Mit dem 01. Mai 1933 feiern die Deutschen den bezahlten Tag der Arbeit. Die am 05.03.1933 illegal an die Macht gekommene “braune Clique” hat am 10. April per Gesetz den 01. Mai zum Feiertag der nationalen Arbeit erklärt. Unterschrieben haben das Gesetz der sich durch Selbsttötung einem Prozess entzogen habende Massenmörder Hitler, der in Nürnberg hingerichtete Kriegsverbrecher Wilhelm Frick und Hitlers “rhetorische Dreckschleuder” Joseph Goebbels, der sich ebenfalls durch Selbsttötung einem Prozess entzogen hat.
Zur deutschen Entstehungsgeschichte des Feiertages 1. Mai findet sich bei Wikipedia die folgende Darstellung:
Der Versuch der Weimarer Nationalversammlung, am 15. April 1919 den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu bestimmen, endete bereits 1919: Für das Gesetz, das nur auf den 1. Mai 1919 beschränkt war, stimmten SPD, DDP und Teile des Zentrums. Während die bürgerlich-rechte Opposition (DNVP, DVP) sowie weite Teile des Zentrums die Einführung des Tages der Arbeit als Feiertag überhaupt ablehnten, ging der USPD das Gesetz nicht weit genug, sie forderte zusätzlich die Einführung des 9. Novembers als Revolutionsfeiertag. Der sogenannte Blutmai (Berlin 1929) ließ die Widersprüche zwischen KPD und SPD deutlich werden.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten zum gesetzlichen Feiertag. Das Reichsgesetz vom 10. April 1933[4] benannte ihn als Feiertag der nationalen Arbeit. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften in Deutschland verboten und die Gewerkschaftshäuser gestürmt. Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zum „Nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ erklärt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften jedoch nur eingeschränkt durchgeführt werden.
Der 1. Mai ist in der Bundesrepublik Deutschland nach den Feiertagsgesetzen der Länder ein gesetzlicher Feiertag. Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt. In Nordrhein-Westfalen z. B. ist der 1. Mai offiziell Feiertag als „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“.
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen. Übrigens nach einem “Tag der Grundrechte” sucht man in der Bundesrepublik Deutschland trotz ihrer überragenden grundgesetzlichen Bedeutung, nämlich unmittelbar geltendes Recht des Einzelnen gegenüber allen drei Gewalten zu bilden, bis heute vergebens, stattdessen gibt es keine Zweifel mehr an der Tatsache, dass nach der Devise: “es war ja im NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler und seiner “braunen Clique” nicht alles schlecht”, dass das wenn auch am 30.04.1945 faktisch mit dem Tod Hitlers ersatzlos untergegangene kodifizierte Recht der Nazis auch entgegen der für allgemeingültig erklärten und alle deutschen Verwaltungsstellen und Gerichte seit dem 06.01.1947 unverbrüchlich bindende “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Alliierten Tribunal Général in Rastatt, als entnazifiertes Recht grundgesetzwidrig in das Rechtsstaatssystem der am 23.05.1949 aus der Taufe gehobenen Bundesrepublik Deutschland als sog. vorkonstitutionelles Recht mitgenommen worden ist. Dieses bis heute grundgesetzwidrig existierende “purifizierte” nationalistische Recht des NS-Terrorregimes bildet das Fundament der bis heute klammheimlich grundgesetzwidrig fortgesetzten NS-Rechtsordnung. (Quelle: auszugsweise Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) Aber auch das Buch “Die kalte Amnestie – NS-Täter in der Bundesrepublik” S. 378 ff, von Jörg Friedrich, das im List-Verlag erschienen ist, gibt Aufschluss über die verfassungs- und rechtsstaatswidrigen Fakten.
(Originalartikel: /231194)

1. Mai, Tag der Arbeit oder besser noch immer eine klammheimliche Hommage an den Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler? von Grundrechtepartei, sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.
Der Mythos der Hitler-Erfindungen
Manchmal frage ich mich wie tickt der Autor dieses Beitrages eigentlich, indem die Behauptung aufgestellt wird, daß der 01. Mai den NAZIS zuzurechnen sei. Weit gefehlt läßt sich nämlich historisch belegen, daß dieser aus der internationalen Arbeiterbewegung resultiert der allenfalls durch den Usurpator und Massenmörder Adolf Hitler aufgegriffen wurde um die obrigkeitshörige des Denkens entwöhnte deutsche Masse hinter sich zu scharen und zu verwerten. Quelle: ( http:/www.naso-mzbi.de/index.php/menue/30/thema/219/Der_1._Mai.html ).
Bis heute hält sich auch der Eindruck, die Autobahn sei eine Erfindung der Nationalsozialisten gewesen, und mit den Bauarbeiten sei die Massenarbeitslosigkeit in Deutschland beseitigt worden. Eine historische Lüge. Quelle: ( http:/www.dw.de/der-mythos-von-der-hitler-erfindung/a-16138672 )
Beim Versuch die tatsächlichen aufgrund rassendiskrimiernder Menschentötungen zu recherchieren, scheinen einzelne Mitglieder des Bundesvorstandes an einer historischen Aufarbeitung der Behauptung, daß 6 Millionen Juden in dn Konzentrationslagern zu Tod kamen, überhaupt nicht interessiert zu sein meinen sogar, diverses Recherchematerial “zensieren” zu dürfen. Das läßt mich doch an der entideologisierten Aufarbeitung zur politischen Willensbildung im Sinne des Artikel 20 GG zweifeln. Die erneute Überlegung Mitglied in der Grundrechtepartei zu werden muß demzufolge nochmals zurückgestellt werden. Sind einzelne “herrschende Meinungsführer” vielleicht als dogmatisch zu bezeichnen?
