Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Will Wolfgang Schäuble die Umsatzsteuer abschaffen?

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Vorsicht! Keine (reine) Satire!

Im Umsatzsteuergesetz vom 01.01. 2001 finden wir folgende neue Paragraphen:

§ 26c Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in den Fällen des § 26b gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Handlungen verbunden hat, handelt.

mit offensichtlichem Eingriff in das einschränkbare Grundrecht aus

Artikel 2 GG

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

sowie

§ 27b Umsatzsteuer-Nachschau

(1) Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Umsatzsteuer-Nachschau). Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.

mit offensichtlichem Eingriff in das einschränkbare Grundrecht aus

Artikel 13 GG

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Wie wir aber feststellten, findet sich im Umsatzsteuergesetz hinsichtlich dieser beiden Einschränkungen von Grundrechten kein Zitat derselben.

Daraus folgert gemäß

Artikel 19 GG

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

dass das Umsatzsteuergesetz wegen Verletzung des Zitiergebots ungültig ist. Da Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG den Begriff „muss“ enthält, entfällt somit jede wie auch immer von Juristen gewünschte Möglichkeit der Interpretation. Muss ist nicht auslegbar.

Zum Zitiergebot sagt der Jurist IM Schäuble:

Danach hat der Gesetzgeber die Pflicht, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen, also zu zitieren. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot wäre ein Gesetz verfassungswidrig.” Dr. Wolfgang Schäuble

Wir können also davon ausgehen, dass IM Schäuble als im Moment noch oberster Verfassungsschützer mit Hinsicht auf sein vollumfängliches Wissen über die Verfassungswidrigkeit des UStG, dieses als Finanzminister vom BVerfG für nichtig erklären lassen muss.

Und IM Thomas de Maizière muss ihm dabei helfen.

Das ist Revolution von oben!

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»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

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18 Antworten zu “Will Wolfgang Schäuble die Umsatzsteuer abschaffen?”

  1. Was nützt uns denn das Grundgesetz, wenn die Politiker dieses vollkommen missachten und mit Füßen treten.
    Denn wie oft haben wir in den letzten Jahren erlebt, dass die Gesetzte einfach geändert wurden, um die eigenen Privilegien zu schützen oder auch nur die eigenen “Gesinnungsgenossen”.
    Ist es in den vergangenen Jahren nicht so gewesen, dass man Volksbegehren einfach schnell mal mit einem neuen Gesetz abgewürgt hat?
    Die Politiker der Neuzeit, egal wie sie alle heißen, denken nur noch an sich selbst. Korruption, Betrügereien, Anmasungen und menschenverachtliche Politik sind doch an der Tagesordnung.
    Wie sonst läßt sich erklären, dass trotz dem finanziellen Ruin Deutschlands, der ganzen Depatte über HARTZ IV, dem Volk abverlangte Sparmaßnahmen und was weiß ich, was da noch kommen wird, sich die Abgeordneten im Dezember 2009 schnell mal ihre Diäten um rund 300 Euro erhöten.
    So frage ich mich: wohin werden uns die Politiker noch treiben. Ein Menschenleben oder ein Hartz IV-Empfänger sind nichts wert.
    Und all das gequatsche der Politiker über die Menschenrechte, sind nur Alibikommentare.

    1. Admin

      @Jürgen Trier,
      “Was nützt uns denn das Grundgesetz, wenn die Politiker dieses vollkommen missachten und mit Füßen treten.”
      Meine Gegenfrage: Was nutzt uns das Grundgesetz, wenn wir es nicht kennen und demzufolge unsere Grundrechte als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in diese nutzen können? Auch Politiker haben sich an das GG zu halten - wenn man weiß wie!

  2. @ Admin, was habe ich denn anderes gesagt? Nur mit anderen Worten.

    http:/www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/

    Ich habe mich schon damit befasst.

    1. Admin

      @Jürgen Trier,
      Das ist sehr gut, dann muss man es “nur” noch anwenden, z.B. indem man ungültige Gesetze erkennt und sich darum kümmert, dass diese Ungültigkeit auch festgestellt wird. Dann hat der Gesetzgeber endlich einmal etwas Sinnvolles zu tun.

