Am 03.04.2014 trat um 11.00 h im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin der sog. Bundeswahlausschuss in folgender namentlicher Besetzung
Roderich Egeler als Bundeswahlleiter, Dieter Sarreither als stellv. Bundeswahlleiter, Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Thomas Hahn (FDP), Petra Kansy (CDU), Dr. Johannes Risse (SPD), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), Dr. Hans Michael Strepp (CSU), Halina Wawzyniak (Die Linke), Vorsitzender Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Jürgen Vormeier, Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Renate Philipp als Mitglieder des Bundeswahlausschusses,
zusammen und erklärte trotz anders lautender Beschwerde der Grundrechtepartei vom 14.03.2014 verfassungswidrig vor laufenden Fernsehkameras, dass man gesetzlich ordnungsgemäß als Wahlausschuss für die Europawahl 2014 besetzt sei und dass man als Exekutivorgan keine Verwerfungskompetenz habe, selbst für den Fall, dass die Wahlgesetze verfassungswidrig seien.
Der grundgesetzliche Hinweis der Grundrechtepartei, die von ihrem Bundessprecher Ingmar Vetter dort kompetent vertreten wurde, dass jeder Amtsträger vor der Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift die ausdrückliche Pflicht zur Prüfung des Gesetzes auf dessen Gültigkeit habe, insbesondere wenn es das die Unverletzlichkeit der Grundrechte garantieren sollende Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG betrifft, wurde von den Mitgliedern des sog. Bundeswahlausschusses lauthals fälschlich bestritten.
Den Verlauf beider Sitzungen, also der vom 14.03.2014 und der vom 03.04.2014 sollte man sich in der Mediathek des Bundestagsfernsehen anschauen, denn hier wird verfassungswidrige Verfassungsgeschichte vom aller Feinsten dargeboten. Der Nazi-Jurist Dr. Hermann von Mangoldt, der schon als Mitglied im Parlamentarischen Rat ein ausgesprochener Gegner des die Grundrechte garantieren sollenden Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG gewesen ist und in seinem Erstkommentar zum Bonner Grundgesetz dann auch an Stelle des unverbrüchlichen Wortes “muss” des Verfassungsgesetzgebers im Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsfeindlich dem Gesetzgeber das Wort “soll” empfahl, hätte seine Freude an den “treuen Dienern” Roderich, Wawzyniak, Vormeier, Brenner und Geil gehabt.
Roderich, Wawzyniak, Vormeier, Brenner und Geil sei von hier aus dringend empfohlen, ein Seminar des Staatsrechtlers Prof. Dr. Markus Heintzen in Berlin zu besuchen, denn der lehrt noch heute grundgesetzkonform:
“Jeder Beamte, jeder Richter hat die Pflicht a) das Gesetz auf seine grundgesetzliche Kompatilität zu prüfen und sodann auch den darauf gestützten jeweiligen Rechtsakt zu überprüfen, ob dieser a) mit dem einfachen Gesetz und auch b) mit dem GG (Grundgesetz) in Einklang steht.”
Die Details der Beschwerde der Grundrechtepartei, dass nämlich der Bundeswahlausschuss nicht ordnungsgemäß besetzt ist und die auf die Europawahl anzuwendenden Bundesgesetze in Gestalt des Europawahlgesetzes, Bundeswahlgesetzes und Europawahlordnung wegen des Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit ihrem Inkrafttreten ungültig sind, lesen sich hier:

Wie es um den vermeintlichen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes fast 65 Jahre nach dessen Inkrafttreten bis heute wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /230384)

Bin ich da richtig informiert, dass eine gerichtliche Überprüfung dessen, was der Bundeswahlausschuss da in Sachen Europawahl fabriziert hat, in der Bundesrepublik Deutschland mangels eines zuständigen Gerichtes sowie eines Rechtsweges unmöglich ist?
Wie sieht es da ggf. mit Art. 17 GG aus, da heißt es doch “zuständige Stelle”, nur welches wäre denn dann ggf. diese “zuständige Stelle” auf nationaler oder auf europäischer Ebene?
Was und wer steckt eigentlich hinter alldem?
