“In moderner Terminologie lässt sich das nationalsozialistische System als Ausformung organisierter Kriminalität beschreiben. Die an die Macht gekommene „Bewegung“ [red. Anm.: NS-Terrorregime des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler] konnte über das Rechtssystem souverän verfügen, und zwar sowohl über die Rechtsetzung selbst als auch über den „Rechtsapparat“ zur Interpretation und Vollziehung der Normen. So wurden die verbrecherischen Absichten auf ausgeklügelte und differenzierte Weise, wie es gerade passte, umgesetzt: Einmal der offene und von einem gleichgeschalteten Staatsapparat nicht verfolgte Rechtsbruch, dann die explizit diskriminierende Rechtssetzung, schließlich die vor allem im Privatrecht wirksame Uminterpretation des geltenden Rechts durch seine dogmatische Aushöhlung.” (Quelle: Studie “Nationalsozialistisches Steuerrecht und Restitution” von Dr. Ronald Faber, LL.M. (Yale) Verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am VfGH Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien, 2006)
Nach 65 Jahren Bundesrepublik Deutschland im Licht des ebenfalls 65 Jahre alten Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm dieser Bundesrepublik Deutschland gilt es festgestellt zu wissen, dass große Teile derjenigen “Bewegung”, die im März 1933 illegal an die Macht gekommen ist und zum NS-Terrorregime mit dem Massenmörder und Usurpator Adolf Hitler an dessen Spitze avancierte, mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 ein zweites Mal und bis heute in der irrigen Annahme legal an die Macht gekommen.
In Anbetracht dessen, dass bereits das erste einfache Bundesgesetz in Gestalt des ersten Bundeswahlgesetzes nachträglich unheilbar gegen die unverbrüchlich zwingende grundgesetzliche Gültigkeitsvorschrift in Gestalt des sog. Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen hat, ist das verfassungskonforme und mithin legale an die Macht gekommen sein derer, die sich dann haben zum Abgeordneten (Parteisoldaten) wählen lassen und in der Folge die Regierung gebildet haben, ein blanker Irrtum. Details lesen sich in der einschlägigen Expertise der Grundrechtepartei zu der Frage
“Wurden die Wahlen zu den Bundestagen der Bundesrepublik Deutschland seit dem 14. August 1949 in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorschriften der Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 2 GG und Art. 38 GG abgehalten?”
Stattdessen hat sich vor den Augen der Alliierten erneut vollzogen, was sich zwischen dem 05.03.1933 und der bedingungslosen Kapitulation am 08./09.05.1945 installiert hatte, nun nämlich die auf purifiziertem nationalsozialistischen Recht basierende NS-Rechtsordnung (Quelle: auszugsweise Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297. Aber auch das Buch “Die kalte Amnestie – NS-Täter in der Bundesrepublik” S. 378 ff, von Jörg Friedrich, das im List-Verlag erschienen ist, gibt Aufschluss über die verfassungs- und rechtsstaatswidrigen Fakten), deren Existenz und bundesweiter Anwendung vom zwischen September 1948 und Mai 1949 entwickelten und von den Alliierten am 12.05.1949 ausdrücklich genehmigten Bonner Grundgesetz als ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute nahezu vollständig kaschiert wird, frei nach dem Motto, was nicht sein darf, das auch nicht sein kann.
Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache. Kurz gesagt, es mangelt in der Bundesrepublik Deutschland seit 65 Jahren an einem wirksamen und ausnahmslosen Vollzug der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Alliierten Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 sowie des Bonner Grundgesetzes, denn tatsächlich laufen seit 65 Jahren alle sich gegen die drei Gewalten richtenden Rechtsbefehle leer. Das gilt ausnahmslos auch für die unmittelbar geltendes Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden unverletzlichen Grundrechte. Faktisch harrt das Bonner Grundgesetz seit 65 Jahren noch immer seiner Erfüllung.
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /231280)