Der amtierende Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nennt den Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte eine “zentrale Aufgabe”. Die Grundrechtepartei weist inzwischen nach, dass die Grundrechte praktisch seit 64 Jahren klammheimlich leerlaufen.

Am Montag sagte Maas der “Leipziger Volkszeitung”, Man werde “ein ganz großes Rad drehen müssen, um für wirklich mehr Schutz für die Bürger zu sorgen”. Er verstehe für sich den Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte im digitalen Zeitalter “als zentrale Aufgabe”. (Quelle: Spiegel-online, 30.12.2013)

Mit Beginn des Jahres 2014 sind es 65 Jahre, in denen sowohl der verfassungsändernde Gesetzgeber als auch die drei Gewalten in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung alles getan und unterlassen haben, um die gegen sie gerichteten unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland samt der gemäß Art. 1 Abs. 3 GG gegen den Staat und seine Institutionen unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte systematisch zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

Nicht ohne Grund erhielt am 23.03.2013 das Bundesjustizministerium nebst der damals noch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den von der Grundrechtepartei erstmals 2013 ausgelobten politischen Negativpreis für zweifelhafte Verdienste um die fragwürdige Erhaltung nationalsozialistischer Kontinuitäten im »demokratischen Rechtsstaat« Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Großen Anton-Hynkel-Preis mit Firlefanz und Kinkerlitz am Braunen Band verliehen.

Inzwischen geben mehr als 30 veröffentlichte einschlägige Rechtsexpertisen der Grundrechtepartei dezidiert Aufschluss darüber, wo und auf welche verfassungs- und konventionswidrige Art und Weise und von wem das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland entgegen den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dessen Inkrafttreten am 23.05.1949 systematisch beseitigt, außer Geltung und untergraben wird.

Am aller deutlichsten wird das systematische Leerlaufen lassen der Grundrechte seitens der bis heute sich aus dem Steuerrecht des NS-Terrorregimes rekrutierenden bundesdeutschen Steuergesetze. Obwohl der § 18.1.1 EStG in seiner Formulierung “wissenschaftliche, künstlerische” seit 64 Jahren mit dem absoluten Freiheitsgrundrecht des Art. 5.3.1 GG kollidiert und mithin ex tunc seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nichtig ist, werden die somit nicht steuerbaren Einkünfte aus freischaffender künstlerischer Tätigkeit von den bundesdeutschen Finanzbehörden verfassungswidrig der Einkommen- und Umsatzsteuer unterworfen mit der Folge, dass bundesweit auf das Bonner Grundgesetz und nicht mehr auf den Massenmörder Adolf Hitler und seine Schergen vereidigte Finanzbeamte jeden freischaffenden Künstler beliebig gemäß § 353 Abs. 1 StGB und in Ermangelung des Straftatbestandes des Amtsmissbrauches seit dem 15.06.1943 sowie mit der absoluten verfassungswidrigen Unterstützung der bundesdeutschen Rechtsprechung straflos beraubt und ausplündert.

So viel zur absoluten Kunstfreiheitsgarantie gemäß Art. 5.3.1 des Bonner Grundgesetzes gegenüber dem Staat und seinen Institutionen trotz unmittelbaren Rechtes gemäß Art. 1 Abs. 3 GG. Details lesen sich dazu in der einschlägigen Expertise zu der Frage

Hat der anerkannte freischaffende Künstler Anspruch auf Steuerfreiheit wegen seiner aus künstlerischer Tätigkeit erzielten Einnahmen (hier: ESt/USt)?

[red. Anm.: “Stiftete Fritz Schäffer als erster Bundesfinanzminister am 11.01.1950 im Bundestag zum Hochverrat an?”]

Das Auffinden im Dezember 2012 der bis heute unverbrüchlich rechtswirksam auch gegenüber dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland und seinen Institutionen gebliebenen, weil vom Alliierten Tribunal Général in seinen rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründen für alle deutschen Verwaltungsstellen und Gerichte am 06.01.1947 allgemein geltend gemachten “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” und das Erkennen, dass gerade diese internationale, den “Hitlergeist” des NS-Terrorregimes ausdrücklich auslöschen helfen sollende Entscheidung, bis heute nicht vom sie bindenden Staat und seinen Institutionen widerspruchslos anerkannt und niemals in die Tat umgesetzt worden ist, stattdessen diejenigen, die sich auf ihre rechtswirksame Existenz berufen und sie gegenüber dem Staat und seinen Institutionen sowohl generell als auch im Einzelfall als wirksames Recht einfordern, systematisch sogar im Wege der Selbstjustiz von Seiten der  auf das Bonner Grundgesetz ausdrücklich verpflichteten “Amtstäter” bekämpft werden, ist ein weiteres Indiz für die Nichterfüllung des Bonner Grundgesetzes.

