Alice Schwarzer ist die Ikone des Feminismus und eine selbsternannte und viel zitierte Moralinstanz. Inzwischen aber ist sie noch mehr: eine Steuersünderin. Öffentlich hat sie sich dafür entschuldigt, aber jetzt könnte alles noch schlimmer kommen. Die Selbstanzeige soll unvollständig sein - Fahnder durchsuchten Schwarzers Wohnung. [...] Nach der Selbstanzeige hatten sich die Fahnder beim Finanzamt in Gummersbach Schwarzers Steuerklärungen und Konto-Informationen besorgt. Dabei fiel auf, dass sie Einnahmen ihrer Vorträge nicht versteuert hatte. Vorträge, die sie wohl ihrer Rolle als Vorzeige-Feministin zu verdanken hat. Einnahmen, die auf ihrem Image als Moralinstanz basieren. Sollte sich bewahrheiten, dass die Selbstanzeige unvollständig ist, wäre sie nicht mehr strafbefreiend. Schwarzer drohte dann ein Gerichtsverfahren. (Quelle: Focus-online, 06.06.2014)

Eine gewisse Häme ist unter den bundesdeutschen Journalisten nicht zu überlesen. Niemand berichtet jedoch von den tatsächlichen verfassungswidrigen Steuergesetzen des NS-Terrorregimes, die verfassungswidrig bis heute der bundesdeutschen Finanzverwaltung das zugunsten des Staates haftungs- und straflose Rauben und Plündern in Gestalt der vorsätzlichen Steuern-, Gebühren- und Abgabenüberhebung gemäß § 353 Abs. 1 StGB ermöglichen. Details ausschließlich auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes und den darin unverbrüchlich verankerten Rechtsbefehlen lesen sich hierzu im meinungsfreien Rechtsstaatsreport der Grundrechtepartei.

Frau Alice Schwarzer wurde heute von Seiten der Grundrechtepartei schriftlich über den seit 65 Jahren herrschenden gesetzlosen Zustand der bundesdeutschen Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit dezidiert informiert. Inwieweit sie davon Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: /231687)