Mehr als hundert deutsche Strafrechtsprofessoren haben eine Petition unterzeichnet, in der sie ein Ende der repressiven Cannabis-Politik in Deutschland fordern. Konsumenten würden in kriminelle Karrieren getrieben, so der Vorwurf. Jetzt soll eine Enquetekommission einen Neuanfang prüfen. Auch erschwere der restriktive Umgang mit Marihuana ein “normales jugendliches Experimentierverhalten” sowie das “Erlernen von Drogenmündigkeit”. Der Bürger soll mithin selbst beurteilen, ob und wenn ja wie viel Cannabis er seinem Körper zumuten will. (Quelle: Spiegel-online, 07.04.2014)
Seit 65 Jahren harrt das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland noch immer auf seine Erfüllung.
Die im August 2010 erst gegründete Grundrechtepartei hat inzwischen mit ihren einschlägigen Expertisen dezidiert und einem Widerspruch nicht zugänglich nachgewiesen, dass das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland in keiner Weise dem des im Bonner Grundgesetz verankerten Rechtssystem entspricht, sondern dieses systematisch nach nur 83 Tagen Bundesrepublik Deutschland mit der ersten Wahl des Deutschen Bundestages ausgehebelt worden ist und zwar von denjenigen, die im Parlamentarischen Rat noch vollmundig die tragenden Verfassungsgrundsätze des Bonner Grundgesetzes ausformuliert und zu Papier gebracht hatten. So wird von denen, die sich bis heute verfassungswidrig Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung nennen, einzig die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes nicht nur verhöhnt, sondern abgrundtief verachtet.

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /230466)