmal in deren Kontext?

  3. natürlich ist dies keine unerlaubte Werbung, sondern eine sachliche Information, die Sie diesem Verband geschickt haben!
    So weit, so gut!
    Aber jetzt: Ihr rigides Nichtargumentieren gegen jene, die der Körperschaft Bundesrepublik die Staatseigenschaft absprechen, ja sie geradezu klassisch ausgrenzen, ist für mich ein totaler Widerspruch zu Ihrer sonstigen information, die Sie hier leisten!
    Die Verneiner der Staatlichkeit beziehen sich genauso wie Sie auf Grundgesetztexte, in denen nicht einmal die Bezeichnung Bürger oder gar Staatsbürger auftaucht, sondern schlicht und einfach Bewohner des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (§§ 25 u. 133), der angebliche Staat immer mehr
    Ämter zu Agenturen - wie einer Körperschaft eigen - umbenennt, wie hier im Beispiel der Gerichts=
    vollzieher, den Arbeitsämtern, zuletzt auch den Forstbeamten! Sie negieren auch völlig den Wegfall der Amtshaftung seit 1982, übersehen die bezeichnung für “Dienstausweise” wo eigentlich Amtsausweis draufstehen sollte! Sie übersehen auch, daß alle “staatlichen” Stellen als Firmen/Unternehmungen geführt werden, sogar die Kanzlerin hat eine Unternehmenssteuer-Identnummer wie jede Firma! Sie übersehen daß das Besatzungsrecht weiter gilt, so der entsprechende Grundgesetzartikel 120 (?), Sie übersehen die gesamte Täuschung im Rechtsverkehr, die allenthalben von Justiz u. Verwaltung unter Brechung der Gewaltentrennung
    gemeinsam exekutiert wird! Unterstehen Sie sich die zu zensieren, versuchen Sie vielmehr sachlich zu antworten!

    1. Es ist nicht unsere Aufgabe, Leugnern des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit des Grundgesetzes etwas zu beweisen, was diese Leugner nicht wissen wollen. Darüber hinaus ist es unser Recht, auf dieser Seite zu veröffentlichen, was für uns relevant ist und eine Veröffentlichung von Kommentaren zu unterlassen, welche die hier behandelten Themen ignorieren und deren Verfasser glauben, dass sie das Recht hätten, auf unseren Seiten zu veröffentlichen, was sie wollen. Zu dieser Sorte gehört auch Ihr Kommentar außer dem ersten Satz. Ich habe diesen nur freigeschaltet, um darauf in vorliegender Form antworten zu können. Im Übrigen ist Zensur eine staatliche Maßnahme gegenüber privaten Veröffentlichungen von Informationen oder Meinungen. Da wir nicht der Staat oder eine seiner Institutionen sind, geht der Vorwurf einer Zensur bereits in die falsche Richtung. Schlussendlich bezieht sich Ihr Kommentar außer dem ersten Satz nicht auf den Inhalt des Artikels. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu derartigen Fragen auf unserer Hauptseite.

      Bringen Sie für Ihre weiteren Behauptungen juristische Beweise, recherchieren Sie vorab, ob Sie nicht vielleicht etwas missverstehen, formulieren Sie dann bitte einzelne und konkrete Fragen und melden Sie sich mit Ihrem Klarnamen, dann können wir gern in eine sachliche Diskussion eintreten auf einer gesonderten Seite.

  4. M. Marziewski

    Wie Ihrem Artikel zu entnehmen ist haben Sie diese Mail einem Empfängerkreis unverlangt zugestellt, was damit per Definition als SPAM bezeichnet werden darf. In dieser Mail wird gleich drei Male auf die gleiche Domain verlinkt, womit sie diese bzw. deren Inhalt bewerben. Insofern finde ich die Wortwahl “unerlaubte Werbemails” nicht befremdlich sondern im Kontext passend.
    Naheliegend ist die Schlussfolgerung, dass er keine weiteren Mails von Ihnen bekommen möchte, Ihre Schlussfolgerung ist hypothetisch. Dass Sie den Umstand, dass ein Mensch Ihre Mails nicht bekommen möchte, mit einem solchen Artikel verzerrend ins Bild setzen finde ich peinlich. Nach dem Lesen einiger Artikel von Ihrer “Partei” empfinde ich diese Art des “an den Pranger” stellen eines Menschen, der Ihre Mails nicht wünscht, falsch und tendenziell fanatisch.
    Vielleicht können Sie zur Einsicht gelangen und den Artikel entfernen und sich sachlich mit Ihren Inhalten auseinander setzen. Oder Sie legen doch mehr Wert darauf, Menschen etwas in den Mund zu legen und einfach nur “Recht” haben wollen. Wobei das Wort “Recht” in Anführungszeichen steht, da meiner Meinung nach dem Herren durch Sie Unrecht geschieht.
    Der Eindruck Ihrer Präsenz im Netz wird durch diesen Artikel, der auf die einfache Bitte nach Stop von SPAM zurückzuführen ist, zu Ihren Ungunsten sehr verzerrt. Vielleicht dulden Sie ja keine Ablehnung Ihrer Meinung bzw. eine Ablehnung der unaufgeforderten persönlichen zugestellten Meinung. Dass es dann in Deutschland den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde treffen muss ist sehr befremdlich. Oder doch beabsichtigt?!

