Hamburg - Der wohl letzte Versuch der deutschen Justiz, Verbrechen von Auschwitz zu ahnden, ist offenkundig gescheitert. Es geht um 30 ehemalige SS-Angehörige, die im Verdacht stehen, in dem Vernichtungslager Beihilfe zum Holocaust geleistet zu haben.

Nach Recherchen des SPIEGEL führte allein die Frankfurter Staatsanwaltschaft 1060 Ermittlungsverfahren – und stellte fast alle ein. Eine der zynischen Begründungen: Die ankommenden Opfer hätten nicht gewusst, was ihnen bevorstehe, und folglich nicht fliehen wollen. Der beschuldigte SS-Wachmann habe sie daher an einer Flucht gar nicht hindern können – und sei deshalb nicht wegen Beihilfe zu belangen. (Quelle: Spiegel-online, 24.08.2014)

Unglaublich, aber bereits in “Die kalte Amnestie - NS-Täter in der Bundesrepublik” von Jörg Friedrich ist sehr dezidiert nachzulesen, warum es so hat kommen müssen.

Die Grundrechtepartei hat mit ihren meinungsfreien wissenschaftlichen Expertisen nachgewiesen, dass seit 65 Jahren alles andere als das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland geübte Praxis ist. Klammheimlich wird bis heute verfassungswidrig die NS-Rechtsordnung auf der Basis purifiziertem nationalsozialistischen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland von solchen Menschen praktiziert (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.), die nicht wirklich an der Umsetzung und Anwendung der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes interessiert sind.

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

[red. Anm.: Da die öffentliche Gewalt den Gesetzen des Denkens und der Erfahrung unterstellt ist, ist für eine anders lautende  Feststellung und Überzeugungsbildung aufgrund der jeweiligen konkreten Fragestellung in den Expertisen der Grundrechtepartei naturgemäß kein Raum mehr, wo eine Tatsache auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnis feststeht. Dieses gilt im Übrigen für alle  meinungsfreien wissenschaftlichen Expertisen der Grundrechtepartei.]

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/233954)