Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Schlegelberger und Schlegelberger oder der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.

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Franz Schlegelberger unterzeichnete am 11.03.1937 die Justizbeitreibungsordnung, eine Hitler-Verordnung, die auf dem Ersten Gesetz zur Überleitung der Justiz auf das Reich vom 16.02.1934 und diese wiederum auf dem sog. Ermächtigungsgesetz der Nazis vom 24.03.1933 basierte. Details lesen sich in der einschlägigen Expertise zu der Frage

“Konnte die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 der Alliierten vom 20.09.1945 ersatzlos aufgehobene Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wieder aufleben?”

Die sog. Tillessen/Erzberger-Entscheidung des Alliierten franz. Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 zeigt in einzigartiger Weise auf, dass das Hitlerregime entgegen bis heute anderslautenden Erklärungen verfassungswidrig am 05.03.1933 die Macht in Deutschland ergriffen hat, so dass das gesamte kodifizierte Recht des NS-Terrorregimes mit dem Suizid des Usurpators und Massenmörders Adolf Hitler am 30.04.1945 sowie der bedingungslosen Kapitulation des NS-Terrorregimes am 08.05.1945 ersatzlos untergegangen ist. Die Richter des Alliierten franz. Tribunal Général in Rastatt haben ihre Entscheidung in den tatsächlichen und rechtlichen Gründen für allgemeingültig ( inter omnes ) und nicht für den Einzelfall ( inter partes ) sowie für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsbehörden verbindlich erklärt. Gemäß Art. 139 GG sind seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 sowohl der bundesdeutsche Gesetzgeber als auch die vollziehende Gewalt sowie die bundesdeutsche Rechtsprechung weiterhin an die sog. Tillessen/Erzberger-Entscheidung des Alliierten franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 unverbrüchlich gebunden.

Nichtsdestotrotz tauchte die ersatzlos untergegangene Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 mit dem Namen Schlegelberger als Unterzeichnendem stellvertretend für den Reichsjustizminister am 07.08.1952 als bloßer Anhang des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Kostenrechts im ersten deutschen Bundestag auf und wird seither verfassungswidrig für gültiges bundesdeutsches Verordnungsrecht gehalten.  Selbst die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger widersetzt sich der auch sie zwingend unverbrüchlich bindenden Tillessen/Erzberger-Entscheidung des Tribunal Général und lässt darüber hinaus noch aus ihrem Hause heraus das Märchen erzählen, dass die JBeitrO vom 11.03.1937 in ihrer heutigen Fassung verfassungskonformes bundesdeutsches Recht wäre, da es den materiellen Anfordungen des Bonner Grundgesetz genüge.

Das eine Rechtsverordnung und nichts anderes wäre die JBeitrO vom 11.03.1937 gegenwärtig, zwingend eine Delegationsnorm gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG benötigt, um eine formell gültige Rechtsverordnung zu sein und dass die Delegationsnorm nur dann dem Bonner Grundgesetz formell genügen würde, wenn die wiederum gemäß dem sog. Zitiergebot des  Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG die mit Hilfe der JBeitrO vom 11.03.1937 eingeschränkten Freiheitsgrundrechte alle namentlich unter Angabe des Artikels nennt, davon will bisher weder der bundesdeutsche Gesetzgeber noch die vollziehende Gewalt, geschweige die bundesdeutsche Rechtsprechung etwas wissen. Die braunen Verbrechen setzen sich bis heute Scheins schlicht einfach immer noch fort.

