Referendum in der Ostukraine: Die große Farce. Die Separatisten in der Ostukraine rufen zum Referendum — doch niemand weiß, worüber die Bürger am Sonntag genau abstimmen. Völkerrechtlich ist das Votum ungültig. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick. (Quelle: Spiegel-online, 10.05.2014)
Das Magazin «Spiegel» legt sich für das Völkerrecht mächtig ins Zeug. Mehrfach wird von Seiten der Redakteurin Raniah Salloum mit dem Brustton der Überzeugung auf die Völkerrechtswidrigkeit des Referendums hingewiesen. Beweisen will die Dame es Scheins mit den ihr am wichtigsten erscheinenden Fragen
Wer organisiert das Referendum?
Wer zählt das Referendum aus?
Wer kontrolliert die Abstimmung?
Worüber wird abgestimmt?
Wird das Referendum international anerkannt?
Wäre auch eine legale Abstimmung denkbar?
beantworten.
Mit Blick auf die seit 1979 in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig durchgeführten Europawahlen wäre es für den Spiegel dem Grund nach ein Leichtes, auch diesbezüglich die o. a. Fragen inzwischen hinsichtlich des Europawahltages
Die unverbrüchlichen Details zur Ungültigkeit der bundesdeutschen Europawahlgesetze erlesen sich hier:
Der Spiegelredakteurin Raniah Salloum wurden in einer persönlichen mail noch folgende links zusätzlich zur «Chronologie» übersandt:
«Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament.«
Anhand dieser unverbrüchlichen Fakten lassen sich z. B. folgende Fragen sehr leicht und für jedermann verständlich auch in Bezug auf die zum wiederholten Male nichtigen bundesdeutschen Europawahlen stellen und grundgesetzkonform fehlerfrei beantworten:
Wer kontrolliert die Abstimmung zur bundesdeutschen Europawahl am 25.05.2014?
Eine verfassungs- und gesetzesunkundige Personengruppe (sog. Wahlhelfer), die von dem sog. Bundeswahlleiter und den sog. Landeswahlleitern, denen es an einer verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage mangelt, berufen worden ist. Im Übrigen gilt es nach dort zu verweisen:
«Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament«
Wird das bundesdeutsche Europawahlergebnis vom
Es wird in Ermangelung der entsprechenden Hintergrundinformationen in der Europäischen Union, nämlich dass die bundesdeutschen Europawahlgesetze de fakto wegen ihres nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit 1979 bereits ungültig sind mit der Folge, dass alle Wahlergebnisse nichtig sind, anerkannt werden und darauf setzen die bundesdeutschen Verfassungsverbrecher nicht erst seit heute.
Wäre auch eine legale Abstimmung
Ja und nein, denn für eine legale Wahl bedarf es bisher nicht vorhandener gültiger Europawahlgesetze und die lassen sich aller Voraussicht nach nicht mehr bis zum
Die mail an die Spiegelredakteurin Raniah Salloum in Sachen ungültiger bundesdeutscher Europawahlgesetze schloss mit den folgenden Sätzen:
Zum Schluss erlaubt sich der Unterzeichnende Sie auf die Mediathek des Bundestagsfernsehens hinzuweisen, in der Sie die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge finden und sich selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen können.
Sollten Sie Fragen haben, dann stellen Sie die zwanglos, denn Sie wissen selbst, Wissen ist Macht…
Den 65-jährigen Zustand der Bundesrepublik Deutschland dürfen Sie gerne dem Rechtsstaatsreport der Grundrechtepartei entnehmen, der auf dem Wortlaut und Wortsinn des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland basiert und nicht irgendwelchen obskuren herrschenden, überwiegend oder ganz überwiegend herrschenden Meinungen fragwürdigster Juristen oder irgendwelcher Parteisoldaten und deren grundgesetzfernen Parteiprogrammen entsprungen ist.
Übrigens hat der Nazi-Jurist, NSDAP-Mann, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg sowie spätere persönliche Referent des ersten Bundesjustizministers Dr. Thomas Dehler und langjährige Richter in Personalunion am BGH und BVerfG sowie Prof. an der Hochschule für öffentliches Recht in Speyer Dr. Willi Geiger in seiner Promotion «Die Rechtsstellung des Schriftleiters» (Schriftleiter waren damals Chefredakteure!!! und sind es heute Scheins immer noch) 1941 verkündet, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werde, dass er die Wahrheit verfälsche aber er müsse sie totschweigen. Bundesdeutsche Journalisten nehmen sich diese Pflicht wohl immer noch sehr zu Herzen, ansonsten würde man die o. a. Fakten längst öffentlich gemacht haben und die politischen Täter wären nicht mehr Täter.
Mit freundlichen Grüßen
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /231316)