Wahlbetrug, denn Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur der Wochenzeitung „Die Zeit“, erklärt bei Jauch, er habe gleich zweimal gewählt. Einmal in Italien, einmal in Deutschland, weil er ja zwei europäische Pässe besitze. Über die Ungültigkeit der bundesdeutschen Wahlgesetze und somit Nichtigkeit der Europawahl in Deutschland verlor aber auch di Lorenzo kein Wort.

Endlich hat die ARD-Sonntagspolitikplauderei einmal ein ziemlich konkretes Ergebnis. Sie überführt einen amtierenden Chefredakteur des Wahlbetrugs. Doch der reagiert gelassen. Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur der Wochenzeitung „Die Zeit“,  erklärt sich spät an diesem Sonntag und bekennt sich, er habe gleich zweimal gewählt. Einmal in Italien, einmal in Deutschland, weil er ja zwei europäische Pässe besitze.  Oh Gott. Fünf Jahre Haft, führt Günter Jauch noch in der aktuellen Sendung ein als mögliche Strafe. Und der Journalist antwortet sehr gelassen: „Ich wusste, dass es gefährlich ist, zu Ihnen in die Sendung zu kommen.“ Das Problem aber, daran bleibt nicht zu rütteln, sind ganz sicher nicht die Doppelwähler in Europa. Das Problem bleiben die Nichtwähler. (Quelle: Focus-online, 26.05.2014)

Leider macht die “granitene politische Dummheit” auch vor der Sendung “Jauch” in der ARD nicht halt, denn wäre man dort richtig vorbereitet gewesen, hätte man die Offenbarung des Doppelwählers Giovanni di Lorenzo zum Anlass genommen zu erklären, dass nicht Giovanni di Lorenzo ein Wahlfälscher ist, sondern diejenigen Amtsträger in der Bundesrepublik Deutschland, die in ihrer Funktion als Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss sowie Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter und Wahlvorsteher wissentlich und somit vorsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland eine nichtige Europawahl haben durchführen lassen in Kenntnis der Tatsache, dass die bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen ihres Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind. Wen jedoch interessiert in der Bundesrepublik Deutschland der Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm? Niemanden Scheins, weder die von Amts wegen drei Gewalten noch den gemeinen Grundrechtsträger. Auf diese Weise laufen die unverbrüchlichen Rechtsbefehle samt der unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte sehenden Auges leer.

Übrigens ist nicht nur die bundesdeutsche Europawahl nichtig, sondern auch die Besetzung des Europäischen Parlamentes ist in der Folge nichtig, da die 96 aus der Bundesrepublik Deutschland entsandten Abgeordneten aus einer nichtigen Wahl hervorgegangen sind.

Weitere Details lesen sich hier: “Zum 8. Mal wird seit 1979 am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland anlässlich der Europawahlen von Staats wegen systematisch Wählerbetrug und Wahlfälschung begangen mit der zwingenden Folge der Nichtigkeit des bundesdeutschen Europawahlergebnisses 2014.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231574)