Die Geschichtsschreibung weiß über diesen Franz Schlegelberger u.a. folgendes zu berichten:

Nach dem Tod von Franz Gürtner 1941 wurde das NSDAP-Mitglied Franz Schlegelberger für die Jahre 1941 und 1942 kommissarischer Reichsminister der Justiz, gefolgt von Otto Thierack. In dieser Funktion war Schlegelberger am 23. und 24. April 1941 Leiter der Tagung der höchsten Juristen des NS-Staates, in der diese über die sogenannte „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ informiert wurden und die Euthanasie-Morde der Aktion T4 eine scheinbare Legalisierung erfuhren.´

Im Fall des Juden Markus Luftglass, der in Kattowitz wegen des Hamsterns von Eiern zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war, zeigte sich Adolf Hitler empört, und Reichsminister Hans Lammers, Chef der Reichskanzlei, verlangte im Namen Hitlers die Todesstrafe. Schlegelberger erklärte sich sofort bereit und übergab Luftglass nach einem Schreiben vom 29. Oktober 1941 der Gestapo, die Luftglass vier Tage später exekutierte.

Zusammen mit Roland Freisler arbeitete Schlegelberger die am 4. Dezember 1941 in Kraft getretene Verordnung über die Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebietenaus, die die Todesstrafe bei „deutschfeindlicher Gesinnung“ vorsah. In Schlegelbergers Amtszeit stieg die Zahl der Todesurteile stark an.

Im Nürnberger Juristenprozess war Schlegelberger einer der Hauptangeklagten. Er wurde wegen Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es,

daß Schlegelberger Hitlers Anmaßung bei der Machtergreifung unterstützte, über Tod und Leben zu entscheiden unter Mißachtung selbst des Scheins eines Gerichtsverfahrens. Durch seine Ermahnungen und Anweisungen trug Schlegelberger zur Zerstörung der richterlichen Unabhängigkeit bei. Seine Unterschrift unter dem Erlaß vom 7. Februar 1942 bürdete dem Justizministerium und den Gerichten die Verfolgung, Verhandlung und Verfügung über die Opfer von Hitlers ‚Nacht- und Nebel-Erlass‘ auf.”

Im Januar 1951 wurde Schlegelberger wegen Haftunfähigkeit aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Danach bezog er jahrelang eine Pension von 2.894 Mark (vgl. das damalige Durchschnittseinkommen von 535 Mark) und lebte in Flensburg. Ermittlungen der deutschen Justiz gegen Schlegelberger gestalteten sich schwierig, da der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26. Mai 1952 eine nochmalige Verurteilung durch deutsche Gerichte verbot. Da in Nürnberg der „Fall Markus Luftglass“ nicht verhandelt worden war, leitete die Flensburger Staatsanwaltschaft im Dezember 1958 ein Ermittlungsverfahren gegen Schlegelberger ein. Das Landgericht Flensburg lehnte jedoch am 14. April 1959 die Einleitung einer gerichtlichen Voruntersuchung ab.

Zu der Zeit machte sein Sohn Günther Schlegelberger im Auswärtigen Dienst Karriere, war noch Generalkonsul in Ōsaka-Kōbe und wurde später Botschafter, der jüngere Sohn Hartwig Schlegelberger war Landrat in Flensburg und Landtagsabgeordneter der CDU in Schleswig-Holstein und war später dort noch langjähriger Innenminister.

Und damit wird aus Schlegelberger Schlegelberger, nämlich Hartwig Schlegelberger, dessen Eintrag bei Wikipedia anders als bei seinem Vater, Franz Schlegelberger, nur wenige Hinweise auf dessen braune NS-Vergangenheit bieten, Zitat:

“Von 1943 bis 1945 war er Oberstabsrichter am Marinekriegsamt Berlin und wirkte an Todesurteilen wegen Wehrkraftzersetzung und Bagatelldelikten als Ankläger mit. Ab 1946 arbeitete er am Kreiswohlfahrtsamt und später als Kreissyndikus in Flensburg.”

“Am 6. November 1961 wurde er als Finanzminister in die von Ministerpräsident Kai-Uwe von Hassel geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein berufen. Am 1. Mai 1963 wechselte er in das Amt des Innenministers in der mittlerweile von Ministerpräsident Helmut Lemke geleiteten Regierung. Ab dem 14. Februar 1963 war Schlegelberger außerdem Stellvertreter des Ministerpräsidenten.”

