Zum zweiten Mal werden am 18. September bundesweit mehr als 10.000 Polizisten mit Radargeräten und Lasern an über 7500 Orten zum “Blitz-Marathon” in Stellung gehen. Die Aktion steht unter dem Motto “Respekt vor Leben - Ich bin dabei”. Jeder dritte Verkehrstote stirbt aufgrund zu hoher Geschwindigkeit. (Quelle: t-online, 17.09.2014)

Hört sich im ersten Moment richtiggehend taff an, etwas repressives gegen den Verkehrstod auf bundesdeutschen Straßen tun, das muss jeden obrigkeitshörigen Deutschen regelrecht faszinieren, denn es sind ja immer die anderen, die dann zur Ordnung gerufen werden und Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland muss einfach sein. Schaut man sich jedoch die Jahresstatistiken was die Verkehrstoten in absoluten Zahlen auf bundesdeutschen Straßen betrifft an, so sinken diese Zahlen von Jahr zu Jahr und das ist übrigens gut so. Marathonblitzen von mehr als 10.000 Polizisten mit Radargeräten und Lasern in 24 Stunden stationär sowie mobil verfolgt insgeheim jedoch andere Ziele, nämlich die trotz immenser Steuereinnahmen die klammen Haushaltskassen der Länder und Kommunen ad hoc ein bisschen aufzufüllen mit Verwarn- und Bußgeldern, direkt von der Straße abgezockt. Übrigens die Laserpistolen produzieren keine Beweismittel in Gestalt von Foto und Messprotokoll, da greift dann der § 353 Abs. 1 StGB und stellt diejenigen, die als Amtsträger für eine öffentliche Kasse Steuern, Gebühren und andere Abgaben überheben, straflos, wenn sie das Überhobene nicht in die eigene Tasche stecken, sondern es an die öffentliche Kasse abführen. Aber der gemeine Bundesbürger will von alldem nichts wissen, so lange es ihn nicht persönlich betrifft und wenn es ihn dann doch ereilt, dann vertraut man auf seine Rechtsschutzversicherung und die “schwarzen Künste” der bundesdeutschen geldgeilen Anwaltschaft, anstatt sich mit den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes nachhaltig vertraut zu machen, um zu wissen, was der einzelne auf das Bonner Grundgesetz vereidigte Hoheitsträger darf aber vor allen Dingen ausdrücklich nicht darf, nämlich die ihn als unmittelbares Recht bindenden unverletzlichen Grundrechte des einzelnen Grundrechtsträgers durch verfassungswidriges  hoheitliches Handeln oder Unterlassen verletzen.

Die meinungsfreien Rechtsexpertisen im Rechtsstaatsreport der Grundrechtepartei helfen da sich einen Überblick über das verfassungsfeindliche Treiben der öffentlichen Gewalt zu verschaffen.

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234109)