REPORT Hartz Gier: So dreist zocken Lehrer, Politiker und Juristen den Sozialstaat ab. Aus dem Heer der 4,4 Millionen Hartz-IV-Empfänger greifen die Behörden jedes Jahr Zigtausende Sozialschmarotzer heraus. 2013 leiteten die Jobcenter 163 500 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs ein, ähnlich viele wie 2012.
Unter den Tricksern befinden sich viele Arbeitslose, die einmal pro Woche schwarz Zeitungen austragen oder mit Minigeschäften bei Ebay ihre Hartz-IV-Bezüge (391 Euro monatlich, dazu Miete und Heizung) illegal aufstocken. Sie gelten als kleine Fische.
Die wirklichen Großbetrüger sitzen woanders: in der sozialen Mittel- und Oberschicht. Eigentlich brauchen sie keine Hilfe. Dennoch zapfen sie ungeniert staatliche Geldadern an. Zum Täterkreis gehören Lehrer, Politiker, Immobilienmakler, Handwerker und sogar Juristen. (Quelle: Focus-online, 04.08.2014)
Sodann wird der Richter am Amtsgericht Andreas Beeskow und stellv. Direktor des Amtsgerichtes Pirna wie folgt zitiert:
„Aus purer Gier lassen sie alle Hemmungen fallen und hoffen, dass ihnen niemand auf die Schliche kommt.“
Während Beeskow natürlich den Personenkreis mit seinem Ausspruch stigmatisieren will, die Hartz-IV rechtswidrig beantragen und kassieren, sieht die Grundrechtepartei den Ausspruch Beeskows auch in eigener Sache als zutreffend an. In eigener Sache heißt, dass Juristen, die seit 65 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland das Richteramt anstreben, ebenfalls aus purer Gier alle Hemmungen fallen lassen, indem sie sich wissentlich und willentlich über das grundgesetzliche und konventionsrechtliche Verbot hinwegsetzen, als persönlich und sachlich nicht unabhängiger beamteter Hilfsrichter in Gestalt eines Richters auf Probe in bundesdeutschen Gerichten Recht zu sprechen und dann seit 65 Jahren hoffen, dass ihnen niemand dabei auf die Schliche kommt.
Am Amtsgericht Pirna ist mindestens seit Januar 2014 die Hilfsrichterin in Gestalt der Richterin auf Probe Dr. Drews verfassungswidrig mit richterlichen Dienstgeschäften betraut, was zur Ungültigkeit des dortigen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes 2014 und zur Nichtigkeit sämtlicher gerichtlichen Entscheidungen des AG Pirna seit Januar 2014 führt.
Wohl nicht ohne tieferen Sinn hat der Herausgeber des verfassungsrechtlich äußerst fragwürdigen Kommentars zur StPO, Lutz Meyer-Goßner, die Lösung des “sich das Richteramt Erschleichens” in einen wunderbaren Rechtssatz zusammengefasst, Zitat:
»Dass der Richter sein Amt durch Täuschung erlangt hat, ist kein Wiederaufnahmegrund.« Lutz Meyer-Goßner, 48. Auflage, CH-Beck, 2005 Kommentar zur StPO, zu § 359 StPO, Rn. 14.
Soweit die Innenansichten des bundesdeutschen auf dem Bonner Grundgesetz seit 65 Jahren als ranghöchste Rechtsnorm basieren müssenden Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.
Im Rechtsstaatsreport der Grundrechtepartei finden sich die beiden einschlägigen meinungsfreien Expertisen zum “gesetzlichen Richter” sowie “Hilfsrichter“. Beide Expertisen verdeutlichen noch einmal die verfassungs- und konventionswidrige bundesdeutsche 65-jährige Hilfsrichterpraxis.
Wer nun glaubt, dass er mit der ihm im Bonner Grundgesetz dargebotenen sog. Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu seinem grundgesetzlich und konventionsrechtlich unverbrüchlich verbürgten Recht auf den gesetzlichen Richter kommen kann, der irrt, denn auf der einen Seite ist das BVerfGG seit dessen Inkrafttreten am 13.03.1951 wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig und auf der anderen Seite sind seit September 1951 alle Senate und Kammern des BVerfG aufgrund der verfassungswidrigen Wahl derjenigen Richter an das BVerfG durch den gemäß Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG nicht normierten Richterwahlausschuss an Stelle des grundgesetzlich einzig legitimierten Deutschen Bundestag zu keinem Zeitpunkt verfassungskonform besetzt gewesen bis heute. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass die Verfassungsbeschwerde ausdrücklich vom parl. Rat als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes am 06.05.1949, also noch dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ausdrücklich abgelehnt worden ist, weil sie mit dem Justizgewährleitungsanspruch gemäß Art. 19 Abs. 4 GG kollidieren würde.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/233857)