Wie Kommunen ihre Bürger schröpfen. Horrende Abgaben für örtliche Straßensanierung. Eine Straße wird saniert, ein Kanal ausgebaut – bezahlen müssen die Anlieger, so will es in zahlreichen Bundesländern das Gesetz. Weil es nicht selten um fünfstellige Summen geht, fürchten Eigentümer, ihr Haus zu verlieren. Während einige Kommunen diese Regelung nun abschaffen, treiben andere das Geld weiter rigoros ein. (Quelle: Report München, 30.09.2014)
Immer wieder sind es schlimme Geschichten über grundrechtsverletzende Handlungen, die von bundesdeutschen Amtsträgern zulasten der Bevölkerung begangen werden, die auch Report München dann einem breiten bundesdeutschen Publikum zur besten Sendezeit serviert. Doch längst nicht sind diese Geschichten angetan, bundesdeutsche Solidarität zu wecken gegen das verfassungswidrige Tun und Lassen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt. Bis heute sind es Ebola oder Salafisten oder die Klimakatastrophe, egal welche übrigens, die die Aufmerksamkeit der Bevölkerung wecken, sie in Angst und Schrecken versetzen. Blind vertraut der nicht betroffene Bundesbürger hingegen seit 65 Jahren der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt, ihn nicht über den Tisch zu ziehen, denn ein deutscher Beamter und Richter darf ja bekanntlich nicht einmal lügen. Und die seit 65 Jahren schalten und waltenden politischen Parteien haben zwar nicht den besten Ruf aber man lässt sie trotzdem unkontrolliert ihr verfassungsfeindliches Spiel spielen, denn wer weiß von Seiten der bundesdeutschen Bevölkerung schon Bescheid im bundesdeutschen Grundgesetz, den einzelnen Landesverfassungen und im jeweiligen Gesetzgebungsverfahren? Wer kennt die unverbrüchlichen Rechtsbefehle an die drei Gewalten, wer weiß überhaupt wer die drei Gewalten sind? Blind vertraut selbst der gebildete Bundesbürger seinem Steuerberater und Rechtsanwalt, dass beide Berufsgruppen sich verfassungswidrig einem verfassungswidrigen Kammerzwang unterwerfen, weiß so gut wie niemand, stört aber auch nicht wirklich denjenigen, wenn man es ihm sagt und die Steuerberater und Anwälte wollen unter keinen Umständen davon wissen, denn dann müssten sie es ja endlich nach 65 Jahren ändern, oder?
Wie es tatsächlich um das Gebildet Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den übrigen inzwischen 36 einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234285)