Zur Erinnerung: Am 07. Juni 2011 erhielt der Kriminologe und nds. Justizminister a.D. Prof. Dr. Christian Pfeiffer die Expertise
“Kann ein Finanzbeamter sicher sein, dass er für eine von ihm im Amt zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland begangene Straftat nicht bestraft wird?” ( link )
nach vorheriger telefonischer Ankündigung per mail übersandt. Hintergrund ist die Forschung, die Prof. Dr. Pfeiffer derzeit in Richtung Opfererfahrungen, Kriminalitätsfurcht und Strafeinstellungen der Bevölkerung in seinem kriminologischen Forschungsinstitut in Hannover durchführt. Die Expertise wurde begleitet von einem zusammenfassenden, die Grundlage der Expertise erklärenden Begleitschreibens. (pdf-Datei)
[red. Anm.: "der Kriminologe und nds. Justizminister a.D. Prof. Dr. Christian Pfeiffer erhielt Kenntnis von der Straflosigkeit zugunsten des Staates raubender und plündernder bundesdeutscher Finanzbeamter. (link)]
Bis heute hat sich der Kriminologe Pfeiffer weder mit dem Autor der einschlägigen Expertise noch mit dem Absender ins Benehmen gesetzt. Mit Blick auf die aktuelle öffentliche Diskussion in Sachen “Missbrauchsstudie der katholischen Kirche mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen” Im Intervie mit dem SPIEGEL wehrt sich KFN-Chef Pfeiffer gegen Kritik an seinem Vorgehen und sagt: “Es ist der größte Frust meines gesamten Wissenschaftlerlebens.” (Quelle: SPIEGEL-online 22.01.2013)
Aufgrund der jahrelangen Nichtreaktion des Prof. Dr. Christian Pfeiffer auf den prekären Inhalt der Expertise zu der Frage, ob ein Finanzbeamter sicher sein kann, dass er eine von ihm im Amt zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland begangenen Straftat nicht bestraft wird, muss an der verfassungsmäßigen Integrität des Herrn Pfeiffer erheblich gezweifelt werden, deckt doch die Expertise des Richters i.R. Günter Plath und des Kriminalbeamten a.D. Burkhard Lenniger auf, dass es mit den tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes seit demnächst 64 Jahren nicht weither zu sein scheint. Wenn tausende Finanzbeamte vorsätzlich straflos gestellt sind, wenn sie zugunsten des Staates den einzelnen Grundrechtsträger zum Menschen minderen Rechts degradieren und ihn dann vefassungswidrig auf der Basis von Rechtsvorschriften des NS-Terrorregimes, die heute noch in Gestalt von sog. Änderungsgesetzen die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes hintertreiben, nach Belieben berauben und ausplündern bis zur wirtschaftlichen und persönlichen Existenzvernichtung, dem sog. bürgerlichen Tod zu Lebzeiten, dann basiert dieses alles nicht auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes und dem darin unverbrüchlich verankerten Rechtsstaatsprinzip.
Seit dem Kontakt mit Pfeiffer im Juni 2011 wurde entdeckt, dass sich der bundesdeutsche Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung trotz unverbrüchlicher Verpflichtung, das Urteil des Alliierten Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947, dass die Richter des Tribunals allgemeingültig und verbindlich für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen in ihrer “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” erklärten, auf der Grundlage des Art. 139 GG zu beachten. Während seiner Tätigkeit als nds. Justizminister und aufgrund dessen auf das Bonner Grundgesetz sowie die nds. Landesverfassung vereidigt, hat der wehrte Herr Prof. Dr. Christian Pfeiffer diese auch ihn währenddessen bindende Gerichtsentscheidung wohl nicht beachtet. Stattdessen hat er in seiner Funtion als nds. Justizminister es nicht unterbunden, die ungültige Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 (Hitler-Verordnung) im Rechtssystem des Landes Niedersachsen anzuwenden, obwohl die JBeitrO vom 11.03.1937 durch das Ableben des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler am 30.04.1945, durch die bedingungslose Kapitulation des NS-Terrorregimes am 08.05.1945 faktisch und durch die konstitutive Aufhebung durch das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20.09.1945 ersatzlos untergegangen ist, was durch die Tillessen / Erzberger Entscheidung des Tribunal Gènèral in Rastatt vom 06.01.1947 für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen allgemeingültig und verbindlich deklaratorisch festgestellt worden ist.