1. Niemand hat die Behauptung aufgestellt, »daß der 01. Mai den NAZIS zuzurechnen sei«. Es wurde dem entgegen festgestellt, dass diese den 1. Mai per Gesetz als Feiertag deklarierten. Lesen lohnt sich.
2. Was sich weiterhin bei anderen für Eindrücke erhalten, ist nicht Thema des Beitrags. Auch hier lohnt lesen vor kommentieren.
3. Zu diesem heiklen Punkt ist folgendes zu sagen: Es grenzt schon an`s Infame, wenn hier in einen Artikel ein nicht das Thema betreffender Kommentar eingeschmuggelt werden soll, welcher dazu noch Vorwürfe und Unterstellungen beinhaltet, weil er zu einem anderen Beitrag nicht freigeschaltet wurde; und zwar nicht aus Zensurgründen, sondern aus inhaltlichen Gründen, da dieser Kommentar (so wie hier) ohne Bezug zum veröffentlichten Thema suggerieren wollte, die Grundrechtepartei drücke sich um eine Stellungnahme zur – vor allem in rechten Kreisen umstrittenen – Zahl von 6 Millionen ermordeter Juden im Dritten Reich. Und dies anhand von angeblichen Beweisen, deren Videoquelle mehrere alte vorwiegend amerikanische Zeitungen zeigt, in denen vor 1938 in verschiedenen Zusammenhängen von 6 Millionen Juden die Rede ist und welche von rechten Kreisen als Beweis gegen die Zahl von 6 Millionen ermordeter Juden angeführt wird, ohne jedoch auch nur irgendetwas zu beweisen, außer, dass in alten Zeitungen zwischen 1915 und 1938 ganze zehn mal die Rede von 6 Millionen Juden ist. Weil also in 23 Jahren in verschiedenen Tageszeitungen unerhebliche zehn mal von 6 Millionen Juden die Rede ist, soll das ein Beweis sein, welcher taugt, die Opfer Hitlers in Frage zu stellen? Tut mir leid, aber blöder lässt sich eine »Aufarbeitung« nicht beginnen. Und dann noch mit dem Begriff Zensur zu kommen, weil ein nicht zum Beitrag passender Kommentar nicht veröffentlicht wurde, ist der Gipfel und beweist: Der Kommentator hat nicht nur keine Ahnung von der Wirkweise der Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und nicht gegen andere Bürger, sondern muss offenbar auch noch viele andere Dinge lernen.
Das ist einfach frech und bedarf keiner weiteren Erörterung. Ich habe 23 Minuten meiner Lebenszeit geopfert, um mir diesen Dreck anzusehen. Wer mit solchen »Beweisen« eine »historische Aufarbeitung« beginnen will, ist disqualifiziert.
Es ist letztlich auch völlig unerheblich, ob es sich um 3, 4, 5 oder 6 Millionen umgebrachte Juden handelte und ob dazu noch egal wie viel Millionen anderer Menschen umgebracht wurden. Diese Art von Rechnung geht am Thema vorbei und ist vor allem nicht Thema des Beitrags. Es ist vor allem unerheblich, weil sich die deutsche Schuld an diesen Massenmorden nämlich nicht nach der Anzahl der Opfer berechnet, sondern nach dem Willen zur Exekution der ultimativen Vernichtung und Verwertung von Menschenleben – egal, wie viel.
Wenn der Kommentarschreiber daraus ableitet, er müsse die Überlegung, Mitglied in der Grundrechtepartei zu werden, deshalb erneut zurückstellen, so sei ihm hoch erfreut mitgeteilt: Bleibe er bitte, wo er ist, und stelle er diese Überlegung an das Ende all seiner Überlegungen, sofern er tatsächlich noch zu Überlegungen, also zur Nutzung seines Geistes fähig ist, was ihm die Grundrechtepartei hiermit herzlichst wünscht.
Ich persönlich bitte nunmehr darum, mit diesem Thema nicht mehr belästigt zu werden.
Das ist wohl alles andere als eine unpersönliche Antwort und mir ging es weder um die Verharmlosung dieses brisanten Themas, noch um die infrage Stellung ermordeter “Juden”; denn es ist als “offensichtliche Tatsache” von Jedermann anzuerkennen, daß Millionen Juden zu Tode kamen.
Lesen setzt jedoch auch voraus sich mit der Zahl “6″ auseindersetzen zu wollen wenn dieselbe bereits Jahre zuvor publiziert wurde und dabei geht es nicht um die Frage ob die Zahl als 6 Millionen ist, sondern weshalb ausgerechnet diese Zahl so oft genannt war und warum dies bereits zu einer Zeit geschah, wo niemand wissen konnte was die Zukunft eröffnete.
M.E. disqualifiziert sich der Bundessprecher selbst, zumal er persönlich wird und den Kommentator in eine Ecke schiebt die ihn geradezu befremdlich reagieren läßt. Es ist ein typisches Indiz dafür, daß Parteien spalten, anstatt den offenen Dialog zu suchen. Schluß und Ende.