Das Ergebnis wird nur den erstaunen, der an das staatstragende Märchen vom radikalen Neuanfang glauben wollte: Das Münchner Institut für Zeitgeschichte dokumentiert in einer Studie, dass zehn der 13 Mitglieder im ersten Präsidium des Bundes der Vertriebenen Nazis waren, zehn der dreizehn Mitglieder der SA, SS und/oder der NSDAP angehört hatten.
Frau Steinbach, Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, zeigte sich “wenig überrascht” vom Ergebnis, das nur den erstaunen wird, der an das staatstragende Märchen vom radikalen Neuanfang glauben wollte. Bundeskanzler Konrad Adenauer, obwohl selber alles andere als ein Nazi, scheute sich nicht, Menschen mit einer Nazi-Vergangenheit zu beschäftigen. Nach diesem Grundsatz wurde das Außenministerium, das Bundeskriminalamt, wurde überhaupt die Bundesrepublik neu mit den alten Kräften aufgebaut.
IfZ legt umfassende Studie zur NS-Belastung deutscher Vertriebenenpolitiker mit dem Titel “Funktionäre mit Vergangenheit” vor.
Nur zwei BdV-Vertreter zeigten 1958 deutliche Reserve gegenüber dem NS-Regime oder behielten ihre grundsätzliche Gegnerschaft konsequent bei.
Zwar finden sich unter den übrigen BdV-Funktionären keine so genannten „alten Kämpfer“, die schon vor Hitlers Machtergreifung 1933 in die NSDAP eingetreten waren: Doch gerade die Vertreter der mittleren und jüngeren Generationen, die in den 50er Jahren die Vertriebenenarbeit dominieren sollten, zeigten eine grundlegende Loyalität und Affinität gegenüber den braunen Machthabern.
Mich überrascht, daß das manche Leute überrascht. Jeder, der die Presseerklärungen des Bundes der Vertriebenen gelesen hat oder gar mal auf so einem offiziellen Vertriebenetreffen war, wurde doch fast mit der Nase auf die Nazi-Vergangenheit und die fehlende Distanzierung gestoßen.
Wobei noch immer die Frage bleibt, was der Bund der Vertriebenen eigentlich will: http:/mosereien.wordpress.com/2012/05/30/was-wollen-die-vertriebenen-eigentlich/
Überraschen wird das nur den, der die Vergangenheit immer noch nicht wahrhaben will. So z.B. diverse Juristen im Lande oder die Kommentatoren auf Ihrem Blog oder auch die Kommentatoren der von dort weiterführenden Links zu eibicht etc.
Im Übrigen ein Kompliment für die Kürze Ihrer dortigen Feststellung: »Ohne diese Vertreibung hätten sie 50 Jahre in kommunistischen Staaten wie Polen oder der Tschechoslowakei leben müssen, ohne politische Freiheit, in einem erbärmlichen, planwirtschaftlichen, deprimierenden System. ›Dank‹ der Vertreibung konnten die Vertriebenen in Westdeutschland am Wirtschaftswunder teilnehmen und politische wie persönliche Freiheiten genießen.«
Ironie des Schicksals I: Wären auch nur andere Ihrer Juristenkollegen derart präzise, anstatt in tausenden Bänden unter Missbrauch der Lehre das (juristische) Weiterleben des Nationalsozialismus zu propagieren, freilich ohne das Kind beim Namen zu nennen, bedürfte es weder dieser o. a. Schlussfolgerung noch der dahinter stehenden Frage »Was wollen die Vertriebenen(Verbände) eigentlich?«
Ironie des Schicksals II: Wären auch nur andere Ihrer Juristenkollegen derart präzise, anstatt in tausenden Bänden unter Missbrauch der Lehre das (juristische) Weiterleben des Nationalsozialismus zu propagieren, freilich ohne das Kind beim Namen zu nennen, gäbe es weder das Märchen vom deutschen Rechtsstaat zzgl. politischer Freiheit noch das vom sog. Wirtschaftswunder.
Vielleicht fällt Ihnen dazu auch etwas ein?
Wobei die weitere Frage bleibt, was die Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen eigentlich will:
http:/de.wikipedia.org/wiki/Erika_Steinbach
Zitat aus Wikipedia:
Verstanden?
Die (von Herkunfts wegen “hessisch/bremische”) Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen wird 1943, im seit 1939 von den Nazis okkupierten, Rumia (Polen) geboren. Von dort wird sie dann “vertrieben”, wo sie letztendlich in den Herkunftsstädten ihrer Eltern (Berlin / Hanau) aufwuchs.
Immer noch nicht verstanden?
Anders gefragt: hat jemand Kenntnisse darüber, ob es in den ehemaligen Sovjet-Republiken “Vertriebenenverbände” gibt, die aus Afghanistan “vertrieben” wurden?
Oder in Italien, wo es “Vertriebenenverbände” hinsichtlich “Romano-Germanen” gibt, die von Hermann, dem Cherusker aus dem Teutoburger Wald “vertrieben” wurden???
Das ist nicht nur revisionistisch, sondern grotesk!
Die braune Brut hat sich nicht nur im BdV an die Spitze gestellt oder demokratisch wählen lassen. Ob es das Auswärtige Amt war, über die Bundesfinanzverwaltung wird sich noch ausgeschwiegen, das Bundesjustizministerium soll gerade durchleuchtet werden. Man wird überall fündig, denn die Kriegsverbrecherprozesse haben alles andere als alle beseitigt, die Blut an den Fingern hatten, die Schreibtischtäter sind nahezu alle mit heiler Haut davon gekommen.
Spannend wird es werden, wenn das Bundesverfassungsgericht personell aber auch was seine sog. Rechtsprechung von damals bis heute anbelangt, hinsichtlich des braunen Geistes unter die Lupe genommen wird. Höpker-Aschoff und Willi Geiger sind zwei Figuren deutscher Rechtsgeschichte, die niemals hätten in das Bundesverfassungsgericht gehört. Der eine hat das Zahngold der im Osten vernichteten Juden zum Wohle des nationalsozialistischen Volkskörpers versilbert, der andere war Sonderstaatsanwalt in Bamberg und für das Erwirken der Todesstrafe zuständig. In fünf Fällen ist es dem Nazijuristen nachzuweisen. Dann promovierte Geiger bei Laforet in Würzburg 1941 und widersprach in seiner Dr.-Arbeit dem Glauben, dass die Menschenrechte, die Grundrechte des Bürgers vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen. Als persönlicher Referent des ersten unwissenden Bundesjustizministers Dehler schrieb Geiger den gegen die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner GG bis heute verstoßende BverfGG und verhinderte auf diese Weise eine dem Bonner Grundgesetz entsprechende Rechtsprechung dieses Gerichtes bis heute. Außerdem schrieb er die Verfassungsbeschwerde gegen den Willen des Verfassungsgesetzgebers in das BverfGG, also ohne jede grundgesetzliche Legitimation, die der Verfassungsbeschwerde trotz ihrer scheinbaren Verankerung seit 1969 in den Art. 93 und 94 GG bis heute fehlt, denn sie kollidiert mit dem absoluten prozessualen Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG.
Es wird allerhöchste Zeit, den braunen Sumpf in der geistigen Elite der Bundesrepublik Deutschland trocken zu legen und zwar endgültig.