Bundesdeutsche auf das Bonner Grundgesetz vereidigte Amtsträger sind längst angetreten “zum letzten Gefecht” gegen die sie zwingenden Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland und die damit unverbrüchlich einhergehende Bindung an die unmittelbares Recht gegen die öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte.
Den Startschuss dazu gaben im August 1950 die damaligen Länderinnenminister als sie sich beim Bundesinnenminister und späteren Bundespräsidenten Dr. Gustav Heinemann darüber beschwerten, dass “bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden“. So wurde es in die Protokolle der damaligen Adenauer-Regierung am 11.08.1950 während der 89. Kabinettssitzung protokolliert.
Der Karikaturist der Grundrechtepartei sie das letzte Gefecht so:
Anstatt damals das Besatzungsstatut zu brechen, arbeiten die Verfassungsfeinde bis heute subtil mit der in der Weimarer Republik trefflich erprobten Verfassungsdurchbrechung, frei nach dem Motto: “Recht ist, was nützt”.
Seit 65 Jahren trägt sodann der bundesdeutsche Gesetzgeber die Hauptverantwortung dafür, dass es den auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes garantierten Rechtsstaat bis heute nicht gibt, sondern fortgesetzt verfassungs- und konventionswidrig die NS-Rechtsordnung einschließlich des purifizierten nationalsozialistischen Rechts gegen die bundesdeutsche Bevölkerung exekutiert wird. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297. )
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /231798)