»Der Unterschied zwischen Recht und grobem Unrecht ist im Richteramt unmöglich zu erkennen. Nur als Richter ist der Kriminelle vor sich selbst gefeit. Er mordet nach Herzenslust und trägt keine Schuld daran. Irrsinn und das Studium der Jurisprudenz machen schuldunfähig.« (Jörg Friedrich, »Die kalte Amnestie – NS-Täter in der Bundesrepublik«, S. 398)