Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 2. Juli 2013 berichten diverse Presseorgane über die Ablehnung des Asylantrags von Mr. Edward Snowden durch die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland.
Dazu bittet die Grundrechtepartei die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wo wurde der Asylantrag von Mr. Edward Snowden gestellt und welcher Behörde wurde dieser Asylantrag zugeleitet?
2. Entspricht es den Tatsachen, dass der Asylantrag von Mr. Edward Snowden durch die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wurde?
2.1. Wenn ja, aufgrund welcher grund- und einfachgesetzlichen Einzelnormen?
2.2. Wenn ja, hat die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland dazu eine offizielle Pressemitteilung oder anderweitige Erklärung abgegeben?
3. Ist die in den Medien kolportierte Aussage der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, zur Beantragung müsste der Asylbewerber sich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, der Bundesregierung zuzurechnen?
3.1. Wenn ja, aufgrund welcher einschlägigen Einzelnormen welcher Gesetze muss sich der Asylbewerber auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten?
4. In welchem Gesetz – außer § 29a AsylVfG zzgl. Anlage II – werden die gemäß Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG durch Gesetz bestimmt werden könnenden Staaten aufgeführt, »… bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.«?
5. Gehören zu den in Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG bezeichneten Staaten die Vereinigten Staaten von Amerika?
5.1. i.V.m. 4. Wenn ja, aus welchen Einzelnormen welchen Gesetzes geht dies hervor?
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Zuweisung eines entsprechenden Aktenzeichens
im Auftrag der Grundrechtepartei,
Ingmar Wengel (Bundessprecher)
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GRUNDRECHTEPARTEI
»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«
Bundesverband: Prenzlauer-Allee 35, 10405 Berlin
Telefon: ++49/(0)30/31 56 51 24
Telefax: ++49/(0)30/31 56 51 25
http:/grundrechtepartei.de
Kompliment, sehr konkrete Fragen, die ich in keinem bundesdeutschen Pressorgan bis heute gelesen oder gehört habe. Auch die Grünen haben seitens ihrer “Sprachrohre” der interessierten Öffentlichkeit in dieser Art keine Auskünfte gegeben. Ob die Grünen solche Fragen nach innen in der Weise gestellt haben, ist nicht bekannt, muss aber bezweifelt werden, denn die im Bundestag vertretenen Parteien nehmen sich dem Grunde nach nicht wirklich viel, auch wenn immer wieder mal von einem politischen Wettstreit die Rede ist, denn aufgrund der Durchmischung von erster und zweiter Gewalt im Bundestag sowie der entsprechenden Besetzung der Bundestagsausschüsse, können aus Opositionellen schnell Täter werden und die müssen sich dann an ihren Taten messen lassen, insbesondere wenn sich diese gegen die freiheitlich - demokratische Grundordnung, dass Rechtsstaatsprinzip und die unverletzlichen Grundrechte, grundrechtsgleichen Rechte und prozessualen Grundrechte richten oder gerichtet haben.
Bevor es den Art. 16a GG gegeben hat, war das Recht auf politisches Asyl ein absolutes Freiheitsgrundrecht, einfachgesetzlich nicht einschränkbar. Sodann hat der verfassungsändernde Gesetzgeber 1993 entgegen die Ewigkeitsgarantie des Art. 97 Abs. 3 GG wider Art. 1 und 20 GG aus dem absoluten Freiheitsgrundrecht verfassungswidrig ein einfachgesetzlich einschränkbares Grundrecht gemacht und niemand hat es bis heute ernsthaft reklamiert, oder ?
Ich bin sehr gespannt auf die Antwort seitens der Bundesregierung, denn sie muss hier im konkreten Fall Snowden Farbe bekennen.
