Tattoos mit Nazisymbolen und ein Spieler, der die erste Strophe des Deutschlandliedes vor dem Anstoß gesungen haben soll: Wegen mutmaßlicher rechtsradikaler Vorkommnisse bei einigen Kickern hat der SC Osterbek die dritte Herren-Mannschaft vom Spielbetrieb abgemeldet. (Quelle: t-online, 16.09.2014)
Hier kann man nur lobend den Hut ziehen, denn das “braune Gesockse” darf in der Bundesrepublik Deutschland weder in der Politik, in Kreises des Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung noch im Sport geduldet werden.
Im Sport scheint man in Hamburg schnell die richtigen Konsequenzen gezogen zu haben. Die einen haben sind zum Ligapflichtspiel einfach nicht angetreten udn die anderen haben die entsprechende Vereinsmannschaft nun vom Spielbetrieb abgemeldet.
Die öffentliche Gewalt ist da seit 65 Jahren verfassungswidrig inkonsequent, denn Untersuchungen haben unzweifelhaft ergeben, dass versus des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland die NS-Rechtsordnung auf der Basis purifiziertem nationalsozialistischen Rechts gegen den einzelnen Grundrechtsträger angewendet wird von auf das Bonner Grundgesetz und die jeweilige Landesverfassung ausdrücklich vereidigten Amtsträgern. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234094)