Spiegel-online berichtet am 10.04.2014 “Polizei im Saarland: Kommissar soll 26-Jährigen gefoltert haben”.

Im Saarland ist ein Polizeikommissar vom Dienst suspendiert worden. Der 29-Jährige soll einen in Gewahrsam befindlichen Mann gefoltert haben. Das berichtet die “Saarbrücker Zeitung”. Demnach soll der Polizist den gefesselten 26-Jährigen aus dem Streifenwagen gezerrt und zu Boden gestoßen haben. (Quelle: Spiegel-online, 10.04.2014)

Würden die Redakteure von Spiegel-online sich mit der einschlägigen Expertise der Grundrechtepartei zu der Frage

“Hat die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 dafür Sorge getragen, dass alle Folterhandlungen gemäß Art. 4 Abs. 1 des Übereinkommens im bundesdeutschen Strafrecht als Straftaten gelten und mit angemessenen Strafen bedroht sind?”

ausgiebig befasst haben, dann hätten Sie im Rahmen ihrer Chronistenpflicht zu folgender zwingender Erkenntnis kommen müssen:

“Da in der Bundesrepublik Deutschland ein Personenkreis existiert, der von dem Übereinkommen gegen Folter, das am 01.09.1990 (BGBl 1990 II, S. 246) ratifiziert worden ist, nicht erfasst wird, hat die Bundesrepublik Deutschland dafür Sorge zu tragen, dass dieses Privileg des öffentlichen Dienstes beseitigt wird.”

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /230521)