Das deutsche braune Nazi-Pack hat scheinbar weltweit nicht nur Unterschlupf gefunden, sondern im Geiste des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler dessen Vernichtungsdoktrin zugunsten seiner Herrenrasse von anderswo nach der bedingungslosen Kapitulation am 08.05.1945 das Verbrechen fortgesetzt.

“Nach dem Zweiten Weltkrieg emigrierten deutsche SS-Männer, Militärs und Raketentechniker in den Nahen Osten. Sie sollten arabischen Machthabern helfen, Israel zu bekämpfen. Für die Beziehungen des jüdischen Staats zur jungen Bundesrepublik bedeutete das eine enorme Belastung.” (Quelle: Focus-online, 14.03.2015)

Bis heute wird in der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifiziertem nationalsozialistischen Rechts von der öffentlichen Gewalt verfassungswidrig gegen den Grundrechtsträger exekutiert, obwohl mit der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des All. Tribuns Général in Rastatt vom 06.01.1947 der Spuk hätte nie mehr fortgesetzt werden können dürfen, denn die Entscheidung erklärt die Machtergreifung des Massenmörders Hitler und seiner braunen Spießgesellen einschließlich des dann kodifizierten braunen Rechts deklaratorisch für nichtig, denn sie wurde allgemeingültig für alle deutschen Verwaltungsstellen und Gerichte erlassen, so dass mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 fortan auch alle drei bundesdeutschen Gewalten in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt sowie der Rechtsprechung an die “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” unverbrüchlich bis heute geblieben sind.

Wer es nicht glauben will, dass die NS-Rechtsordnung des Massenmörders Hitler und seiner braunen Spießgesellen heute noch exekutiert wird, weil ihm das dazugehörige Wissen fehlt, der sollte sich kundig machen z.B. in “Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945″ in Kritische Justiz Heft 4/1989, S. 409 – 432, Autorin ist die Diplomsoziologin und Juristin Clea Laage, die übrigens inzwischen in der nds. Staatskanzlei mit den dortigen die gegen sich gerichteten Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes ignorierenden Verfassungsfeinden am Tisch sitzt.

Wie es sodann tatsächlich um das Gebilde Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bald 66 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den inzwischen 42 einschlägigen teleologie- und meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

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