Seit einem Jahr erfährt die Welt von den Spähaktivitäten der NSA und ihrer Partner. “Prism”, “Tempora”, “XKeyscore”: Die Enthüllungen aus dem Snowden-Archiv bieten einen tiefen Einblick in die Machenschaften der NSA und verbündeter Geheimdienste. Jedes einzelne der vielen Programme, von denen die Öffentlichkeit erstmals erfährt, wirft Fragen auf: Lässt sich eine derart umfassende Überwachung überhaupt mit Grundrechten vereinbaren? Dürfen Geheimdienste unsere Webcams anzapfen und unsere E-Mails lesen? Erstmals ist es nun möglich, darüber öffentlich zu diskutieren, anhand der konkreten Maßnahmen. Nicht alle Erkenntnisse, über die der “Guardian”, “Washington Post”, der SPIEGEL und andere Medien berichten, stammen aus dem Fundus von Edward Snowden. Aber seine Enthüllungen haben den Startschuss gegeben, Journalisten zu weiteren Recherchen angeregt und Aktivisten ermutigt, genauer hinzusehen und ihr Wissen zu teilen.(Quelle: Spiegel-online, 04.06.2014)
Seit gut einem Jahr wird immer wieder die Frage nach der Vereinbarkeit mit den Grundrechten gestellt und scheinbar glauben alle, die diese Frage hören oder lesen, dass damit alles auf einen guten Weg gebracht worden ist, denn wenn die Grundrechtefrage gestellt ist, dann ist alles andere nur noch eine Formsache, oder?
Die Wahrheit sieht weniger spektakulär aus und spielt wenigstens in der Bundesrepublik Deutschland eine ganz andere Rolle, eine dramatische übrigens, wenn man genau hinschaut und es wissen will. In weltweit keiner anderen Verfassung als dem Bonner Grundgesetz sind seit dessen Inkrafttreten am 23.05.1949 die unverletzlichen Grundrechte als gegen die drei Gewalten unmittelbar geltendes Recht unverbrüchlich verankert, doch der Schein trügt, denn diese absolute Gewährleistung der Unmittelbarkeit der unverletzlichen Grundrechte ist seit 65 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland nichts anderes als ein sanktionsloses Gelübde auf dem Papier. Hier schweigen die Medien bis heute jedoch geflissentlich ganz im Sinne der 1941 veröffentlichten Promotion des Nazi-Juristen, NSDAP-Mitgliedes, SS-Rottenführers und Sonderstaatsanwaltes am Sondergericht in Bamberg und späteren persönlichen Referenten des ersten Bundesjustizministers Dehler sowie Richters am BGH und BVerfG und Professors für öffentliches Recht an der Hochschule in Speyer Dr. Willi Geiger (CSU) “Die Rechtsstellung des Schriftleiters“, wo es heißt, dass ein pflichtbewusster Journalist im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit zwar nicht verfälschen aber totschweigen müsse. Derselbe Geiger vertrat in seiner Promotion auch die Auffassung, dass die Grundrechte und Menschenrechte des Bürgers nicht vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssten.
Die Unmittelbarkeit der unverletzlichen Grundrechte ist in der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig zu einer lukrativen Einnahmequelle bundesdeutscher Behörden und Gerichte gemacht worden. Anstatt nämlich jeden einzelnen Verwaltungsakt und jede einzelne Gerichtsentscheidung absolut grundgesetz- und mithin grundrechtekonform zu erlassen, wird nach dem bekannten Nazi-Rechtssatz “Recht ist, was … nützt” gegen den einzelnen Bürger hoheitlich willkürlich durchgegriffen und das Ganze mit einer verfassungsrechtlich äußerst fragwürdigen Rechtsmittelbelehrung versehen, ganz nach dem Motto, wenn der “Kunde” nicht einverstanden ist, dann soll er doch sich beschweren oder klagen, heißt es doch im Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG: “wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg offen.” Obwohl also seit 65 Jahren die Grundrechte unverletzlich sind und unmittelbares Recht gegenüber allen drei Gewalten bilden, erdreisten sich vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, diese gegen sie gerichteten unverbrüchlichen Rechtsbefehle millionenfach Jahr für Jahr skrupellos zu brechen, denn der Grundrechtsträger kann ja klagen, wenn er sich in seinen Rechten durch die öffentliche Gewalt verletzt fühlt.
Dank klammheimlicher Beibehaltung der verfassungswidrigen NS-Rechtsordnung sowie der bis heute verfassungswidrigen Anwendung lediglich purifiziertem nationalsozialistischen Rechts, laufen die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes einschließlich der unmittelbares Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden unverletzlichen Grundrechte praktisch leer. Obwohl dieses insbesondere namhafte bundesdeutsche Medien seitens der Grundrechtepartei quasi seit August 2010 immer wieder in unterschiedlichen Dosierungen und zu unterschiedlichen Themen leicht verständlich aufbereitet serviert bekommen, wird dieser kollektive Verfassungsbruch systematisch totgeschwiegen. Ungültige Gesetze, Haftungs- und Straflosigkeit zugunsten des Staates raubender und plündernder Finanzbeamter (Amtsträger), Straflosigkeit des Amtsmissbrauches, die Folter nicht unter Strafe gestellt, seit 1950 verfassungs- und konventionswidriges Rechtsprechen durch Hilfsrichter, kein verfassungskonform besetztes Bundesverfassungsgericht, usw, usw, usw reißen keinen bundesdeutschen Journalisten aus seiner Lethargie. Nicht einmal die seit 1979 immer wieder nichtigen bundesdeutschen Europawahlen, weil die bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig sind, lassen die Medien hellhörig werden.
Interessant wäre es, der Frage jetzt einmal nachzugehen, ob und wie der Herr Snowden mit diesem Wissen umgegangen wäre oder umgehen würde, wenn er davon diejenige Kenntnis erlangt hätte, die seit 2010 bundesdeutsche Journalisten immer wieder bekommen haben und bis heute immer wieder bekommen.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231656)