“Bedrohlich wirkte der 32-jährige Mann kaum, der am 20. März 1933 Journalisten der bayerischen Zeitungen zur Pressekonferenz ins Münchner Polizeipräsidium geladen hatte. Seine runde Nickelbrille und das Oberlippenbärtchen passten kaum zu seinem Titel – “kommissarischer” Polizeipräsident”. Doch griff kein Reporter den Widerspruch auf. Genau drei Wochen nach dem Reichstagsbrand in Berlin und mitten in der Machteroberung der NSDAP auch in Bayern wusste jeder um die Gefahr.”
“Vielmehr berichteten die Pressevertreter möglichst genau, was Heinrich Himmler ihnen mitteilte: “Am Mittwoch wird in der Nähe von Dachau das erste Konzentrationslager eröffnet. Es hat ein Fassungsvermögen von 5000 Menschen. Hier werden die gesamten kommunistischen – und soweit notwendig: Reichsbanner- und marxistischen – Funktionäre, die die Sicherheit des Staates gefährden zusammengezogen.”
“Mit Himmlers Ankündigung begann das System der Konzentrationslager, Deutschland und Europa zu überwuchern. Aus den ersten 150 am 22. März 1933 in einer aufgelassenen Munitionsfabrik Dachau eingelieferten Gefangenen wurden rasch Tausende, innerhalb weniger Jahre dann Hunderttausende und im Zweiten Weltkrieg schließlich Millionen Gefangenen in Zehntausenden Lagern, kleinen und großen. Die ersten Morde wurden in Dachau schon am 12. April 1933 begangen, nur einen Tag, nachdem SS-Männer zur Bewachung der Häftlinge hinzugezogen worden waren.” (Quelle: Die WELT, 20.03.2008)
Heute jährt sich dieses Ereignis zum 82. Mal und doch wurden daraus nicht die Lehren gezogen, die man im Lichte des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 hätte ziehen müssen, um unter allen Umständen zu verhindern, dass sich klammheimlich fortsetzen konnte bis heute, die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten nationalsozialistischen Rechts verfassungswidrig gegen den einzelnen Grundrechtsträger straflos für die Amtsträger zu exekutieren.
Wer es nicht glauben will, weil ihm das dazugehörige Wissen fehlt, der sollte sich kundig machen z.B. in “Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945″ in Kritische Justiz Heft 4/1989, S. 409 – 432, Autorin ist die Diplomsoziologin und Juristin Clea Laage, die übrigens inzwischen in der nds. Staatskanzlei mit den dortigen die gegen sich gerichteten Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes ignorierenden Verfassungsfeinden am Tisch sitzt.
So lange an bundesdeutschen Gerichten gegen den eindeutigen und klaren Wortlaut des Gesetzes sowie gegen die ranghöchste Rechtsnorm in Gestalt des Bonner Grundgesetzes “Recht im Namen des Volkes” gesprochen werden darf und die vollziehende Gewalt dieses mit den Händen zu greifende Unrecht mit voller Hingabe gegen den Grundrechtsträger bedenkenlos und im vorauseilenden Gehorsam bis hin zur totalen wirtschaftlichen und persönlichen Vernichtung des einzelnen Grundrechtsträgers vollzieht, so lange harrt nicht nur das Bonner Grundgesetz auf seine Erfüllung, sondern herrschen verfassungswidrig Willkür und Allmacht des Staates.

Die Deutsche Justiz ist eine Hure der Politik.
In der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” hat das französische Tribunal Général de la Zone Francaise d’Occupation mit Sitz in Rastatt am 06. Januar 1947 für jedermann unmissverständlich und für die deutsche Verwaltung sowie die damaligen schon wieder deutschen Gerichte bindend erklärt, dass das System “Drittes Reich” ein illegal an die Macht gekommenes gewesen ist, das keine Legitiation erlangt hat, so dass zwischen dem 05.03.1933 und der bedingungslosen Kapitulation am 08.05.1945 nichts rechtswirksames den Untergang des NS-Terrorregime überstanden hat.
Was mich als Bundesheinrich bis heute irritiert ist die Tatsache, dass ausgerechnet diese Gerichtsentscheidung des Tribunal Général niemand jemals wirklich zur Kenntnis genommen geschweige sodann in die Tat umgesetzt hat, denn bis heute wird tatsächlich NS-Recht in der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig gegen den Bürger angewendet und der merkt es noch nicht einmal, weil er weder die Verfassung noch seine Grundrechte aber vor allen Dingen die “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” und die damit einhergehende Wirkweise gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt nicht kennt oder begreift. Ein bisschen “granitene Dummheit” trägt der gemeine Bundesbürger nämlich seit 66 Jahren gerne mit sich rum, um immer dann, wenn er gefragt wird, warum sich denn nichts ändert, er sagen kann, dass er ahnungslos ist. Diese Ausrede hat schon Tausende Täter des NS-Terrorregimes vor bösen Überraschungen bis hin vor dem “Strick” bewahrt, also kann die Ausrede ja gar nicht so schlecht sein im heutigen (Un-)rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.
Alles Gute wünscht euch deshalb
Heinrich