    1. Vielen Dank für Ihre Kritik. Diese ist jedoch bereits inhaltlich unkorrekt, da Sie von SPAM reden, der Artikel sich jedoch auf eine an eine einzelne bestimmte Person (und damit nicht an einen Empfängerkreis) gerichtete E-Mail bezieht mit für den Empfänger bestimmten Informationen. Inhalt dieser Informationen ist der Zustand des Rechtswesens der Bundesrepublik Deutschland, den wir im Rahmen unserer verfassungsrechtlichen Aufgabe, der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes, veröffentlichen und in diesem Rahmen gezielt an bestimmte Vertreter von öffentlichen Organisationen senden – so wie alle politischen Parteien.

      Es handelte sich also nicht um SPAM (vgl. Definition weiter unten) als unerlaubte Werbemail. Selbstverständlich ist es dem Empfänger freigestellt, den Inhalt unserer Informationen nicht zur Kenntnis zu nehmen und ohne inhaltliche Kenntnisnahme dennoch unkorrekt als Werbemail zu definieren sowie weitere Informationen abzulehnen. Ebenso ist es uns jedoch freigestellt, diesen Vorgang zu kommentieren.

      Sie sehen, wir dulden auch die Ablehnung unserer Informationen und kommen auch dem Wunsch des Empfängers nach der Unterlassung der Zusendung weiterer Informationen (welche überdies nicht geplant waren) nach.

      Die hier gezogene Schlussfolgerung bzw. Feststellung, dass der Empfänger von der Grundrechtepartei keine Informationen über die verfassungswidrigen Zustände beim deutschen Gesetzgeber, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung erhalten möchte, um welche es sich nämlich handelte, ist demzufolge zulässig und korrekt, da sie von ihm selbst nicht zur Kenntnis genommen und sich dazu weitere gleichartige Informationen verbeten wurden.

      SPAM im allgemein anerkannten definierten Sinne sind:

      Unverlangte Massen-E-Mail

      An erster Stelle ist wegen des großen Umfangs und des daraus resultierenden Bekanntheitsgrades die Unverlangte Massen-E-Mail (kurz UBE, von englisch „Unsolicited Bulk E-Mail“) zu nennen. Es handelt sich dabei um E-Mails, die an eine große Anzahl Empfänger verschickt werden. Häufig handelt es sich dabei um E-Mail-Marketing-Aktionen – missionierende oder volksverhetzende E-Mails und Kettenbriefe gehören aber ebenfalls in diese Kategorie.

      Unverlangte kommerzielle E-Mail

      Die unverlangte kommerzielle E-Mail (kurz UCE, von englisch „Unsolicited Commercial E-Mail“) ist eine E-Mail mit kommerziellen Inhalten, die an Empfänger (auch wenige oder einzelne) verschickt werden. UCE ist in Deutschland unter bestimmten Umständen legal, siehe Rechtslage in Deutschland. Typische Beispiele für UCE sind dubiose oder besonders günstig erscheinende Angebote für Sex, Potenzmittel, Pornographie, Penisvergrößerung, illegale Online-Glücksspiel-Casinos, gefälschte Uhren, Lebensverlängerung, Software, Markenprodukte, Finanzdienstleistungen oder Medikamente usw.

      Kollateraler Spam, Backscatter

      Als kollateraler Spam oder Backscatter werden E-Mails bezeichnet, die als Antwort auf eine eingehende E-Mail erzeugt und einem unbeteiligten Dritten zugestellt werden. Auslöser von kollateralem Spam sind besonders häufig Malware- oder Spam-Mails, da hier in der Regel gefälschte Absender benutzt werden.

      Kollateraler Spam entsteht im Wesentlichen auf zwei Wegen:

      Wenn E-Mails mit gefälschter Absender-Adresse (der Adresse des unbeteiligten Dritten) verschickt werden, das empfangende E-Mail-System diese E-Mail zunächst annimmt und daraufhin eine Unzustellbarkeitsnachricht, eine Abwesenheitsnachricht oder ähnliches an den vermeintlichen Absender schickt.

      Kollateraler Spam wird auch von Empfängern erzeugt, die in Verkennung der Lage den vermeintlichen Absender einer Spam-Mail oder eines Virus mit Beschwerde-E-Mails oder E-Mail-Bomben eindecken.

