Am 10. Februar ließ die Staatsanwaltschaft Hannover die Räume von Sebastian Edathy untersuchen. Eigentlich hätte sie dies aber erst ab dem 11. Februar tun dürfen. Deshalb verlangt der Ex-SPD-Politiker nun, die Staatsanwaltschaft vom Fall abzuziehen. (Quelle: Focus-online, 09.05.2014)
Wenn es um die eigenen Belange geht, dann kennt sich ein “Abgeordneter” plötzlich aus im Bonner Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland. Dann wird von Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit fabuliert. Wenn jedoch die Belange des einzelnen Bürgers als Grundrechtsträger von Seiten des Gesetzgebers, der im Deutschen Bundestag von allen dort tätigen vom Volk gewählten Abgeordneten repräsentiert wird, in Gestalt von grundrechtseinschränkenden Gesetzen tangiert wird, dann spielen die zwingenden Gültigkeitsvorschriften wie z.B. das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG absolut keine Rolle, ansonsten gäbe es nicht Gesetze ohne Ende, die aufgrund des Verstoßes gegen das Zitiergebot seit ihrem Inkrafttreten ungültig sind, auch wenn dieses noch immer von allen drei Gewalten gerne im Einzelfall bestritten wird. Dank der “granitenen politischen Dummheit” der bundesdeutschen Bevölkerung funktioniert dieses politische Verdummen der Bevölkerung trotz Bonner Grundgesetz und Bindung der drei Gewalten an die unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte seit immerhin bereits 65 Jahren und ein Ende ist noch immer nicht in Sicht.
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /231305)