Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Deutscher Richterbund bestätigt Warnungen der Grundrechtepartei hinsichtlich des ESM-Vertrages

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Bereits seit dem September 2011 warnt die Grundrechtepartei vor den Folgen des ESM-Vertrages, speziell die der Artikel 32 (Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen) und 35 (Persönliche Immunitäten), welche dem Direktorium und dessen Mitarbeitern vollumfängliche haftungs- und strafrechtliche Immunität in jeder Hinsicht gewähren. Damit wurde dem ESM-Vertrag im Grunde der Charakter eines Ermächtigungsgesetzes verliehen, welches von keinem Mitgliedsstaat angreifbar ist und jede staatliche Einflussnahme ausschließt. Darüber hinaus steht der ESM-Vertrag in völliger Kontradiktion mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und dessen Rechtsstaatsgarantien.

Keine andere politische Partei hat diese Fakten nach vorliegenden Erkenntnissen so speziell thematisiert, wie die Grundrechtepartei. Prof. Dr. E. Dauenhauer veröffentlichte bereits am 23. 04.2012 diesbezüglich seinen Beitrag »Geduldete Rechtsbrüche: vom Finanzdiktat zur politischen Diktatur?«, in welchem die Warnungen der Grundrechtepartei vor den Folgen und Missbrauchsmöglichkeiten solcher Immunität auch dem wissenschaftlichen Publikum zugänglich gemacht wurden.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.09.2012, welche faktisch eine Zulassung des ESM-Vertrages in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte, setze dessen Verfassungswidrigkeit die Krone auf. Hier bewies das Bundesverfassungsgericht, speziell dessen zweiter Senat unter dem Vorsitz des Präsidenten Voßkuhle, einmal mehr seine geheime Aufgabe – der Schutz der Mächtigen vor den Grundrechten als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat – koste es diesen Bürger, was es kosten solle.

Dass nun gerade der Deutsche Richterbund in seiner Pressemitteilung vom 17.9.2012 mit dem achtungsvollen Titel »Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Ausstieg aus dem Rechtsstaat«, diesbezüglich »davor gewarnt, den Aufgabenbereich des ESM wie geplant auf die direkte Rekapitalisierung von Banken auszuweiten, ohne zuvor die im ESM-Vertrag vorgesehene Immunität für den ESM und seine Mitarbeiter zu streichen« und den »Ausstieg aus dem Rechtsstaat« prognostiziert, »der durch wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht zu rechtfertigen wäre«, deutet zwar auf ein langsames Aufwachen nun auch des Deutschen Richterbundes hin, kommt jedoch leider zu spät, auch wenn der Deutsche Richterbund damit, sicher unfreiwillig, mit den Warnungen der Grundrechtepartei konform geht.

Die Feststellungen des Deutschen Richterbundes, dass »der Rettungsschirm […] nach dem ESM-Vertrag volle Immunität vor Gerichtsverfahren jeder Art« erhält und »sein Eigentum und seine Vermögenswerte […] uneingeschränkten Schutz vor Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung oder anderen Zugriffen durch Behörden und Gerichte« sowie »die Bediensteten des ESM […] persönliche Immunität« genießen, wird keine Wirkung mehr erzielen, denn das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. Die Krokodilstränen des Deutschen Richterbundes wegen des Verlustes des Rechtsstaates helfen nun auch nichts mehr.

Hier wäre nun abschließend die deshalb wohl rein akademische Frage zu beantworten, weshalb der Deutsche Richterbund sich nicht bereits im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit den Inhalten des ESM-Vertrages beschäftigte, womit er in schönster Eintracht mit wahrscheinlich 99,9% aller damit in Verbindung stehenden staatlichen Entscheidungsträger steht, und diesbezügliche Warnungen veröffentlichte?

Die Grundrechtepartei wird diese Frage dem Deutschen Richterbund jedoch trotzdem zur Beantwortung vorlegen und – im Falle einer Antwort – diese hier veröffentlichen.