      Quelle: http:/de.wikipedia.org/wiki/Spam#E-Mail-Spam

    2. G. Frantz

      Ich finde es eher peinlich, dass ein Vorsitzender einer jüdischen Gemeinde Informationen über gesellschaftliche Zustände nicht zur Kenntnis nehmen möchte, welche bereits zu den bekannten Verbrechen im Dritten Reich führten.

  5. M. Marziewski

    In der ersten Zeile dieses Artikels steht, dass diese Mail an “hoffentlich noch politisch interessierte Kreise” versandt wurde. Es ist also eine Mail an mehrere Empfänger, die diese unverlangt
    als auch ohne Bezug zu vorhergehender Korrespondenz, erhalten haben.
    Definition von Wiki dazu: “Als Spam [spæm] oder Junk (englisch für ‚Abfall‘ oder ‚Plunder‘) werden unerwünschte, in der Regel auf elektronischem Weg übertragene Nachrichten bezeichnet, die dem Empfänger unverlangt zugestellt werden und häufig werbenden Inhalt enthalten.”
    Ihr Artikel straft Ihren ersten Satz bereits Lügen. Die Mail ist in der Anrede allgemein gehalten, so dass Ihr Argument, sie wäre an eine bestimmte Person gerichtet, schon widerlegt ist.

    Absolut lächerlich ist das Argument, Ihre Schlussfolgerung sei richtig, da der Empfänger die Informationen nicht zur Kenntnis genommen hat. Es sei denn, er hat Ihnen explizit mitgeteilt, dass er Ihre Mail nicht zu Ende gelesen hat und die in der Mail enthaltenen Links nicht verwendet wurden oder aber Sie können nachweisen, dass er die Mail nicht gelesen hat und die Links nicht nachverfolgt hat. Diese Seite entgleitet immer mehr zu einer Seite von Behauptungen, die sich jeglicher Grundlage entbehren.

    1. Mit »hoffentlich noch politisch interessierte Kreise« war hier die jüdische Gemeinde gemeint. Die Anrede »Sehr geehrte Damen und Herren« bezog sich also darauf, dass die Informationen an die jüdische Gemeinde gerichtet und an deren Vorsitzenden als Einzelperson adressiert wurden. Soweit dazu.

      Da überdies diese Informationen als Werbemail definiert wurden, zeigt eindeutig, dass die Informationen nicht zur Kenntnis genommen wurden, da sie keine Werbung für etwas, sondern Information über etwas enthalten.

      Sie dürfen auch gern der Ansicht sein, unsere Seite »entgleitet immer mehr zu einer Seite von Behauptungen, die sich jeglicher Grundlage entbehren«. Wir nehmen das selbstverständlich zur Kenntnis und verweisen Sie auf die Möglichkeit, andere und für Sie seriösere Seiten im Internet zu besuchen.

      Da Sie weder unsere Argumente zu Ihren Anmerkungen anerkennen wollen noch sich überhaupt mit dem Inhalt der Informationen beschäftigen, um die es eigentlich geht, empfehle ich die Beendigung der nunmehr fruchtlosen Diskussion.

  6. M. Marziewski

    Ihre Internetpräsenz bezeichnet sich in der ersten Zeile als “Nachrichtenseite der Grundrechtepartei”. Dieser Artikel enthält die “Nachricht”, dass die Jüdische Gemeinde keine Informationen … mag. Nur scheint die “Nachricht” eine komplette Behauptung zu sein. Da fällt mir spontan $ 186 StGB ein.
    Ihre Empfehlung zur Beendigung der Diskussion schliesse ich mich an dieser Stelle an. Der Artikel ist in erster Linie für den Betroffenen interessant. Im Gegensatz zu einzelnen Beiträgen benötigt die Verlinkung zu dem Artikel keiner Erlaubnis. Jedoch darf zur Klärung dieser wirren Behauptungskette sicher auch eine aktuelle Kopie dieser Webseite weiter gereicht werden, wofür ich mich vorab bedanke.

    1. Selbstverständlich dürfen Sie sich des § 186 StGB bedienen, wenn Sie der Ansicht sind, die dortigen Tatbestandsmerkmale wurden hier erfüllt. Der Vollständigkeit wegen möchte ich Sie jedoch auf den § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) hinweisen, welcher hier erfüllt ist, wenn sich Ihre Verdächtigung als wider besseren Wissens herausstellt; zumal ich Sie nun mehrmals darauf hingewiesen habe, in welchem Kontext die Informationen zugesendet wurden, Ihnen also bewusst sein muss, dass es hier nicht um eine üble Nachrede handelt, sondern um eine Schlussfolgerung auf die Ablehnung der Kenntnisnahme von Informationen über Tatsachen. Ich betrachte diese nunmehr unsägliche Diskussion als beendet.