Mollath will, dass der psychiatrische Gutachter Prof. Norbert Nedopil den Saal verlässt. Er wolle nicht begutachtet werden, sagt Mollath mit fester und lauter Stimme. Die Richterin lehnt ab.
Sein Verteidiger Dr. Gerhard Strate versucht noch einmal, den psychiatrischen Gutachter Neopil aus dem Saal zu bekommen. Als Begründung gibt er persönliche Befangenheit an. Außerdem stellte er die Kompetenz des Gutachters in Frage, da dieser in Interviews sagte, dass rund 60 Prozent aller psychiatrischen Gutachten falsch sind und oft zu Lasten des Begutachteten gehen.
“Ich habe ein Recht auf ein faieres Verfahren”, so Mollath, solange aber der Gutachter im Raum sei, sei er aber nicht in der Lage auszusagen. “Ich habe dann regelrecht Denkblockaden”, so Mollath. “Das ist ähnlich wie ein Kriegstrauma.” Er fühle Beklemmung, habe Schweißausbrüche und pure Angst. Weil alles, was er sage, “selbst wenn ich schweige” von Neopil negativ ausgelegt werden könnte. Wenn schon ein Gutachter anwesend sein müsste, dann bitte ein anderer. Es gebe Personen, die er als Gutachter durchaus akzeptieren würde, so Mollath. Neopil gehört definitiv nicht dazu. Dennoch wird er am morgigen Dienstag am zweiten Verhandlungstag mit im Gericht sitzen. (Quelle: Focus-online, 07.07.2014)
Auf diese Weise wird es weder Herrn Mollath noch seinem Verteidiger Strate gelingen, den “renommierten” Psychiater Prof. Dr. Nedopil aus dem Verfahren zu drängen, dabei wäre es dem Grunde nach ganz einfach, denn der Psychiater Nedopil ist eine regelrechte Gutachtenmaschine in Bayern und da kann man das eine oder andere finden, wenn man suchen würde.
Im Fall eines von Gerichts wegen zu begutachtenden Rechtsanwaltes hat dieser Prof. Dr. Nedopil nämlich die Tatsache, dass dieser Rechtsanwalt sich schriftsätzlich gerühmt hat, die “Befähigung zum Richteramt” zu haben, ins „großartig Anmutende“ eines manischen Syndroms diagnostiziert, anstatt ins deutsche Richtergesetz geschaut zu haben, wo es in § 5 DRiG und § 4 BRAO wörtlich heißt:
“Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.”
“Zur Rechtsanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat.”
Der von Gewichts wegen von Prof. Dr. Nedopil zu begutachten gewesene Rechtsanwalt hat sich also nur dessen schriftsätzlich gerühmt, was er von Gesetzes besitzt, nämlich tatsächlich die “Befähigung zum Richteramt”.
Dieses dokumentierte Vorkommnis zeigt die gerne unterschätzte Gemeingefährlichkeit der bundesdeutschen Psychiatrie:
Leider haben Herr Mollath und sein Verteidiger Strate diesen Schachzug heute versäumt. Hoffentlich erweist sich der Verteidiger hier nicht als ein bloßer advocatus pro forma:
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/231987)