Nach dem Terrorakt in Boston am 15.04.2013 schreit Friedrich, der bundesdeutsche Innenminister, sogleich wieder nach noch mehr Kameraüberwachung auf öffentlichen Plätzen, um dem bundesdeutschen Terror keinen Raum zu bieten, sich ungesehen (unbeobachtet) entfalten zu können. “Boston zeigt, wie wichtig Überwachungskameras sind”, vermeldet die BILD am 21.04.2013. Wie schön Herr Friedrich, dass Sie sich um die bundesdeutsche Sicherheit derart Gedanken machen, ist doch die CSU, deren Parteisoldat Sie sind, zwar ein Verfechter von Sicherheit; nur im Gegenzug ausdrücklich kein Verfechter der grundgesetzlich unverletzlich garantierten Grundrechte des Bürgers. Es gibt wohl keine öffentliche Äußerung dieses Herrn Friedrich zur Garantie der unverletzlichen Grundrechte des Bürgers, die mit gleicher Vehemenz von ihm vorgetragen und vertreten worden ist.
Übrigens wird in bundesdeutschen Gerichten ohne jede verfassungskonforme gesetzliche Grundlage das Öffentlichkeitsprinzip von Gerichtsverhandlungen mit Hilfe von illegaler Videoüberwachung nicht nur des Eingangbereiches der Gerichte unterlaufen. Begründet wird die Verfassungswidrigkeit mit dem Anspruch des Gerichtspersonals auf Sicherheit. Wie gut, dass man sich als verfassungsfeindliches Gerichtspersonal Gedanken um seine eigene Sicherheit macht. Würde man nämlich verfassungskonform im Gericht handeln, bräuchte sich dem Grunde nach wohl kaum ein Bediensteter eines bundesdeutschen Gerichts ernsthaft Gedanken um seine Sicherheit am Arbeitsplatz machen, außer vielleicht in den Fällen, in denen er oder sie vor Müdigkeit vom Stuhl fallen könnte.
Nicht ohne Grund werden Gerichtsverhandlungen im Wortlaut nicht protokolliert, weil ansonsten nicht mehr Recht gesprochen werden könnte im Sinne von “Recht ist, … was nützt“,. So haben die Richter des NS-Terrorregimes schon Recht gesprochen, das sich inzwischen als Unrecht herausgestellt hat. Mit der Rechtsprechung in bundesdeutschen Gerichten sieht es nicht viel besser aus, da wären Tonbänder und Videokameras absolut von Nöten, denn dann würde von heute auf morgen Schluss sein mit Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch, ja sogar mit dem Hochverrat, alles Straftaten, die bis heute begangen, aber in der Regel nicht geahndet werden können, weil es an den Beweisen mangelt, die eine Ton- und / oder Videoaufzeichnung perfekt liefern würde können. Und das wissen die verfassungsfeindlchen Täter in der bundesdeutschen Richterrobe inzwischen alle, denn wer über das Hilfsrichterwesen zum planmäßig endgültig angestellten Richter bestellt wurde, der weiß gar nicht mehr wie grundgesetz- und / oder konventionskonformes Rechtsprechen funktioniert.
Weitere Details lesen sich mit Blick auf die genannten Expertisen auf der Seite der Grundrechtepartei im dortigen Rechtsstaatsreport.
(Originalartikel: /bundesinnenmin…n-und-gerichte/223311/)