Vergleichend dazu auch die entsprechenden Veröffentlichungen der Grundrechtepartei:

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»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

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Eine Antwort zu “Deutscher Richterbund bestätigt Warnungen der Grundrechtepartei hinsichtlich des ESM-Vertrages”

  1. Habe ich das richtig gelesen, der deutsche Richterbund warnt vor dem Ausstieg aus dem Rechtsstaat?

    Grotesker geht es doch wohl nicht, ist der der überwiegende Teil seiner Mitglieder im Talar tagtäglich seit Jahrzehnten in bundesdeutschen Gerichten tätig und beugen nicht nur das einfache Recht, sondern besudeln mit ihren grundgesetzwidrigen Entscheidungen die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, nämlich das Bonner Grundgesetz auf das jeder dieser Talarträger ausdrücklich seinen Richtereid geschworen hat.

    Seitdem ich mich hier durch die Seiten der Grundrechtepartei lese, bisher habe ich übrigens noch keinen redaktionellen Fehler in Form einer Ente gefunden oder habe von anderer Seite vernommen, dass die Grundrechtepartei es mit der Wahrheitpflicht hinsichtlich ihrer Veröffentlichungen nicht so genau nähme, bin ich nahezu vollständig überzeugt, dass insbesondere die bundesdeutsche Richterschaft es bis heute ist, die die Vorrangstellung des Bonner Grundgesetzes nahezu vollständig ignoriert bzw. aktiv unterläuft. Die Merkmale des Hochverrates sind in deutschen Gerichtsentscheidungen nahezu täglich mit den Händen zu greifen. Ich finde es beschämend daher für den den deutschen Richterbund, sich in dieser Form zum ESM - Vertrag zu äußern und auch dann erst, wenn der Zug bereits abgefahren ist. Der Bundestag und Bundesrat haben längst das “Ermächtigungsgesetz” durchgewunken. Man fühlt sich in den Reichstag in den März 1933 zurückversetzt.

    Was bundesdeutsche Richter im Lichte des Bonner Grundgesetzes in der Lage sind Urteil im Namen des Volkes zu nennen, klingt z.B. so:

    “Ein Verwaltungsakt ist nicht deshalb schon nichtig, weil er der Gesetzesgrundlage entbehrt”, oder “Auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen können vollstreckt werden” oder “Außerdem hat sich der Finanzbeamte an das Recht zu halten, ohne das dieses jedoch seine Vordringlichste Aufgabe ist” oder “Ein Finanzbeamter, der im Veranlagungsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung”.

    Das ist nur eine kleine Auswahl deutscher Urteilssprüche nach 1949, also im Lichte des Bonner Grundgesetzes, in dem es im Art. 1 Abs. 3 GG heißt, dass die drei Gewalten an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind.

    Aber so lange Hilfsrichter in Gestalt von Richtern auf Probe wider Art. 97 und 101 GG sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK in den richterlichen Geschäftsverteilungsplänen auftauchen, damit quasi willfährige Personen maßgeblich Recht sprechen und dieses unwidersprochen auch vom deutschen Richterbund hingenommen wird seit nämlich dem Inkrafttretend es Bonner Grundgesetzes, ist diese Berufsorganisation dementsprechend politisch zu bewerten, sie gehört eigentlich verboten, denn auch die Mitgliedschaft in diesem und auch anderen Organisationen lässt abhängiges Urteilen in jedem Einzelfall befürchten, gilt es doch entweder politsche oder berufsständische Interessen unter Kollegen zu wahren und zu vertreten. Die immer wieder gehörte und gelesene Behauptung, Richter seien in solchen Dingen Profis und würden keine Eigeninteressen oder die ihrer Kollegen oder von sonst wem in ihrer richterlichen Tätigkeit berücksichtigen, ist eine der groteskenden Schutzbehauptungen überhaupt. Wohl kaum eine Berufsgruppe denkt eigennütziger als bundesdeutsche Richter, keine ist wohl auch Macht- und Geldgieriger.