In 42 Prozent der Verfahren gegen Sanktionen geben Gerichte dem Arbeitslosen recht, heißt es dem Bericht zufolge in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei. Von 6367 entschiedenen Klagen wurden 2708 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV wurden 22.414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Das sind über 36 Prozent.
“Die Sanktionspraxis führt zu massenhaften Rechtsverstößen. Grundrechte kürzt man nicht. Die Sanktionen gehören abgeschafft”, sagte die Linken-Vorsitzende Katja Kipping. (Quelle: Spiegel-online, 16.06.2014)
Leider wird dem interessierten Leser die verfassungskonforme Wahrheit der HartzIV - Geschichte bis heute vorenthalten, obwohl sie nach einem intensiven Blick ins Gesetz, vorrangig hier natürlich in die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, nämlich in das Grundgesetz, schnell erzählt wäre, denn hier werden wegen Verstoßes gegen das unverbrüchliche Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültige, also de facto gar nicht existierende Gesetze sowohl von der vollziehenden Gewalt als auch der Rechtsprechung angewandt.
Die Grundrechtepartei hat in ihrem Rechtsstaatsreport die einschlägige meinungsfreie Expertise zu der Frage
“Ist die HARTZ IV-Gesetzgebung verfassungskonform?”
veröffentlicht. Schlussendlich kommt diese Expertise zu folgendem nicht zu widerlegenden Ergebnis:
“Die HARTZ IV-Gesetzgebung, vorrangig das SGB II, verstößt (in über 40 Fällen) gegen die Gültigkeitsvoraussetzung für nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG Grundrechte einschränkbare Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) und ist von daher ungültig. Ihre Anwendung ist verfassungwidrig.”
Da nun aber der Bundesgesetzgeber seit 65 Jahren nicht belangen ist, wenn er ungültige und / oder verfassungswidrige Gesetze erlässt und genauso wenig die vollziehende Gewalt, geschweige denn die Rechtsprechung, wenn diese ungültige und / oder verfassungswidrige Gesetze und / oder Rechtsverordnungen gegen den einzelnen Grundrechtsträger anwenden, lebt es sich für die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bisher herrlich und in Freuden.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231776)