“Knapp drei Wochen nach der Europawahl steht das Endergebnis für Sachsen fest. Das teilte Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher am Freitag nach einer Sitzung des Landeswahlausschusses in Kamenz mit. Zum noch in der Wahlnacht verkündeten vorläufigen Ergebnis hätten sich keine Veränderungen ergeben. „Dies ist auf die sorgfältige Arbeit der circa 4 300 Wahlvorstände zurückzuführen.“ Von den knapp 3,4 Millionen Wahlberechtigten im Freistaat hatten 49,2 Prozent an der Europawahl teilgenommen.” (Quelle: Focus-online, 13.06.2014)
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen deren unheilbaren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit 1979 ungültig sind, handelt es sich bei der Feststellung des Endergebnisses der Europawahl in Sachsen durch die Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher um eine “Falschmeldung”, denn auf der Basis ungültiger bundesdeutscher Europawahlgesetze sind alle bisherigen bundesdeutschen Europawahlen de facto nichtig. Daran ändert auch eine “amtliche Feststellung” eines zu wessen Gunsten auch immer ausgezählten Wahlergebnisses nichts.
Details lesen sich insbesondere unter der von der Grundrechtepartei veranlassten Dokumentation:
Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament.
In der Mediathek des Bundestagsfernsehens sind die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge zu finden um sich hier selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen zu können.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231693)