Ex-Arbeitsminister und immer noch CDU-Mann Norbert Blüm resümiert: “Mit dem Recht gegen Richter ist es so aussichtslos wie mit dem Kopf gegen die Wand“ in seinem Buch “Einspruch”, verschweigt aber, dass es sich hier um das Ergebnis 65jähriger bundesdeutscher verfassungswidriger Politik zu Lasten der auszuplündernden Bevölkerung handelt.

Jahrelang hat er für die Rente gekämpft. Nun knöpft sich Norbert Blüm die deutsche Justiz vor: In seinem neuen Buch prangert er Urteile an, die an Zynismus und Tragik kaum zu überbieten sind. In seinem neuen Buch “Einspruch!“ lässt Blüm am deutschen Rechtssystem kein gutes Haar. Er wittert eine „Verlotterung der dritten Gewalt in unserem Land“. Die Justiz in Deutschland nennt er ein „System der Willkür und Arroganz“. (Quelle: Focus-online, 22.09.2014)

Blüm beschreibt in seinem Buch Fakten, die das verfassungswidrig seit 65 Jahren aufgestellte und gegen den einzelnen Grundrechtsträger handelnde Rechtssystem millionenfach an den Tag legt, Fakten, die auf dem verfassungswidrigen Vollzug der auf purifiziertem nationalsozialistischen Rechts basierenden   NS-Rechtsordnung beruhen. (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Derselbe Blüm, der sich hier nun “gewinnbringend” aus dem Fenster lehnt, indem er vermeintliche Einzelschicksale der seit 65 Jahren verfassungswidrig “granitenen dumm” gehaltenen bundesdeutschen Bevölkerung präsentiert, ist aktiv seit Jahrzehnten daran beteiligt gewesen und das nicht nur als Mitglied der an der erfolgreichen Praktizierung des Bonner Grundgesetzes bis heute nicht wirklich interessierten Christlich - sozialen Union Deutschlands (CDU), sondern auch als jahrelanger Bundesarbeitsminister.

Der Karikaturist der Grundrechtepartei hat es zusammengefasst in

Gemeingefährlich ist das verfassungs- und konventionswidrige bundesdeutsche Rechtssystem und zwar sowohl die diesbezüglichen einfachgesetzlichen verfassungs- und konventionswidrigen Normen als auch deren praktische Ausführung.

Blüm kann sich heute noch am hinterlassenen Zitat des Nazi-Juristen, NSDAP-Mann, SA-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg sowie dann späteren CSU-Mitglied, persönlichen Referenten des ersten Bundesjustizministers Dehler sowie dann jahrzehntelangem Richter am BGH und BVerfG Dr. Willi Geiger ergötzen:

“Es ist für die unmittelbar Beteiligten objektiv nicht mehr möglich, den Ausgang eines Rechtsstreits zu kalkulieren. […] Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. […] Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil.”

Geiger ist es gewesen, der den Inhalt seines Ausspruches maßgeblich verfassungsfeindlich mit geprägt hat, indem er z.B. das bis heute wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültige Bundesverfassungsgerichtsgesetz entworfen hat. In diesem ungültigen Gesetz ist denn auch entgegen Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungswidrig die Richterwahl derjenigen Richter, die eigentlich der gesamte Bundestag an das BVerfG zu wählen hätte, an einen keine grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage habenden Richterwahlausschuss deligiert. Die Folgen sind meinungsfrei eine verfassungsrechtliche Katastrophe, denn alle Entscheidungen des BVerfG sind seit der Arbeitsaufnahme im September 1951 ex tunc nichtig. Da wo Richter nicht verfassungskonform ins Amt berufen worden sind und das einzige Prozessgesetz ungültig ist, sind richterliche Entscheidungen ebenfalls null und nichtig. Das ist u.a. das Werk des Nazi-Juristen Dr. Willi Geiger.

Sodann versteht man zumindest halbwegs heute auch den letzten Tagebucheintrag des Nazipropagandisten Dr. Joseph Goebbels:

»Sollte uns der Sprung in die große Macht nicht gelingen, dann wollen wir unseren Nachfolgern wenigstens eine Erbschaft hinterlassen, an der sie selbst zugrunde gehen sollen. Das Unglück muß so ungeheurlich sein, daß die Verzweiflung, der Wehruf und Notschrei der Massen trotz aller Hinweise auf uns Schuldige sich gegen jene richten muß, die sich berufen fühlen, aus diesem Chaos ein neues Deutschland aufzubauen. Das ist meine letzte Berechnung.«

Weitere Details lesen sich in

“36 mal verfassungs- und konventionsrechtlich unanfechtbar hat seit 2010 die Grundrechtepartei inzwischen mit ihren meingungsfreien, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Expertisen faktisch nachgewiesen, dass der im Bonner Grundgesetz verankerte Verfassungsrechtsstaat systematisch seitens der öffentlichen Gewalt zu Lasten der Grundrechtsträger ausgehebelt wird.”

Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt bis heute tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234136)