  3. Bond Nelson

    Was nützt uns denn das Grundgesetz, wenn die Politiker dieses vollkommen missachten und mit Füßen treten. Denn wie oft haben wir in den letzten Jahren erlebt, dass die Gesetzte einfach geändert wurden, um die eigenen Privilegien zu schützen oder auch nur die eigenen “Gesinnungsgenossen”. Ist es in den vergangenen Jahren nicht so gewesen, dass man Volksbegehren einfach schnell mal mit einem neuen Gesetz abgewürgt hat? Die Politiker der Neuzeit, egal wie sie alle heißen, denken nur noch an sich selbst. Korruption, Betrügereien, Anmasungen und menschenverachtliche Politik sind doch an der Tagesordnung. Wie sonst läßt sich erklären, dass trotz dem finanziellen Ruin Deutschlands, der ganzen Depatte über HARTZ IV, dem Volk abverlangte Sparmaßnahmen und was weiß ich, was da noch kommen wird, sich die Abgeordneten im Dezember 2009 schnell mal ihre Diäten um rund 300 Euro erhöten. So frage ich mich: wohin werden uns die Politiker noch treiben. Ein Menschenleben oder ein Hartz IV-Empfänger sind nichts wert. Und all das gequatsche der Politiker über die Menschenrechte, sind nur Alibikommentare.

  4. DummerMichel

    Ich möchte gern das Zitat von IM Schäuble nutzen.
    Wann und in welchem Zusammenhang hat er das gesagt? Kann man das irgendwo nachlesen?

    Danke.

  5. DummerMichel

    Ein aberwitziger Gedanke, aber kann ich eigentlich aufgrund der Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes jetzt dem Finanzamt meine ganzen Kassenzettel von Aldi schicken und die unberechtigte Steuer zurückverlangen?

    Ich weiß, ich bin irre, aber…. :-)

    1. Faktisch ja, denn eine ungesetzliche Steuer stellt eine Grundrechteverletzung dar und bedarf der Folgenbeseitigung durch Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG. Nicht zuständig sind die Finanzgerichte, da es sich um keinen Steuersachverhalt handelt, sondern um bloßen “Raub” des bundesdeutschen Fiskus, den er über alle diejenigen begehen lässt, die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer auf Produkte und Leistungen erheben, um dann das mittelbar für den Fiskus “geraubte” an diesen abzuführen. Sieht alles so schön rechtsstaatlich aus, ist es aber nicht, denn wer Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG kennt, der weiß, dass das UStG seit Jahren ungültig ist. Wer sich aber mit der Gesamtgesetzgebung der bundesdeutschen Finanzverwaltung befasst, der entdeckt noch schlimmeres, nämlich das Steuerrecht stammt vollständig aus der Zeit des NS-Terrorsystems und trägt die Handschrift des Usurpators und Massenmörders Adolf Hitler, heute noch. Dank der “granitenen Dummheit” der Bevölkerung hat dieses aber bis heute nur eine handvoll bemerkt und der Rest der Bevölkerung betet seit 1949 den bundesdeutschen Rechtsstaat wie einen Götzen an, der sich gerade anschickt, endgültig zu einer Fiskaldiktatur zu mutieren.

      Die Quittungen müssten von den Finanzämtern nicht nur angenommen werden, sondern ohne jedes Murren, Grundrechteverletzungen sind gemäß Art. 1 Abs. 3 und 2 GG auch Finanzbeamten absolut untersagt, umsatz- / mehrwertsteuertechnisch rückabgewickelt werden. Finanzbeamte, die dieses verweigern, wären ihres Amtes zu entheben und die Amtsgerichte hätten deklaratorisch die Finanzämter zur Rückabwicklung zwecks Folgenbeseitigung aufgrund von Grundrechteverletzung zu verurteilen. So sieht die Rechtslage im Lichte des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm seit 1949 aus, doch die Realität sieht immer noch anders aus.

    2. John Doe

      Wahrscheinlicher ist wohl, dass das Finanzamt dazu auffordert die Umsatzsteuer von ALDI zurückzufordern; denn: “Feinkost Albrecht” hat diese ja schließlich auch vereinnahmt und hätte wissen müssen, dass hierzu keine Legitimation bestand.

      Und schließlich gibt es da ja noch den § 353 StGB. Den Finanzbeamten wird insoweit also nicht am Kessel zu flicken sein - WENN sie denn nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet haben….

      1. Bei § 353 Abs. 1 StGB und dem fehlenden Amtsmissbrauch im deutschen StGB schließt sich der Kreis. Das öffentliche Amt missbrauchen zugunsten der Bundesrepublik Deutschland zieht keine irgendwie geartete strafbewährte Handlung nach sich. Das wurde von der persilgewaschenen und auf diese Weise gebleichte ( entbräunte ) geistige Elite 1949 geschickt ( kriminell ) eingefädelt. Vorkonstitutionell und keinen ausgestalteten Rechtsweg gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG, stattdessen die Verfassungsbeschwerde, wenn auch verfassungswidrig, das sind die Eckpfeiler, auf denen das grundgesetzwidrige Konstrukt Recht(s)staat Bundesrepublik Deutschland bis heute funktioniert, denn noch sind die Statiker in Gestalt des Souverän ( Art. 20 Abs. 2 GG ) vollständig “granitenen dumm”.

  6. tugrisu