Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Deutsche Bundesregierung an der Beteiligung des Mordes an deutschen Staatsbürgern u.a. schuldig?

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Die Bundesregierung will sicherstellen, dass Erkenntnisse deutscher Geheimdienste nicht mehr genutzt werden, Terrorverdächtige gezielt zu töten.¹

Am Abend des 4. Oktober 2010 starben drei junge, in Europa ansässige Islamisten durch einen amerikanischen Drohnenangriff auf ein Taliban-Lager im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet Waziristan. Einer von ihnen, Bünyamin E., war im Besitz eines deutschen Passes.¹

Art 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Die Bundesregierung will sicherstellen, dass Erkenntnisse deutscher Geheimdienste nicht mehr genutzt werden, Terrorverdächtige gezielt zu töten.¹

Art 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

“Diese ausweichende Antwort und die Indizienlage lassen keinen anderen Schluss zu, als dass geheimdienstliche Informationen an die US-amerikanische Seite weitergegeben wurden”, mutmaßt der ehemalige Bundesrichter Neskovic.²

Art 4 GG
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

“Die Menschen hatten sich zum Gebet versammelt, als die Raketen einschlugen”, schilderte ein Bewohner im Telefongespräch mit der Agentur den Angriff.²

Art 16 GG
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Auch der Deutsch-Afghane Ahmad Sidiqi, den die US-Fahnder seit Wochen in der US-Militärbasis Bagram in Afghanistan verhören, hat von seinen Erlebnissen in Mir Ali berichtet.²

Art 19 GG
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

Gleich mehrere deutsche Gerichte prüfen schon seit dem Herbst 2010 Anzeigen, die sich auch gegen den US-Geheimdienst CIA richten. Vorwürfe gab es auch gegen den Bundesnachrichtendienst, denn es waren auch Daten aus Deutschland, die die Amerikaner zu den Islamisten geführt haben sollen.¹

Art 34 GG
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Die Rechtslage dazu ist eigentlich klar: Stirbt ein deutscher Staatsbürger im Ausland durch eine Gewalttat, ist die Justiz zur Prüfung der Umstände verpflichtet.¹

Art 97 GG
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, hat nach Informationen des SPIEGEL Strafanzeige gegen den Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, gestellt. Vom Verdacht der Beihilfe zum Mord an Bünyamin E. betroffen seien unter Umständen auch die Verantwortlichen der Verfassungsschutzämter und des Bundesnachrichtendienstes.³

Art 101 GG
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Derzeit untersucht die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen für E.s Tod einleiten soll.¹

Art 102 GG
Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Bei einem US-Drohnenangriff im Grenzgebiet zu Afghanistan sind am Montag nach pakistanischen Geheimdienstangaben mehrere deutsche Islamisten ums Leben gekommen. Die Nachrichtenagenturen Reuters und dpa berichten unter Berufung auf Geheimdienstvertreter von acht getöteten Deutschen. AP und AFP zufolge starben angeblich fünf deutsche Islamisten, laut AFP hatten sie türkische Wurzeln - die anderen drei Getöteten sollen Pakistaner sein.²

Art 103 GG
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Ob es zu einem gerichtlichen Verfahren über den Tod Bünyamin E.s kommt, ist somit noch offen. Zu einer gerichtlichen Untersuchung über die Umstände des Todes von Bünyamin E. kam es bisher nicht.¹

Zitatquellen:

¹ http:/www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,762581,00.html
² http:/www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,721227,00.html
³ http:/www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,738483,00.html

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6 Antworten zu “Deutsche Bundesregierung an der Beteiligung des Mordes an deutschen Staatsbürgern u.a. schuldig?”

  1. insider

    In der Regel werden erst gar keine Ermittlungen aufgenommen, wenn aber doch, dann wohl mit dem vornehmlichen Ziel, alles im juristischen Sande verlaufen zu lassen. Sehr deutlich war es auch für unbedarfte Dritte erkennbar, als man den “Bomber von Kundus”, diesen Oberst Klein wegen der rund 134 Toten, die er aufgrund seines Bombardierungsbefehles an 2 amerikanische F16 Kampfflugzeuge, zu verantworten hat, strafrechtlich reingewaschen hat, anstatt ihn anzuklagen. Auch hier heißt es bis heute wie im Dritten Reich: “Recht ist, … was nützt.”

    Übrigens damit es alle hier haben wahrnehmen können, in der Bundesrepublik Deutschland gibt es keinen Tatbestand des “Amtsmissbrauches”. Der wurde von den Nazis im Jahr 1943 ersatzlos gestrichen und trotz des Inkrafttretens des Bonner GG nicht wieder ins deutsche StGB aufgenommen. Das sieht im europäischen Ausland bis nach Weißrussland anders aus, dort gibt es überall diesen Straftatbestand und das auch sicherlich aus guten Gründen.

    Inzwischen wird immer mehr darüber bekannt, wer am 23.05.1949 alles mit am Start war. Es waren in der Mehrzahl die Täter des Dritten Reiches, die jetzt Demokratie spielen wollten aber klammheimlich nicht losgelassen haben von ihrer Bessenheit des “tausendjährigen Reiches” und das wird bis heute in die Tat umgesetzt.

    Straflos sind bis heute alle Amtsträger, die selbst dann, wenn sie vorsätzlich illegal Steuern, Gebühren und Abgaben beim Bürger erheben, ihn als faktisch berauben und ausplündern, denn § 353 Abs. 1 StGB geht allen anderen Straftatbeständen hier vor. Da würde nur der Amtsmissbrauch etwas anderes bewirken und da ernicht mehr da ist, der Amtsmissbrauch als Straftatbestand, geht hier gar nichts oder besser geht hier alles im Sinne von Fritz Schäffer, dem ersten bundesdeutschen Finanzminister, der es mit der Entnazifizierung auch nicht sehr genau genommen hat zwischen 1946 und 1949 in Bayern und deshalb ein Berufsverbot von den Alliierten erhalten hatte, der 1951 in Siegburg an der Bundesfinanzschule den Finanzbeamten die persönliche Unantastbarkeit versprochen hat. Das Versprechen wurde tatsächlich in die Tat umgesetzt, der BGH und das OLG Celle haben bis 1986, so lange dauerte es dann doch, alle Hürden beiseite geschafft. Der Gesetzgeber wurde gar nicht gefragt, das Volk hat es bis heute nicht einmal mitbekommen. Und jetzt toppt alles der Inhalt des ESM-Vertrages, Immunität garantieren sich die Täter und sind dabei in bester Gesellschaft, denn die Richter am BverfG in Karlsruhe genießen nahezu einen ählich vorteilhaften Status. Man blicke dazu nur in die §§ 18 unud 105 des wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit dem 13.03.1951 ungültigen BverfGG. Auslöser waren die und sind die Inhalte der §§ 38, 42 und 47 BverfGG, die das BverfG ermächigen, Grundrechteeinschränkungen wie Beschlagnahmen, Durchsuchungen und bis 1964 auch Inhaftierungen ( Freiheitsentziehungen ) vornehmen zu lassen.

    1. tugrisu

      Wer als Normalbürger weiss denn überhaupt von solchen Dingen, wie z.B. § 353 Abs. 1 StGB ?