Es gibt auch nach 25-jähriger Wiedervereinigung des geteilten Nachkriegsdeutschlands keinen Grund, von Staats wegen diese Wiedervereinigung am 03. Oktober 2014 zu feiern, denn noch immer harrt das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seiner wahren Erfüllung.

Heuchlerisch sind die seit 25 Jahren bundesweit jeweils am 03. Oktober von Staats wegen veranstalteten Feiern der sog. Wiedervereinigung Deutschland nach dem “verlorenen” Zweiten Weltkrieg.

So lange nicht das am 23.05.1949 in Kraft getretene Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland von allen zum Gesetzgeber, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung gehörenden Personen bedingungslos anerkannt und bei allem Tun und Lassen bedingungslos beachtet wird, so lange gibt es nicht wirklich etwas in der Bundesrepublik Deutschland zu feiern, denn so lange das Bonner Grundgesetz seiner wahren Erfüllung harrt, laufen die unmittelbares Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden unverletzlichen Grundrechte haftungs- und straflos leer.

Wie es tatsächlich um das Gebildet Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den übrigen inzwischen 36 einschlägigen meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: https:/grundrechteforum.de/234333)