Nachdem sich im August 2010 die Grundrechtepartei gemäß Art. 21 GG gegründet hat, hat sie inzwischen 36 mal verfassungs- und konventionsrechtlich unanfechtbar nachgewiesen, dass die den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes zwingend unterworfenen drei Gewalten in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung sich seit 65 Jahren alles andere als verfassungs- und konventiontreu gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger verhalten. Nachgewiesen hat die Grundrechtepartei dieses verfassungswidrige Phänomen in ihrem auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden meinungsfreien Expertisen, die allesamt im grundrechteparteieigenen Rechtsstaatsreport in vollem Wortlaut veröffentlicht sind.
Demnach harrt das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Inkrafttreten am 23.05.1949 ihrer Erfüllung. Während die öffentliche Gewalt alles unternimmt, um in der ahnungslosen bundesdeutschen Bevölkerung den Irrtum vom grundgesetzkonformen staatlichen Handeln tagtäglich aufs Neue zu erregen und aufrecht zu halten, basteln fragwürdige politische Gestalten in dem Grunde nach ebenso fragwürdigen politischen Parteien an politischen Phrasen, um der öffentlichen Gewalt Argumentationshilfen an die Hand zu geben, damit diese ihr verfassungs- und konventionswidriges hoheitliches Handeln oder Unterlassen zu jeder Zeit scheinbar rechtsfehlerfrei begründen können sollen. Dank der systematisch bildungspolitisch für dumm verkauften Bevölkerung gelingt dieses bis heute insbesondere mit Hilfe von unzähligen sog. pflichtbewussten Journalisten, die im Konfliktfall mit dem Staat zwar die Wahrheit nicht verfälschen aber totschweigen, hervorragend.
Seitdem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes wird versus der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland die NS-Rechtsordnung auf der Basis purifiziertem nationalsozialistischen Rechts gegen den einzelnen Grundrechtsträger angewendet und zwar von auf das Bonner Grundgesetz und die jeweilige Landesverfassung ausdrücklich vereidigten Amtsträgern. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
In moderner Terminologie lässt sich das nationalsozialistische System als Ausformung organisierter Kriminalität beschreiben. Die nach dem 05.03.1933 an die Macht gekommene „Bewegung“ konnte über das Rechtssystem souverän verfügen, und zwar sowohl über die Rechtsetzung selbst als auch über den „Rechtsapparat“ zur Interpretation und Vollziehung der Normen. dieses hat sich trotz des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nach dem 23.05.1949 wiederholt. So wie zwischen dem 05.03.1933 und der bedingungslosen Kapitulation am 08.05.1945 werden wieder die verbrecherischen Absichten auf ausgeklügelte und differenzierte Weise, wie es gerade passt, umgesetzt: Einmal der offene und von einem rückwärtigen gleichgeschalteten Staatsapparat nicht verfolgte Rechtsbruch, dann die explizit verfassungswidrige einfachgesetzliche Rechtssetzung, schließlich die in allen Rechtsgebieten wirksame Uminterpretation von Wortlaut und Wortsinn des Gesetzes und systematische Aushebelung der Gesetzessystematik.
Tritt der einzelne Grundrechtsträger sodann selbst auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes handelnd dem verfassungs- und konventionswidrig und somit pflichtwidrig handelnden oder unterlassenden Grundrechteverletzer in Gestalt des auf das Bonner Grundgesetz vereidigten Amtsträgers entgegen, indem auf die Unverletzlichkeit der unmittelbares Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden Grundrechte gepocht wird, dann greift der einzelne Amtstäter oder die Amtstäter im Kollektiv zu denen ihnen treuhänderisch übertragenen Machtinstrumenten wie z.B. dem Strafrecht und wenden dieses zweckentfremdet selbstherrlich im Wege der Selbstjustiz gegen den in verfassungs- und konventionsrechtlich ranghöchst ausdrücklich zugelassenen Notwehr oder Nothilfe handelnden Grundrechtsträger an, um diesen auf der einen Seite mundtot zu machen, auf der anderen Seite sich enventuell organisierende Bevölkerungsteile systematisch einzuschüchtern, sie ggf. zu Menschen minderen Rechts zu machen und ihnen darüber hinaus den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten zu bereiten,
denn in Ermangelung des zwar spätestens mit der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Alliierten Tribunal Général am 06.01.1947 wieder aufgelebten aber bis heute nicht redaktionell im StGB wieder aufgenommenen Straftatbestandes “Amtsmissbrauch” braucht sich ein verfassungsfeindlich agierender bundesdeutscher Amtsträger bis heute kaum in verfassungswidriger Zurückhaltung gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger üben.
Da nützen auch solche Schulbücher wie “Voll in Ordnung - unsere Grundrechte” für Kinder ab 8 Jahren nichts, obwohl es darin heißt:
“Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.
Wir in Deutschland haben mit den “Grundrechten” tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.”
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234099)