Via Sicura soll helfen, die Zahl der Toten und Verletzten auf Schweizer Straßen zu minimieren. Da es im Gesetz aber keine Ausnahme für Blaulichtfahrten gibt, verdonnert es ausgerechnet auch die Helfer zum langsameren Fahren. Die befinden sich jetzt in einem Gewissenkonflikt: Bei schweren Unfällen zählt oftmals jede Sekunde, wenn das Leben des Verunglückten gerettet werden soll.
Doch laut neuem Gesetz begehen Rettungskräfte eine Straftat, falls sie mit Tempo 70 durch eine 30er-Zone jagen oder außerhalb von Ortschaften mit 140 km/h Verbrecher verfolgen. Setzen sich die Retter über das Gesetz hinweg, droht ihnen eine Strafe von mindestens einem Jahr Gefängnis oder 24 Monate Führerscheinentzug. (Quelle: Spiegel-online, 22.04.2014)
Hält sich in der Bundesrepublik Deutschland der gemeine Bundesbürger nicht an den Wortlaut der sog. einfachen Gesetze, dann drohen ihm jede Menge Sanktionen.
Das gilt ausdrücklich nicht für die öffentliche Gewalt in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung, wenn diese sich nicht an den gegen sie gerichteten Wortlaut und Wortsinn des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland halten. Da heißt es seit 65 Jahren lapidar, dass das Grundgesetz genauso wie alle anderen Gesetze und Verordnungen einer konformen Auslegung zugänglich wäre. Dem ist jedoch ausdrücklich nicht so, weil ansonsten die Unmittelbarkeit der unverletzlichen Grundrechte nicht mehr gewährleistet ist. So lange das jedoch der gemeine Bundesbürger nicht begriffen hat, wird ihm auch weiterhin die öffentliche Gewalt mit z.B. wegen des unheilbaren Verstoßes gegen das zwingende grundgesetzliche Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Gesetzen auf der Nase herumtanzen.
Während über den Schweizer Fauxpas sich auch bundesdeutsche Medien ereifern, schweigen gerade die sich hinsichtlich der Ungültigkeit von Gesetzen, die gegen das sog. Zitiergebot ex tunc verstoßen, aus, so wie es der Nazi-Jurist in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” bereits 1941 vom pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat verlangt hat, nämlich die Wahrheit totschweigen zu müssen.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231032)