Zitat im Spiegel - online, 04.07.2013, des SPD-Vorsitzenden Gabriel zum Thema Art. 10 GG:
“Es handelt sich um einen Angriff auf in der Verfassung geschützte Grundrechte. Artikel 10 unserer Verfassung schützt das Post- und Fernmeldegeheimnis. Dieser Artikel macht keinen Sinn mehr, wenn Geheimdienste millionenfach Deutsche ausspähen. Dann steht der Schutz der Persönlichkeit nur noch auf dem Papier. Ich fände es angemessen, wenn die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen die Verantwortlichen der amerikanischen und britischen Geheimdienste anstrengt. Im Zweifel natürlich auch gegen ihre deutschen Helfershelfer.”
Es zeigt, wie wenig diese Person von der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes versteht oder aber Glauben machen will. Ich wusste gar nicht, dass sich Fremde Mächte dem Bonner Grundgesetz verpflichtet haben. In der Präambel heißt es denn auch:
“Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.”
Der Angriff auf die grundgesetzlich garantierten unverletzlichen Grundrechte findet mitten im deutschen Bundestag statt, Zitat:
»Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfasstheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.« Rainer Brüderle (FDP) zur Abstimmung über Euro-Rettungsschirm ESM und ESM-Finanzierungsgesetz, Freitag, 29. Juni 2012.
“Wir” sind die Brüderles, die Gabriels, die Merkels, die Steinbrücks, die Steinmeiers, die Parteisoldaten der im Bundestag dem Grunde nach diktatorisch herrschenden Partei, denen die unverletzlichen Grundrechte völlig egal sind, denen die Bindewirkung der unverletzlichen Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht völlig egal sind und das nicht erst seit dem Statement des Herr Brüderle.
Doch weder Verfassungsschutz noch Staatsschutz oder Bundesanwaltschaft haben bisher die tragenden Grundsätze des Bonner Grundgesetzes hier in Gefahr gesehen, denn die kennen die tragenden Vefassungsgrundsätze nicht einmal, weichen doch die einzelnen Parteiprogramme von diesen mehr als nur erheblich ab. das Gleiche gilt für die alle Jahre wiederkehrenden Wahlversprechen, die nicht einmal mehr mit den Grundzügen des Bonner Grundgesetzes etwas gemein haben.
Und anstatt nach der Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm zu faseln, sollte Herr Gabriel mal in den Art. 16a GG schauen und dafür Sorge tragen, dass der Asylantrag des Herr Snowden, den er nun mal gestellt hat auch gegenüber Deutschland und nicht gegenüber der Bundesregierung, gesetzmäßig bearbeitet und weisungsfrei auf der Basis von § 35 S. 3 BeamtStG von der zuständigen Behörde beschleunigt bearbeitet wird. Für alle die den Inhalt des § 35 S. 3 BeamtStG nicht kennen, hier der vollständige Wortlaut des §, der den Titel “Weisungsgebundenheit” trägt:
“Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen.
Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind.”
Das heißt, dass weder politisch noch durch eine Weisung eines Dienstvorgesetzen der Asylantrag des Herrn Snowden abschlägig beschieden werden kann.
Herrn Gabriel und anderen sei an dieser Stelle noch ein Blick in die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 empfohlen, denn dort heißt es im Art. 12:
“Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.”
Und ausgerechnet heute,am 4.Juli,feiern die USA ihre Unabhängigkeit von den Briten.(USA-
Unabhängigkeitserklärung 4.Juli 1776)-Und welche Staaten/Länder hängen heute am Tropf
der USA ?-Merke:Das Böse kann nur siegen,wenn die Guten Nichts tun.Immer häufiger
stellt sich die Frage:Ist die DDR der BRD beigetreten oder -war es etwa umgekehrt ?-Und
Putin gibt in Sachen Snowden (noch immer) den Ton an,was wir zu tun oder zu lassen haben-
in fragwürdiger Solidarität mit den USA ? - Ob hier die Grundrechtepartei eine plausible
Antwort auf ihre Frage zur Ablehnung des Asylantrags von Mr.Edward Snowden mit brillianter
Ausführung übrigens,bekommt? Da dürfte man wirklich sehr drauf gespannt sein !