Die Abhängigkeit der Richter

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Die deutschen Regierungen haben die faktische Möglichkeit und damit die Macht

  • die Gerichte unangemessen ärmlich auszustatten,
  • Richter nach ihrem Gusto auszuwählen,
  • Richter über Benotungssysteme gefügig zu machen,
  • Karrieren von Richtern zu manipulieren,
  • Richter nach exekutivischen Bedürfnissen zu befördern,
  • unfolgsame Richter abzustrafen,
  • über die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen der Richter - an den vom Deutschen Bundestag in Prozessordnungen festgelegten Standards vorbei - die Qualität der richterlichen Arbeit zu bestimmen,
  • Richter dazu zu verleiten, das rechtliche Gehör zu versagen oder unangemessen zu verkürzen, Schriftsätze nicht oder nur kursorisch zu lesen, vorgebrachte Gesichtspunkte im Urteil nicht zur Kenntnis zu nehmen, Durchsuchungsanträge ohne eigene Nachprüfung abzuzeichnen,
  • Richter vom Tag der Einstellung an nach ihren Vorstellungen einzupassen und zu prägen.

Udo Hochschild: Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip, S. 69 (http:/publikationen.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2010/7979/)

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2 Antworten zu “Die Abhängigkeit der Richter”

  1. Danke, ich wußte bereits, daß die brd eine Bananenrepublik ist. Aber so deutlich auf den Punkt bringen es nur wenige. Ob der Bürger in der brd die Wahrheit wirklich wissen will?

    Legislative, Exekutive, Judikative, alles eine einzige fromme Lüge der Weltreligion im großen Business.

    Es wird Zeit, da Sand in die Achslager und Triebköpfe zu explizieren. Je mehr, desto besser. Als Bürger kann ich Verbrechertum in Amt und Pfründen nur noch sabotieren oder dokumentieren, mit der Maßgabe, daß dies zur Grundlage eines abrechnenden Gerichtes dienen möge (um Immanuel Kant, den großen deutschen Königsberger Philosophen sinngemäß zu zitieren, bzw. in unsere heutige Zeit zu transponieren!).

    Leute, Ihr seid noch kreativ, laßt Euch was einfallen, nach Möllemann auch noch den Rest von Schein-Demokratie zu “grounden”. Hart, gerecht, ohne Gewalt, aber durchschlagend.
    Schluß mit Lustig.