Wahrlich ein interessantes Zitat:
Zitat-Anfang: “Wir betreten auch verfassungsrechtliches Neuland. Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfaßtheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.” Zitat-Ende
Quelle: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – stenographischer Bericht in der 188. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Juni 2012, Seite 22707 (D).
Wenn man weiss, daß Rainer B. mit dem preisgekrönten TV-Journalisten Günter E. sympathisiert und sich beide gegenseitig sinngemäss als die angeblich ” letzten übriggebliebenen liberalen Freiheitskämpfer der FDP” bezeichnen, könnte ich mich (und wohl auch Burkhard L.) stundenlang übergeben, wenn ich an diese beiden “widerwärtig-perfiden Freiheitskämpfer” denke…
Mal was aus den Anfängen des Zitiergebotes 1949 und seine vom Verfassungsgesetzgeber gewollte Wirkweise, die der Chefprotokollant des Parl. Rates und Richter Kurt Georg Wernicke in seinen ersten Grundgesetzkommentar 1949 veröffentlicht hat:
So lange sich aber die Bevölkerung nicht für den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes wirklich und vor allen Dingen nachhaltig interessiert, haben die Verfassungsfeinde, die sich auch noch als Verfassungsfreunde bezeichnen, auch weiterhin nahezu freie Bahn, die Veranstaltungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 sind da ein vortreffliches Beispiel, wie sich trotz Vorhalt von nicht widerlegbaren Fakten auf das Bonner Grundgesetz vereidigte Amtsträger einen Dreck um die sie ausdrücklich zwingend unverbrüchlich bindenden Rechtsbefehle des Bonner GG als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland scheren, anstatt im Innenverhältnis gegenüber dem Dienstherrn und dem Gesetzgeber zu remonstrieren, weil ungültige Gesetze nicht vollzogen werden dürfen, da ein solcher Vollzug ungültiger Gesetze automatisch eine Grundrechteverletzung des einzelnen betroffenen Grundrechteträgers darstellt und Grundrechteverletzungen sind absolut tabu, ansonsten liefe Art. 1 Abs. 3 GG leer. Es gibt noch viel in dieser Republik zu lernen.
Wenn ich die Sitzung im Bundestagsfernsehen richtig mitverfolgt habe, so hat die Abgeordnete der Partei “Die Linke” Halina Wawzyniak vollmundig gegenüber dem Herrn Vetter von der Grundrechtepartei erklärt, dass man als Bundeswahlausschuss im weitesten Sinne eine Behörde darstelle, die gehalten ist, Gesetze zu beachten bzw. sie zu vollziehen ungeachtet ihrer Gültigkeit. Für mich als Zuseher und Zuhörer stellte sich das Ganze als ein unerträgliches Schauspiel eines nicht existierenden rechtsstaatlichen Aktes dar. In Bayreuth hätte man wahrscheinlich den Regisseur entlassen als sich die Spitzen des NS-Terrorregimes zwischen 1933 und 1945 regelmäßig bei Wagner einfanden, um neue schauspielerische Impulse zu konsumieren, um das eigene Volk aber auch die Weltöffentlichkeit betrügen und belügen zu können.
Dem Bundeswahlausschuss insgesamt als auch dem Mitglied Halina Wawzyniak (Die Linke) soll von mir die folgende Entscheidung ins Gedächtnis gerufen werden:
denn wenn ich mich richtig erinnere, so wurde im Laufe der Gesamtsitzung einmal ausdrücklich von Seiten eines Ausschussmitgliedes vorgetragen, dass es sich beim Wählen um ein Grundrecht des Einzelnen handeln würde, so dass nach meinem Dafürhalten, die o.a. Entscheidung mehr als auch für den Bundeswahlausschuss zutreffend ist, weil er sich selbst als Behörde einstuft, die dann auch konsequenterweise die ihr grundgesetzlich unverbrüchlich auferlegten Rechtsbefehle ermessensfrei beachten und umsetzen muss. Das ist hier in keiner Weise geschehen, stattdessen muss von vorsätzlicher Beugung des Rechts ausgegangen werden, war und ist ja der Bundeswahlausschuss zur Leitung und Entscheidung einer Rechtssache i.S. des § 339 StGB befugt. Das Ignorieren der ranghöchsten Rechtsnorm, nämlich das Bonner Grundgesetz und hier die zwingend in jedem grundrechtseinschränkenden Gesetz zu beachtende Gültigkeitsvorschrift des sog. Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und der damit einhergehenden Entscheidung des Ausschusses, das ungültige Europawahlgesetz und mit ihm die ebenfalls ungültige Europawahlordnung trotzdem zu vollziehen, stellt aufgrund der damit unverbrüchlich einhergehenden Grundrechteverletzung aller politischen Parteien und Wähler am 25.05.2014 meines Erachtens die Rechtsbeugung dar.
