Aufregung um Thüringer Papier. Gregor Gysi: Die DDR war kein Unrechtsstaat.
SPD, Linke und Grüne in Thüringen hatten in der vergangenen Woche in ihren Sondierungsgesprächen über eine mögliche Regierungsbildung ein Papier mit dem Titel “Die Würde des Menschen ist unantastbar” - Zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte” verfasst. Darin heißt es: “Weil durch unfreie Wahlen bereits die strukturelle demokratische Legitimation staatlichen Handelns fehlte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit in der DDR ein Ende haben konnte, wenn einer der kleinen oder großen Mächtigen es so wollte, weil jedes Recht und Gerechtigkeit für diejenigen verloren waren, die sich nicht systemkonform verhielten, war die DDR in der Konsequenz ein Unrechtsstaat.” (Quelle: Focus-online, 30.09.2014)
Das NS-Terrorregime zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 war ein Unrechtsstaat, dieses ist mehrfach von internationalen Gerichten, insbesondere jedoch vom Tribunal Général in Rastatt am 06.01.1947 mit der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” festgestellt worden.
Die Machenschaften in der DDR aber auch die in der Bundesrepublik Deutschland sowie seit der Wiedervereingung beider deutscher Staaten als rechtsstaatlich zu bezeichnen, kommt in jedem Fall auf den Standpunkt desjenigen an, der das Wort “Rechtsstaat” in den Mund nimmt. Fakt ist, dass jedenfalls die Bundesrepublik Deutschland seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes nicht der Rechtsstaat ist, der auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes zu basieren hat und so lange das nicht eingetreten ist, so lange harrt das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland immer noch seiner wahren Erfüllung. Bis heute hat es nicht ein einziges Mal für eine auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes verfassungskonform stattfindenden Wahl des Deutschen Bundestages gereicht, da das einer solchen Wahl jeweils zugrunde liegende Bundeswahlgesetz seit 1949 wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig ist mit der Folge, dass alle auf diesem Gesetz basierenden Wahlen nichtig sind.
[red. Anm.: "Die Wahlgesetze der Bundesrepublik Deutschland im Lichte des Art. 19 Abs. 1 GG."]
Wie es tatsächlich um das Gebildet Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den übrigen inzwischen 36 einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234280)