Gewalttätiger Antisemitismus flammt in Europa auf. Auch Juden in Deutschland sehen sich von radikalisierten Muslimen bedroht, die den Gaza-Krieg als Vorwand nutzen.

Dass die neue Gefahr von einer importierten Ideologie ausgeht, kann die in Deutschland lebenden Juden kaum beruhigen. Ungewohnt scharf äußerte sich deshalb Yakov Hadas-Handelsman, der israelische Botschafter in Berlin. Er habe es „nicht für möglich gehalten, dass er „in diesem Land“ Zeuge von solch „hasserfüllter, volksverhetzender“ Propaganda werden müsse. In den Straßen Berlins seien Juden wieder verfolgt worden. Er fühle sich an das Jahr 1938 erinnert, also an die Pogrome während der Nazi-Zeit. Er fürchte, so der Botschafter bitter, dass es nur eine Frage der Zeit sei, „wann unschuldiges Blut vergossen“ werde. (Quelle: Focus-online, 28.07.2014)

Als die Alliierten im Mai 1945 das NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Spießgesellen zerschlugen, gab es anschließend keine ideologische Säuberung auf deutschem Boden. Nicht weniger als 10, 7 Millionen eingetragene NSDAP-Mitglieder kamen ungeschoren davon, trugen jedoch sie die antisemitische Gesinnung des “braunen Abschaums” des NS-Terrorregimes auch weiterhin in sich und haben diesen nationalsozialistischen Antisemitismus klammheimlich unter ihresgleichen weiter gelebt. Es ist somit falsch zu behaupten, dass der Antisemitismus und Hass gegenwärtig nur der eingewanderte sei, denn er traf zumindest in der Bundesrepublik Deutschland auf einen dafür immer noch in weiten Teilen der Bevölkerung empfänglichen Bodensatz.

Nur 83 Tage nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes 1949 wurde unter den Augen der Alliierten die bis heute ranghöchste Rechtsnorm der soeben aus der Taufe gehobenen Bundesrepublik Deutschland vollständig demontiert, indem das erste bundesdeutsche Wahlgesetz aufgrund seines Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG trotz aufgrund dessen erlangter Ungültigkeit zur Grundlage des institutionellen bundesdeutschen Staatsaufbaues wurde.

Details lesen sich in der meinungsfreien Expertise der Grundrechtepartei zu der Frage

Wurden die Wahlen zu den Bundestagen der Bundesrepublik Deutschland seit dem 14. August 1949 in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorschriften der Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 2 GG und Art. 38 GG abgehalten?

deren Tenor lautet:

“Auf Grund des Verstoßes des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland – und in der Folge aller weiteren Wahlgesetze – gegen die grundgesetzliche Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) wurde seit dem 14. August 1949 keine Bundestagswahl auf der Grundlage von dem Grundgesetz entsprechenden Wahlgesetzen und damit nicht ordnungsgemäß gemäß Art. 20 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 38 GG abgehalten mit der Rechtsfolge der deklaratorischen Nichtigkeit der Bundestagswahlen und aller damit in Verbindung stehenden folgenden Rechtsakte.”

»Ex iniuria ius non oritur«
(Aus Unrecht entsteht kein Recht)

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/233831)