Aber es gibt noch andere Quellen als Wikipedia und wenn es der SPIEGEL ist, dessen Rolle im Lichte der Renazifizierung nach 1949 sicherlich auch keine unbedeutende war. Am 20.02.1995 titelte der SPIEGEL in seiner Ausgabe 8/1995:

Zersetzende Elemente

Das Deutsche Rote Kreuz in Berlin steht zu seinem Präsidenten, einem ehemaligen Richter der Nazizeit.

Überschwenglich gratulierte Bundeskanzler Helmut Kohl dem Präsidenten des Berliner Roten Kreuzes, Hartwig Schlegelberger, zum 80. Geburtstag: “Unsere Jugend braucht Vorbilder wie Sie.”

Da mochte Berlins Regierender Bürgermeister nicht zurückstehen. “Ihr ganzes Leben war dem Dienen am Gemeinwohl gewidmet“, rühmte Christdemokrat Eberhard Diepgen den Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband.

Schlegelbergers Lebensweg sei “gekennzeichnet vom Einsatz für ein friedliches, tolerantes Miteinander der Menschen“, echote die Berliner Morgenpost.

Für Frieden sorgte Schlegelberger, 81, auf eigene Art: Als Marinestabsrichter in Berlin hat er im Dritten Reich an Todesurteilen gegen Soldaten wegen Fahnenflucht und “Wehrkraftzersetzung” mitgewirkt. Mindestens zwei Hinrichtungen hat er auch selbst geleitet.

Die Vorwürfe sind seit Jahren bekannt. Doch Politiker sowie die Spitzen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) weigerten sich bislang, die Vergangenheit des Berliner DRK-Präsidenten genauer zu prüfen. Jetzt aber zeigen bisher unbekannte Akten, wie tief Schlegelberger in die Terrorjustiz verstrickt war. Mal Ankläger, mal Richter an Hitlers Berliner Marinekriegsgericht, war er beteiligt an drakonischen Strafen.

Der Matrose Heinz Domke hatte während seines Urlaubs 1943 im Heimatort Velten bei Berlin Lebensmittelmarken holen wollen. In der Kartenstelle sagte er zu der Angestellten: _(* Kurz vor Kriegsende gehenkter ) _(Wehrmachtssoldat. ) “So etwas nennt die Welt Urlaub! In der Heimat muß ich Kohldampf schieben, während ich bei meiner Einheit satt zu essen bekomme.”

Um “zersetzende Elemente” wie Domke “auszumerzen”, verurteilte ihn das Gericht (Ankläger: Schlegelberger) zu fünf Jahren Zuchthaus: Den Lungenkranken treffe “die Strafe ohnehin härter als einen Gesunden”.

Im Juni 1944 wurde der Obdachlose Otto Schulze, von Schlegelberger angeklagt, zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Der offenbar Verwirrte und hochgradig Schwerhörige war dem Einberufungsbefehl zur Kriegsmarine nicht gefolgt. Der “durch Erbanlagen mißartete Schwächling” mußte nach Ansicht des Gerichts “dorthin gebracht werden, wo asoziale Elemente im Kriege hingehören: in das Zuchthaus”.

Wie viele solcher Fälle über Schlegelbergers Schreibtisch gingen, ist unbekannt. Er selbst (“Das war doch ein laufendes Geschäft”) behauptet, die “nachweisbar politischen Fälle so gut wie möglich heruntergespielt” zu haben.

An sechs Todesstrafen aber hat er auf jeden Fall als Ankläger mitgewirkt. Der Soldat Fritz Keller etwa wurde laut Richterspruch zum “üblen Drückeberger” und “Schädling innerhalb der Wehrmacht” erklärt und zum Tode verurteilt. Der Malariakranke mit einem Lungenriß sei nur “von Lazarett zu Lazarett gewandert”, um sich “so lange wie möglich von seinem Truppenteil fernzuhalten”.

“Ich hatte Befehl und Auftrag zu erfüllen”, verteidigt sich Schlegelberger. Noch heute sagt der Rotkreuzmann zu seiner Rechtfertigung: “Wer sich feige zurückzieht und drückt, verdient keine Gnade.”

