Kann Hoeneß durch seine Selbstanzeige auf Strafminderung hoffen? Oder droht dem Bayern-Boss gar das Gefängnis? Was lehrt uns der Fall des Uli Hoeneß? Und: Wer taugt heute noch als Vorbild? Diese Fragen diskutierte Günther Jauch am Sonntagabend mit Norbert Walter-Borjans, Wolfgang Kubicki, Oliver Pocher, Dieter Kürten, Dieter Ondracek und Jörg Quoos. (Quelle: das Erste, 21.04.2013)
Einfach grotesk und propagandistisch, kann man zu dieser Talkrunde nur sagen. Von Steuergerechtigkeit, schweren Straftaten und zum Nachteil des Volkes reichten die Sprechblasen der Akteure dieser Jauch-Sendung.
Kein Wort wurde verloren über die noch heutige Herkunft der bundesdeutschen Steuergesetze, nämlich aus der Zeit des NS-Terrorregimes, das ESTG ausgerechnet vom 16.10.1934, das räumt selbst Leutheusser-Schnarrenberger immer noch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz ein, wenn man dort das aktuelle Einkommensteuergesetz aufruft, weist die Seite als Ausfertungsdatum den 16.10.1934 aus, also ein Hitler-Gesetz, denn auf der Seite 1018 des Reichsgesetzblattes von damals prangt die Unterschrift das Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler.
Die Steuergesetze des NS-Terrorregimes bildeten maßgeblich die scheinbar legale gesetzliche Normierung des Holocausts, der zunächst systematischen Ausplünderung der vornehmlich jüdischen Bevölkerung, um sie dann anschließend fabrikmäßig zu vernichten, zu vergasen oder zu erschießen, jedenfalls auszurotten, nachhaltig.
Straflos und haftungsfrei dürfen (sollen, müssen) sodann trotz Bonner Grundgesetz und ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland rechtsstaatswidrig bundesdeutsche auf das Bonner Grundgesetz vereidigte Finanzbeamte und Zöllner jedermann in der Bundesrepublik Deutschland ergebnisorientiert zugunsten der bundesdeutschen Kasse vorsätzlich mit Steuer-, Gebühren- und Abgabenüberhebung überziehen. Gedeckt wird dieses durch den verfassungswidrigen Straftatbestand des § 353 Abs. 1 StGB, der nämlich nur das verfassungswidrige Rauben und Plündern von Steuern, Gebühren ud Abgaben in die eigene Tasche unter Strafe stellt.
Kein Wort wurde davon in der Talkrunde verloren, weder Jauch noch der Chefredakteur des Focus Jörg Quoos oder gar der FDP-Kubicki, geschweige denn der Finanzminister von NRW Norbert Walter-Borjans oder der ehemalige Vorsitzende der deutschen Steuergewerkschaft Dieter Ondracek ließen sich zu dieser rechtsstaatswidrigen das Bonner Grundgesetz unterlaufenden Haftungs- und Straflosigkeit bundesdeutscher Amtsträger aus. Ein Armutszeugnis bundesdeutschen Journalismus oder kalkulierte Absicht und Volksverdummung im Sinne von Propaganda, das ist hier die Frage.
Die Grundrechtepartei wird ihre Informationen zum bundesdeutschen verfassungswidrigen Steuerrecht Herr Hoeneß in entsprechender Form zukommen lassen, denn es hat einen graviereden Unterschied, ob jemand in einem Rechtsstaat, der auch dieses Prädikat wirklich verdient, eventuell Steuern hinterzieht oder verkürzt oder ob es sich de fakto um einen Staat wie die Bundesrepublik Deutschland seit 64 Jahren handelt, dessen Gesetzgeber es bis heute nicht geschafft und gewollt hat, die ersatzlos untergegangenen Steuergesetze des NS-Terrorregimes endlich gegen verfassungskonforme Steuergesetze auszutauschen, ein Strafrecht herzustellen, dass alles verfassungswidrige Tun und Lassen von Gesetzgeberm vollziehender Gewalt und Rechtsprechung wirksam unter Strafe stellt; dessen vollziehende Gewalt in Gestalt der bundesdeutschen Finanzverwaltung systematisch auf der Basis von ersatzlos untergegangenen NS-Steuergesetzen straflos den Grundrechtsträger ausraubt und plündert und dessen Rechtsprechung selbst mit den Händen greifbare verfassungswidrige Steuergesetze für nicht verfassungswidrig hält.
Weitere Details lesen sich mit Blick auf die genannten Expertisen auf der Seite der Grundrechtepartei im dortigen Rechtsstaatsreport.
(Originalartikel: /der-fall-des-u…ohl-so-gewollt/223441/)