Das MdB Hans-Christian Ströbele macht sich fortwährend öffentlich Gedanken über die weltweite NSA-Spionage, anstatt sich im 65. Jahr des Bonner Grundgesetzes endlich um den Erlass grundgesetzkonformer Gesetze zu kümmern.

Edward Snowden wurde durch die NSA-Enthüllungen zu einem Mann ohne Heimat. Für ihn gekämpft hat in Deutschland Hans-Christian Ströbele. Im SPIEGEL-Gespräch live an der Uni erklärt er, wie die alltägliche Schnüffelei unseren Alltag durchdringt. (Quelle: Spiegel-online, 19.05.2014)

Als MdB und studierter Volljurist hätte dieser Hans-Christian Ströbele mehr als genug damit zu tun, sich und seinesgleichen im Deutschen Bundestag endlich dazu zu zwingen, grundgesetz- und konventionskonforme Gesetze zu erlassen. Seitdem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 verweigert sich der bundesdeutsche Gesetzgeber vorsätzlich dem unverbrüchlichen Rechtsbefehl in Gestalt des sog. Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, wo es heißt:

“Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.”

und erlässt trotzdem reihenweise grundrechtseinschränkende aber ex tunc ungültige Gesetze. Scheinbar setzt man dabei einschließlich des MdB Ströbele auf die “granitene politische Dummheit” der bundesdeutschen Bevölkerung sowie auf die “sog. Macht des Faktischen”, denn die mit dem 23.05.1949 an wohl erneut die Macht gekommene “Bewegung” verfügt wieder souverän über das Rechtssystem, und zwar sowohl über die Rechtsetzung selbst als auch über den „Rechtsapparat“ zur Interpretation und Vollziehung der Normen. Dank der verfassungswidrigen Straflosigkeit von zugunsten des Staates verfassungswidrig handelnden Amtsträger, ist auch hier wenig bis gar keine Bereitschaft zu erkennen, dass sich grundgesetzkonformes hoheitliches Handeln endlich im 65. Jahr des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland endlich einstellen wird.

Aktuell wird die am 25.05.2014 zum 8. Mal in der Europäischen Union durchgeführte Europawahl zum 8. Mal in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen bundesdeutschen Europawahlgesetze nichtig sein mit der Folge, dass auch das Europäische Parlament zum 8. Mal nicht ordnungsgemäß mit bundesdeutschen Abgeordneten besetzt sein wird. Doch auch das interessiert den Herrn Ströbele nicht im Geringsten. Schade, dass der Herr Snowden nichts von der Ungültigkeit bundesdeutscher Gesetze bisher zu erzählen hatte, vielleicht wäre der Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und das sog. Zitiergebot dann längst zu einem bundesdeutschen Pflichtthema geworden, so wie bis heute die “NSA-Spionage” ja wohl eines ist, glaubt man der bundesdeutschen willfährigen Presse und den verfassungsrechtlich nicht besonders wissenden bundesdeutschen Parlamentariern.

Der Karikaturist der Grundrechtepartei sieht hier bereits:

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231475)