Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

BVerfGE 21, 92

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BVerfGE 21, 92ff12.01.1967 – 1 BvR 168/64 I. Senat

BVerfGE 21, 92

Der Beschwerdeführer rügt Verletzung von Art. 2 Abs. 1 und Art, 19 Abs. 1 und 2 GG.

Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/631 - eingehend dargelegt, daß § 9 Abs. 1


Seite 93

Nr. 1 GrdstVG mit der Verfassung in Einklang steht. Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG sind nicht verletzt. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG schränkt nicht die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG ein, sondern enthält eine Inhaltsbestimmung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG; das Zitiergebot greift daher nicht ein. Das Eigentum wird durch die Beschränkung der Verfügungsmacht auch nicht in seinem Wesensgehalt angetastet.

(gez.) Dr. Müller Dr. Berger Dr. Scholtissek

Der Richter Dr. Stein ist erkrankt. Dr. Müller

Ritterspach Dr. Haager

Rupp-v. Brünneck Dr. Böhmer

1 Abgedruckt als Nr. 9 S. 73.

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»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

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  1. Einschränkung der Art. 12 und 14 GG doch gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG zitierpflichtig? | Grundrechteforum

    [...] Gesetzes wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG feststellen und anmahnen könnte?¹ ² http:/www.servat.unibe.ch/dfr/bv064072.html ³ [...]

  2. Einschränkung der Art. 12 und 14 GG doch gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG zitierpflichtig? | Von I. Wengel | Grundrechteforum

    [...] wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG feststellen und anmahnen könnte? Zur Demokratie.¹ ² http:/www.servat.unibe.ch/dfr/bv064072.html ³ [...]