Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

BVerfGE 61, 82 - Sasbach

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BVerfGE 61, 82ff

8.07.1982 – 2 BvR 1187/80

II. Senat

BVerfGE 61, 82 - Sasbach


Seite 113


Das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht verletzt. Das Erlöschen von Einwendungsmöglichkeiten im Verwaltungsverfahren und die Einschränkung oder der Wegfall von subjektiven materiellen Störungsabwehransprüchen gegenüber einem bestimmten Vorhaben im Sinne des § 7 AtomG als Folge dessen, daß Einwendungen im Genehmigungsverfahren nicht oder verspätet erhoben worden sind, stellt keine neuartige, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeit des Eingriffs in Grundrechte dar. Mit der Bezugnahme auf §§ 17 bis 19 und 49 GewO griff das Gesetz vielmehr auf herkömmliche Einschränkungsarten zurück. Damit entfiel die verfassungsrechtliche Notwendigkeit, das einzuschränkende Grundrecht unter Angabe des Artikels zu benennen (vgl. BVerfGE 5, 13 [16]; 15, 288 [293]; 16, 194 [199 f.]; 35,185 [189 f.]).

(gez.) Zeidler Rinck Wand

Dr. Rottmann Dr. Dr. h. c. Niebler Steinberger

Träger Mahrenholz

Zitiert: BVerfGE 5, 13 [16]; 15, 288 [293]; 16, 194 [199 f.]; 35,185 [189 f.]

http:/www.servat.unibe.ch/dfr/bv061082.html

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»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

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