Pfeiffer hat es in seiner Funktion als nds. Justizminister unterlassen, den Straftatbestand des Amtsmissbrauches gemäß § 339 StGB a.F. redaktionell in das bundesdeutsche Strafgesetzbuch aufnehmen zu lassen, denn der Amtsmissbrauch ist nach der ersatzlosen Streichung durch das NS-Terrorregime am 15.06.1943 durch das Ableben des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler am 30.04.1945, durch die bedingungslose Kapitulation des NS-Terrorregimes am 08.05.1945 faktisch und durch die konstitutive Aufhebung des NS-Rechtes durch das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20.09.1945 wieder aufgelebt, was durch die Tillessen / Erzberger Entscheidung des Tribunal Gènèral in Rastatt vom 06.01.1947 für alle deutschen Gerichte und Verwaltungs-instanzen allgemeingültig und verbindlich deklaratorisch festgestellt worden ist.
Pfeiffer hat es darüber hinaus in seiner Funktion als nds. Justizminister unterlassen, das verfassungs- und konventionswidrige Strafbefehlsverfahren gemäß § 407 ff StPO (§ 406 AO 1977) zu beseitigen, obwohl ihn die Art. 103 GG sowie Art. 6 EMRK ausdrücklich dazu zwingen.
Pfeiffer hat es ebenfalls in seiner Funktion als nds. Justizminister unterlassen, das verfassungs- und konventionswidrige Hilfsrichterwesen landes- und bundesweit vollständig zu beseitigen.
Pfeiffer hat es darüber hinaus in seiner Funktion als nds. Justizminister unterlassen, in seinem Zuständigkeitsbereich zu untersagen, dass Gesetze, die nicht der zwingenden Gültigkeitsvorschrift des sog. Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügen und deshalb seit dem Tage ihres Inkrafttretens ex tunc ungültig sind mit der Folge, dass alle auf ungültigen Gesetzen basierende Verwaltungsakte und Gerichtsnewtscheidungen ex tunc nichtig sind, nicht angewendet hätten werden dürfen. Sodann hätte Pfeiffer den nds. Gesetzgeber in die Pflicht nehmen müssen, landesgesetzliche Vorschriften, die gegen das Zitiergebot verstoßen, in einem neuen Gesetzgebungsverfahren verfassungskonform zu erlassen bzw. bundesrechtliche Vorschriften über das Gesetzgebungsorgan “Bundesrat” einem erneuten verfassungskonformen Gesetzgebungsverfahren zuzuführen.
Pfeiffer ist ein Figur, die sich schuldig gemacht hat auf derGrundlage von Handeln durch Unterlassen, denn sowohl als nds. Justizminister als auch als ordentlicher Professor steht Pfeiffer gemäß Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG als Garant in der besonderen Garantenpflicht gegenüber den ihn zwingend bindenden Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes.
Nicht unerwähnt bleiben kann hier die jüngste einschlägige Expertise des Richters i.R. Günter Plath vom 13.01.2013 zu der Frage
„Macht sich ein Amtsträger einer Straftat schuldig, wenn er es unterlässt, den Erfolg eines gesetzlichen Straftatbestandes abzuwenden?“
Weitere Details lesen sich mit Blick auf die genannten Expertisen auf der Seite der Grundrechtepartei im dortigen Rechtsstaatsreport.
Justizminister a.D. Prof. Dr. Christian Pfeiffer würde gut dran tun, sich mit dem einzigen übrig gebliebenen Protokoll der Wannseekonferenz einmal zu befassen, denn daraus ergibt sich, dass man sich damals schon sicher war, wenn nicht, dann kommt alles raus.
(Originalartikel: http:/causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/20301)