“In moderner Terminologie lässt sich das nationalsozialistische System als Ausformung organisierter Kriminalität beschreiben. Die an die Macht gekommene „Bewegung“ konnte über das Rechtssystem souverän verfügen, und zwar sowohl über die Rechtsetzung selbst als auch über den „Rechtsapparat“ zur Interpretation und Vollziehung der Normen. So wurden die verbrecherischen Absichten auf ausgeklügelte und differenzierte Weise, wie es gerade passte, umgesetzt: Einmal der offene und von einem gleichgeschalteten Staatsapparat nicht verfolgte Rechtsbruch, dann die explizit diskriminierende Rechtssetzung, schließlich die vor allem im Privatrecht wirksame Uminterpretation des geltenden Rechts durch seine dogmatische Aushöhlung.” (Quelle: “Nationalsozialistisches Steuerrecht und Restitution” von Dr. Ronald Faber, LL.M. (Yale) Verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am VfGH Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien, Wien 2006)
Fest steht, dass trotz Bonner Grundgesetz und den darin unverbrüchlich verankerten Rechtsbefehlen sowie den unmittelbares Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden unverletzlichen Grundrechten die Bundesrepublik Deutschland alles andere als der Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes ist, für den er bis heute gehalten wird. Wer genau hinschaut, erkennt schnell, wenn er sich mit der braunen Vergangenheit Deutschland und den Machenschaften des NS-Terrorregimes intensiv genug befasst hat, dass sowohl die NS-Rechtsordnung als auch lediglich purifiziertes nationalsozialisitsches Recht den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland bis heute bestimmt. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) Da helfen keine anderslautenden Erklärungen, denn die Fakten sprechen ihre eigene unverfälschliche Sprache. Straflose Willkür und Allmacht dominieren das Handeln und Unterlassen sowohl der vollziehenden als auch der rechtsprechenden Gewalt.
Nicht einmal vor amtsmissbräuchlicher Selbstjustiz schrecken vollziehende Gewalt und Rechtsprechung inzwischen zurück.
Die ranghöchste Rechtsnorm in Gestalt des Bonner Grundgesetzes sowie die unmittelbares Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden unverletzlichen Grundrechte laufen seit 65 Jahren praktisch leer.
Die einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem Rechtsstaatsreport geben dezidiert Aufschluss über das seit 65 Jahren fortgesetzt herrschende Willkür- und Allmachtsystem Bundesrepublik Deutschland. So lange alle Macht vom Volke ausgeht, nichts anderes ist im Art. 20 Abs. 2 GG bis heute normiert, haben alle Bundesbürger/innen die Pflicht, sie entsprechend der für alle geltenden ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland auszuüben und ggf. darauf zu pochen, dass sich Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung absolut grundgesetzkonform verhalten. Doch die Realität sieht nicht erst seit 65 Jahren anders aus und das spielt denen, die alles andere als den Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes erfüllt sehen möchten, bis heute immer wieder in die Hände. Hilfreich zur Seite steht da das Heer von willfährigen Journalisten in diesem Land, die im Konflicktfall mit dem Staat zwar die Wahrheit nicht verfälschen aber totschweigen, si wie es der Nazi-Jurist Dr. Willi Geiger 1951 in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” bereits ausdrücklich vom pflichtbewussten Journalisten verlangt hat.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/232004)