Landtagswahlen: CDU siegt in Thüringen, SPD in Brandenburg. Die vorläufigen amtlichen Endergebnisse der Landtagswahlen stehen fest: In Thüringen ist die CDU mit 33,5 Prozent die stärkste Partei. In Brandenburg siegt die SPD mit 31,9 Prozent. (Quelle: Spiegel-online, 14.09.2014)

Wer das glaubt, wird selig, denn Fakt ist und bleibt, dass Gesetze, die gegen das sowohl im Bonner Grundgesetz als auch in den Landesverfassungen von Brandenburg und Thüringen unverbrüchlich absolut gefasste Zitiergebot verstoßen, ex tun ungültig sind und dieses auch bleiben mit der zwingenden Folge, alle auf diesen ungültigen Gesetzen basierenden Verwaltungsakte nichtig sind. Daran ändern auch amtlich festgestellte Wahlergebnisse nichts.

[red. Anm.: "Sowohl das Brandenburgische als auch das Thüringische Landeswahlgesetz ist wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig, die Landtagswahlen am 14.09.2014 mithin nichtig, doch das “granitenen dumme Wahlvolk” wird artig seine Stimme dem Grunde nach unwirksam abgeben."]

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234089)