Am 03. Juli 2014 hat die ZEDOG - Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle für Grundrechteverletzungen als Non-Governmental Organization (NGO) der Grundrechtepartei ihre Arbeit aufgenommen und als Internetplattform online gegangen.

Unter “Was ist die ZEDOG?” heißt es auf der Eingangsseite der ZEDOG:

Eine öffentliche Gewalt, die sich nicht an die eigene Verfassung gebunden fühlt, welche nationalsozialistische Gesetze vollzieht und gegen das Grundgesetz verstoßende Gesetze erlässt, welche sich ohne Strafe anmaßt, das Grundgesetz außer Anwendung und die Grundrechte außer Wirkung zu setzen und über Beschwerden gegen ihre Anmaßungen selbst zu entscheiden, welche Grundrechtsträger ausraubt und ihre Existenz vernichtet, sie physisch und psychisch foltert und sie selbst bei verfassungskonformer Gegenwehr politisch verfolgt und unter Anwendung von Selbstjustiz psychiatrisiert, hat das Recht, sich als legitime Vertretung eines demokratischen Rechtsstaates zu bezeichnen, verwirkt und muss mit allen Mitteln des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekämpft werden.

Ein Mittel zu ihrer Bekämpfung ist die Information der Öffentlichkeit über den verfassungswidrigen Zustand der öffentlichen Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Die gemäß Art. 17 GG für derartige Beschwerden zuständigen staatlichen Institutionen, hier inbesondere das Bundesverfassungsgericht und der Verfassungsschutz, sind offenbar nicht in der Lage, effektive Abhilfe zu schaffen.

Aus diesen Gründen wurde die »Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle für Grundrechtsverletzungen« (ZEDOG) ins Leben gerufen, um bei dieser Grundrechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt anzuzeigen und für die Öffentlichkeit zu dokumentieren.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/231934)