Zwei Exekutionen, das gibt der Ex-Richter zu, hat er persönlich geleitet: “In einem Fall wurde gehenkt. Und einer wurde geköpft.” Einer von beiden war den Akten zufolge der Matrose Horst Henze.

Am 19. Juni 1944 um 13 Uhr wurde Henze, so die Akten, im Zuchthaus Brandenburg-Görden in den Raum vor der verhängten “Richtstätte” geführt, “die Hände auf dem Rücken gefesselt”. Der Scharfrichter hatte zuvor gemeldet, das Fallbeil sei “in Ordnung”. Schlegelberger prüfte die Identität Henzes, verlas das Urteil und ließ den Vorhang öffnen. Gehilfen ergriffen den Matrosen und entblößten seine Schultern.

“Die Haltung des Verurteilten war gefaßt”, so Schlegelberger. Henze “wurde ohne Widerstreben auf die Richtbank gelegt und der Kopf durch das Fallbeil vom Rumpfe getrennt”. Schlegelberger ließ die Dauer der Exekution - 15 Sekunden - notieren und unterzeichnete das Protokoll.

Nach dem Krieg machte der Jurist rasch Karriere als CDU-Politiker und Minister in der schleswig-holsteinischen Landesregierung. 1963 bescheinigte der damalige Kieler CDU-Ministerpräsident Helmut Lemke dem Parteifreund, er habe früher “in keinem Falle gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Menschlichkeit” verstoßen.

Als 1989 vereinzelte Aktenstücke in der Öffentlichkeit auftauchten, will der Kieler Oberstaatsanwalt Horst Richter, 60, im Fundus des Bundesarchivs nur noch viel Verjährtes und nichts juristisch Bedenkliches entdeckt haben: “Rechtsbeugung ist Herrn Schlegelberger nicht vorzuwerfen.” Dabei berief sich die Staatsanwaltschaft auf die bis heute nicht revidierte milde Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber NS-Juristen.

Schlegelberger gehörte zu jenen schrecklichen Juristen der NS-Militärjustiz, die während des Zweiten Weltkriegs für mindestens 40 000 Todesurteile verantwortlich waren. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum exekutierten die Armeen der USA, Großbritanniens und Frankreichs zusammen nur 300 Soldaten. Keiner der deutschen Militärrichter wurde wegen seiner NS-Taten in der Bundesrepublik rechtskräftig bestraft. Zumindest die verurteilten Fahnenflüchtigen will die FDP, so kündigte sie vergangene Woche an, nun endlich mit einer fraktionsübergreifenden Initiative rehabilitieren lassen, 50 Jahre nach Kriegsende.

Auch die strafrechtliche Entlastung Schlegelbergers stößt jetzt auf Kritik. “Wenn der Mann nach gleichem Recht wie frühere DDR-Richter beurteilt würde”, empört sich der Berliner Justizforscher Klaus Bästlein, 38, “dann säße er längst auf der Anklagebank.”

Im Roten Kreuz hingegen, dem Schlegelberger von 1979 bis 1991 sogar als Bundesvize vorstand, ist nicht einmal eine Debatte über die Vergangenheit des Berliner Präsidenten erwünscht. Wer es wie der Ex-Kreisvorsitzende Siegfried Zimmer wagt, Fragen zu stellen, den drängen die Funktionäre aus der Organisation. “Innerverbandlich Unruhe und Unfrieden stiften zu wollen”, giftete eine Runde von DRK-Hauptabteilungsleitern gegen Zimmer, sei “infam”.

Als der Betriebsrat eine “argumentative Auseinandersetzung” forderte, beschloß der Berliner DRK-Vorstand, sich mit den Fragen “nicht zu befassen”. Entnervt verließ Kritiker Zimmer das Rote Kreuz.