[red. Anm.: “Selbstjustiz in der nds. Justiz, diese Vorgänge sind in westlichen Verfassungsstaaten ohne Beispiel, mal sehen, wann der nds. Ministerpräsident Stephan Weil endlich verfassungskonform handelt.”]

Der Nazi-Jurist des NS-Terrorregimes und mindestens fünf Todesurteile erwirkender Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg, NSDAP-Mitglied und SS-Rottenführer Dr. Willi Geiger, sodann wohl persilscheingewaschenes CSU-Mitglied, wurde persönlicher Referent des ersten Bundesjustizministers Dehler (FDP), Schreiberling des BVerfGG-Entwurfes, welches seit dem 13.03.1951 wegen des Verstoßes gegen das unverbrüchliche Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig ist, dann in Personalunion Richter am BGH und BVerfG, für dessen Richterwahl von Seiten des Deutschen Bundestages wohl er verfassungswidrig entgegen Art. 94 GG  im § 6 BVerfGG einen verfassungswidrigen Richterwahlausschuss installierte mit der Folge, dass die Hälfte aller bis heute am BVerfG tätig gewesenen und tätigen Richter verfassungswidrig zum Richter gewählt und ernannt worden sind mit der weiteren Folge, dass somit am BVerfG auf der Basis eines seit dem 13.03.1951 ungültigen BVerfGG von Nicht-Spruchkörpern kein höchstrichterliches Recht gesprochen ist, sondern nur nichtige bzw. “Nicht-Entscheidungen” produziert haben, dieser wohl persilscheingewaschene Nazi-Jurist Geiger hat in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” 1941 schon dem Glauben ausdrücklich widersprochen, dass die Grundrechte vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen.

Die Alliierte Tribunal Général – Entscheidung vom 06.01.1947 hat Schluss gemacht mit dem Märchen, dass das NS-Terrorregime nach dem 05.03.1933 verfassungskonform und somit legal an die Macht gekommen ist. Das hat zur Folge, dass das gesamte kodifizierte NS-Recht mit dem Tod des Massenmörders Hitler am 30.04.1945 ersatzlos untergegangen ist entgegen aller heute noch anders lautenden Behauptungen bundesdeutscher Politiker und Amtsträger. Mit der Tribunal – Général – Entscheidung steht spätestens seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 einer Restitution allen im NS-Terrorregime von den Nazis auf kriminelle Weise arisierten Vermögens nicht mehr im Wege.

Details lesen sich insbesondere in der am 26.12.2013 mit einem Appendix aktualisierten Expertise zu der Frage

“Hat die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d’Occupation in Rastatt vom 06.01.1947 bindend das gesamte nationalsozialistisch geprägte Recht aufgehoben?”

Das Leugnen der vom Tribunal Général in seiner Tillessen/Erzberger-Entscheidung am 06.01.1947 in Rastatt für allgemeingültig erklärten Tatsachen, muss gemäß § 130 Abs. 4 StGB als Volksverhetzung angesehen werden. Tun es bundesdeutsche auf das Bonner Grundgesetz vereidigte Amtsträger, liegt vorrangig sogar eine disziplinarrechtlich zu verfolgende Dienstpflichtverletzung vor, weil die Tribunal Général – Entscheidung bis heute unverbrüchlich bindet und mit ihr nicht in Einklang stehendes Gesetz und Recht nichtig ist.

Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /228779)

Ein Gedanke zu „Der amtierende Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nennt den Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte eine “zentrale Aufgabe”. Die Grundrechtepartei weist inzwischen nach, dass die Grundrechte praktisch seit 64 Jahren klammheimlich leerlaufen.“

  1. In der Grundrechtefiebel “Voll in Ordnung” für 8-jährige bundesdeutsche Schüler/innen steht zu lesen:

    Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

    Wir in Deutschland haben mit den “Grundrechten” tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.

    Das Problem der Deutschen ist seit 64 Jahren, dass Bildung in diesem Land nichts nützt, denn sonst müsste ein Heiko Maas der Leipziger Volkszeitung nicht so einen Blödsinn erzählen, die den dann auch noch unreflektiert druckt, anstatt nachzufragen beim Herrn Maas, der in die Fußstapfen der “braunen Vergangenheit” und des gegenwärtigen ideologiefreien Strukturnationalssozialismus” im Bundesjustizministerium gegenwärtig tritt. Aber keine Sorge, alle kommt raus, die Frage ist nur, wann.

    Es wird Zeit, dass endlich das Geheimnis um den Inhalt des “Machwerkes” “mein Kampf” des Massenmörders und Usurpators Hitler gelüftet wird, denn darin steht vieles geschrieben, was die “braune Brut” und ihre Abkömmlinge bis heute in Deutschland wider das Bonner Grundgesetz und die freiheitliche - demokratische Grundordnung sowie das Rechtsstaatsprinzip bis heute skrupellos praktiziert.

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