Die einzigste Möglichkeit Recht und Gesetz wieder Geltung zu verschaffen kann durch die Generalität der Bundeswehr gewahrt werden, sofern sie sich auf dem Boden des Grundgesetzes (Verfassung) dazu durchringt diese zu schützen.
Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat es in annähernd 65 Jahren versäumt, das dem Grundgesetz nachrangige Gesetz den unveränderlichen Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes zu unterwerfen. Bei näherer Prüfung muß der Hochverrat gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch -StGB-, nicht “nur” in Betracht gezogen, sondern angewendet werden.
Gründe: Der Gesetzgeber in der Gestalt seiner weisungsabhängigen Erfüllungsgehilfen handelt mit Gewalt und wenn er es unternommen hat, durch das Unterlassen gesetzgeberischer Akte die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung - auch als Verfaßtheit - zu ändern, so muß dies tatbestandlich m Sinne des Hochverrates gesehen werden.
Auch die vollziehende Gewalt versäumte es quasi seit 64 Jahren, bedingungslos den sie zwingend bindenden Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes zu unterwerfen, statt dessen wird die verfassungswidrig herrschende Straflosigkeit zum Beispiel von Finanzbeamten benutzt, um den einzelnen Grundrechtsträger individuell und / oder im kollektivistisch um sein Vermögen und Eigentum zu bringen.
Nicht anders verhält sich die bundesdeutsche Rechtsprechung, die sich ebenfalls seit 64 Jahren dem Diktat des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland mehr und mehr durch offenen Verfassungsbruch verweigert.
Auf diese Weise wird ohne das Bonner Grundgesetz im Kern zu ändern faktisch jedoch die innere Verfaßtheit der Bundesrepublik Deutschland geändert, das Wort “Hochverrat” will niemand aussprechen oder in die Tat umsetzen, obwohl dies durch die öffentliche Gewalt in fortgesetzter Manier unternommen – also angewendet - wird, um dadurch die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.
Besonders deutlich wurde dies bei der Abstimmung des Bundestages über den Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus -ESM- (ESM-Rettungsschirm). Dort sagte Rainer Brüderle (FDP) ungestraft und ohne daß er durch den BT-Präsidenten aus dem Plenarsaal verwiesen wurde, folgende Worte,
Zitat-Anfang: “Wir betreten auch verfassungsrechtliches Neuland. Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfaßtheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.” Zitat-Ende
Quelle: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – stenographischer Bericht in der 188. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Juni 2012, Seite 22707 (D).
Das “unglaubliche” Zitat von Rainer Brüderle auch hier: http:/youtu.be/HoADk9cmgP8?t=3m18s
Das Zitat habe ich mir zu Dokumentationszwecken sofort weggesichert.
http:/grundrechtepartei.de/video/Stille_Verfassungsaenderung_Bruederle.mp4
Genauer wäre gewesen, ab Minute 3:16 (nicht: 3:18) zu schneiden, dann wären auch die Worte “Fiskalpakt” und “ESM” mitdrin, und jeder hört, was der Hintergrund und das Motiv für diese unglaubliche “stille Verfassungsänderung” ist.
Da dies nicht nur den ESM, sondern den regulären Umgang mit dem Grundgesetz betrifft, ist das so korrekt.
Grundsätzlich korrekt, aber es wäre hilfreich, wenn jeder weiss, bei welchen Themen jeder mit erhöhter Wachsamkeit darauf achten sollte, dass gewisse Themen ganz besonders von der Politik eingesetzt werden, um das Grundgesetz zu entmachten. Bekanntlich ist das “CO2-Klimathema” auch so ein Thema, bei dem jeder nicht sofort vermuten würde, dass bei diesem Thema massiv Grundrechte eingeschränkt werden.