Sein Gegenspieler, Landesgeschäftsführer Eberhard Bauer, steht trotz der neuen Erkenntnisse zu Schlegelberger und verweigert jegliche Beschäftigung mit den Akten. Bauers Motiv: Es sei “ein humanes und moralisches Gebot, nicht immer wieder die alten Sachen herauszuziehen”. Zitatende

Wie hatte noch der ehemalige Innenminister des Landes Schleswig-Holstein  am 14. März 1951 in sein Tagebuch geschrieben:

“Man kann mit Recht allmählich von einer Renazifizierung sprechen. Merkwürdig, wie selbstverständlich die alten Nazis auftreten und wie feige sie im Grunde sind, wenn man ihnen hart entgegentritt.” (Quelle: Zwischen Recht und Unrecht, Lebensläufe deutscher Juristen, Herausgeber: Justizministerium NRW 2004)

(Originalartikel: /schlegelberger…schlegelberger/2461/)

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»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

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Eine Antwort zu “Schlegelberger und Schlegelberger oder der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.”

  1. Leser

    Welche Abartigkeiten werden seit dem Startschuss für die Bundesrepublik Deutschland noch alle unter dem Teppich gehalten? Aber es kommt alles raus, bleibt nur die Frage nach dem “wann”?!

    Aus Sicht der Täter, Helfer, Helfershelfer und Mitläufer, das sind alle diejenigen, die sich gegen die sie zwingenden Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes stemmen, ist es ganz offensichtlich bis heute unvorhersehbar erfolgreich verlaufen, denn nie war die Bevölkerung dieses Deutschlands so desinteressiert z.B. an ihrer eigenen erst mal 63 Jahre alten Verfassung interessiert.

    Dem Deutschen scheint immer noch der Herrenmensch inne zu wohnen. Sein innerdeutsches aber auch weltpolitisches Auftreten ist dementsprechend. Abartig ist die Tatsache, dass kaum ein öffentlich Bediensteter dann, wenn er Straftaten zugunsten des Staates begeht, strafrechtlich verfolgt wird. Ein Phänomen, dass weltweit seinesgleichen sucht. Einer der wohl maßgeblichen Täter Schein der Nazijurist Dr. Willi Geiger gewesen zu sein, der als NSDAP-Mitglied und SA-Mann 1939 “pflichtbewusst” die Todesstrafe auch für Bagatelldelikte erwirkte, selbst die Notwehr eines Polen gegen eine Übermacht arischer Burschen führte dann dank der Anklagevertretung des Dr. Willi Geiger zur Todesstrafe für diesen polnischen Menschen. 1941 promovierte dieser Geiger und schrieb, dass er nicht glaube, dass die Grundrechte, die Menschenrechte der Bürger vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen.

    1949 gab man diesem Nazu-Abschaum die Möglichkeit, seine menschenverachten Gedanken und Ziel in die Tat umzusetzen als persönlicher Referent des ersten Bundesjustizministers Dehler leitete dieses braune Subjekt die Verfassungsabteilung des BMJ und entwarf dort das bios heute ungültige BverfGG. Ungültig deshalb, weil es hätte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG die Grundrechtseinschränkungen der §§ 38, 42 und 47 des BverfGG zitieren müssen, was es bis heute nicht tut. Entgegen dem absoluten prozessualen Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG schrieb Geiger auch die vom parl. Rat ausdrücklich nicht im Bonner GG gewollte Verfassungsbeschwerde in das BverfGG, sprich also ohne jede verfassungsmäßige Ermächtigungsgrundlage und sorgte auf diese Weise maßgeblich mit dafür, dass die Freiheitsgrundrechte ähnlich wie mit Hilfe der Reichtstagsbrandverordnung am 28.02.1933 weiter leerlaufen.

    Und es gab weitere solche Figuren des braunen Abschaums, die sich an die Spitze gestellt haben, um das Bonner Grundgesetz wirksam zu bekämpfen und das tun bestimmte politische Kreise bis heute.

    Es freut mich, dass hier die Grundrechtepartei diese fundierte Aufklärungsarbeit leistet. Machen Sie bitte weiter so, denn dieses alles war längst überfällig.